Uns war vorher nicht bekannt, dass es bei Hebeschiebetüren eine derart hohe Schwelle geben kann. Die Hausbaufirma argumentiert, man würde Ihrerseits immer so bauen und würde man einen Bodengleichen Abschluss wollen, hätte man bei der Planung den Wunsch nach einem barrierefreien Ausgang äußern müssen.
Jetzt stecken wir in einem Dilemma. Zum einen wurde das zu keinem Zeitpunkt - auch nicht bei den beiden Bemusterungsterminen - angesprochen. Zum anderen konnten unser Architekt und zwei weitere zu Rate gezogene, unabhängige Architekten, der Argumentation nicht folgen, da auch für die Architekten bei der Planung einer Hebeschiebetür stets der Bodengleiche Abschluss selbstverständlich ist.
Weiß denn jemand, ob es dafür eine DINAbk. im Baurecht bzw. eine eindeutige Regelung gibt? Jeder Hinweis wäre für uns eine große Hilfe!