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Handwerker Verdacht auf Steuerhinterziehung
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Handwerker Verdacht auf Steuerhinterziehung

Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen mir neue Fenster einbauen lassen.
Das Rechnungsbetrag wollte der Handwerker unbedingt Bar haben und hat mir ein Quittung ausgestellt. Die Mitarbeiter die mir die Fenster eingebaut haben konnten auch kaum deutsch sprechen muss auch nichts heißen.
Ich vermute aber das der Fensterbauer bestimmt kein weißes Weste hatet, und finde es gegenüber anderen Handwerksbetrieben und Arbeitnehmer die hier Legal seine steuern abführen nicht gerecht.
Wenn ich ein Verdacht auf Steuerhinterziehung bzw. Schwarzarbeit habe welche Anlaufstelle gibt es um die Information weiterzugen damit der Handwerker mal genau unter die Lupe genommen wird.
  1. z.B.

    Foto von Thorsten Bulka

    Bundespolizei, Handwerkskammer, oder noch weniger offizelle Stelle, vor der man evtl. Angst hat hinzugehen Verband Baugewerblicher Unternehmer usw ...
    Schreib mal was draus geworden ist ...
    was steht den auf der Quittung?
  2. Quittung

    Hallo,
    auf der Quittung steht nur der Betrag!
    Eine Rechnung wollte er mir noch ausstellen tut er aber nicht.
  3. Das hat ja nicht nur ...

    Das hat ja nicht nur mögliche Auswirkungen auf die Steuerzahlungen. Was ist, wenn ein Gewährleistungsfall eintritt? Unbedingt dran bleiben, würde ich sagen.
    Viele Grüße,
    Tom
  4. Freistellungsbescheinigung?

    Als Bauherr musst Du Dich auch davon überzeugen, dass die Mehrwertsteuer abgeführt wird. Ohne Freistellungsbescheinigung (heißt das heute noch so?) musst Du die Mehrwertsteuer einbehalten und getrennt ans Finanzamt abführen.
    Frage mich jetzt nur, warum man Bargeld ohne ordentliche Rechnung abgibt, aber das hilft Dir natürlich nicht weiter.
    Schreiben an den Handwerksbetrieb mit Bitte um ordentliche Rechnung mit Frist, andernfalls Hinweis, dass Finanzamt eingeschaltet wird zwecks Klärung der Mehrwertsteuerfrage. Sollte Bewegung ins Spiel bringen.
    Gruß,
    Andreas
  5. Nein ...

    Nein eine Freistellungsbescheinigung ist nur zwischen gewerblichen Auftragnehmern/gebern vorgesehen. Nicht zwischen Privatem Auftraggeber und Unternehmer.
  6. Quittung

    Das mit der Quittung hatte ich jetzt ein paar mal schon!
    Habe aber jedesmal eine ordendliche Rechnung mit MwSt erhalten.
    Jetzt warte ich mal ein paar Tage ...
    Kann ich bei einem Verdacht auf eine Steuerhinterziehung eine Anzeige bei der Polizei erstellen?
  7. welche Summe war denn vereinbart? ggf ...

    welche Summe war denn vereinbart? ggf welche Summe war denn vereinbart? ggf kommt jetzt eine Rechnung mit 19 % Nachforderung, wenn da kein vernünftiger Vertrag existiert.
  8. Quittung

    Es waren 10500 € vereinbart!
    Preis inkl. MwSt steht auf mein Angebot!
    Bezahlt habe ich 8500 € die restlichen 2000 € war für ein Haustür die ich nicht einbauen haben lasse.
    Zahlung!
    20 % bei Bestellung
    30 % bei Anlieferung
    50 % nach Fertigstellung
  9. Jeder Fensterlieferant ...

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    Jeder Fensterlieferant ist verpflichtet ein CEAbk.-Zeichen mit den technischen Daten zu überreichen. Dies wird i.R. zusammen mit der Rechnung gemacht.
    Im übrigen liegen Sie mit Ihrem Verdacht richtig, 8.500 € nur mit einer Quittung und ohne ordentliche Rechnung ist im übrigen illegal.
    Eine Rechnung muss enthalten:
    • Datum
    • Steuernummer
    • Tag der erbrachten Leistung
    • Volle Adresse des Rechnungsstellers

    MfG
    Jürgen Sieber

  10. Quittung

    Wo soll ich mich ab besten beschweren! Damit dem Herrn mal auf die Füße getreten wird!
  11. zuständige Handwerkskammer der Region

    Foto von Martin Kempf

    die gehen auch unerlaubter Handwerksausübung etc. nach.
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