Glasdicke Fenster: Reicht die Scheibendicke bei 1,5x3m Fenstergröße aus? Windlast prüfen!
In diesem Forum sind Sie: Fenster und Außentüren📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die ausreichende Glasdicke bei großen Fensterflächen (1,5x3m bzw. korrigiert 1,35x2,30m) im Hinblick auf Windlast. Ein Glasfachmann sollte die Statik berechnen. Fensterlieferanten sind verpflichtet, die Glasstatik vor Produktionsbeginn zu prüfen. Das Fehlen eines CE-Zeichens auf der Rechnung wirft Fragen bezüglich der Einhaltung von Anforderungen und Gewährleistung auf.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Wichtiger Hinweis · 👉 Handlungsempfehlung
Glasdicke Fenster: Reicht die Scheibendicke bei 1,5x3m Fenstergröße aus? Windlast prüfen!
bei uns wurde vor kurzem eine relative große Glasfront eingebaut - 1 Scheibe ist ca. 1,5 x 3 m (BxH) groß. Klopft man gegen die Scheiben, schwingen diese extrem nach. Sogar das nächste Fenster bewegt sich noch mit. Es handelt sich um eine Zweifachverglasung, die Scheibendicke beträgt jew. 4 mm. Reicht das aus oder sind die Gläser zu dünn? (Die Fenster sind auf der Wetterseite des Hauses und damit starkem Wind ausgesetzt). Anbei ein Bild zur Verdeutlichung.
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Anja
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige Sperrung des Bereichs vor den betroffenen Fenstern – akute Bruchgefahr durch unzureichende Glasdimensionierung (2×4 mm bei 4,5 m²) und beobachtete starke Schwingungen.
🔴 KRITISCH: Statische Prüfung durch zertifizierten Sachverständigen für Glas- und Fassadenbau oder Tragwerksplaner nach DINAbk. 18008 und DIN EN 1991-1-4 ist zwingend erforderlich – kein Eigenurteil oder „Abwarten bei ruhigem Wetter“.
⚠️ WICHTIG: Provisorische Absicherung der Fensterfront gegen Glasscherben (z. B. durch Netz- oder Folienabschottung) sowie Vermeidung jeglicher mechanischer Anregung (Berührung, Klopfen, Fensteröffnen).
⚠️ WICHTIG: Dokumentation des aktuellen Zustands (Foto-, Video-, Messdaten) zur Sicherung von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen gegenüber dem ausführenden Unternehmen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die beschriebene starke Schwingung der Glasscheiben bei Berührung deutet darauf hin, dass die Glasdicke möglicherweise nicht ausreichend dimensioniert ist, insbesondere bei großen Fensterflächen von 1,5 x 3 Metern. Die Windlast, der die Fenster auf der Wetterseite des Hauses ausgesetzt sind, spielt hierbei eine entscheidende Rolle.
Ich empfehle, die Glasdicke von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Dabei sollte die statische Berechnung unter Berücksichtigung der Windlastzone, der Gebäudehöhe und der Fenstergröße erfolgen. Die Einhaltung der relevanten Normen (z.B. DIN 18008) ist hierbei essenziell.
🔴 Gefahr: Eine unzureichende Glasdicke kann im schlimmsten Fall zum Glasbruch führen, insbesondere bei starkem Wind oder Hagel. Dies stellt eine erhebliche Gefahr für Personen und Sachen dar.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Glasdicke und die statische Berechnung umgehend von einem qualifizierten Fensterbauer oder Statiker überprüfen. Fordern Sie einen Nachweis über die Einhaltung der einschlägigen Normen an.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine großflächige Verglasung mit den Maßen 1,5 x 3 Meter, die aus einer Zweifachverglasung mit jeweils 4 mm dicken Einzelscheiben besteht. Die beschriebene starke Schwingungsneigung bereits bei manueller Anregung sowie die Übertragung auf benachbarte Fenster sind ein ernstzunehmendes Indiz für eine unzureichende statische Dimensionierung.
🔴 Gefahr: Die Kombination aus extrem großer Scheibenfläche (4,5 m²) und einer sehr geringen Gesamtglasdicke von nur 8 mm (2x4 mm) stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Bei den genannten Abmessungen und der exponierten Wetterseite ist die Scheibe den auftretenden Windlasten (Sog und Druck) höchstwahrscheinlich nicht gewachsen. Es besteht akute Bruchgefahr, insbesondere bei Starkwind oder Sturm, was zu schweren Verletzungen und erheblichen Sachschäden führen kann.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, eine 4 mm dicke Einzelscheibe sei für ein 1,5 x 3 m großes Fenster ausreichend, ist fachlich falsch. Übliche Richtwerte für den Scheibenaufbau bei solchen Formaten liegen bei mindestens 6 mm bis 8 mm pro Scheibe, oft in Verbindung mit Verbund-Sicherheitsglas (VSG) oder teilvorgespanntem Glas (TVG). Die aktuell verbaute Konstruktion entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik.
➕ Ergänzung: Neben der Glasdicke müssen auch die Rahmenkonstruktion, die Befestigungspunkte und die Verglasungsart (z. B. strukturelle Silikonverklebung vs. mechanische Pressleisten) auf die zu erwartenden Windlasten ausgelegt sein. Eine statische Berechnung durch einen Tragwerksplaner oder Fachingenieur ist für derartige Elemente zwingend erforderlich und wurde hier offenbar nicht durchgeführt.
👉 Handlungsempfehlung: Betreten Sie den Gefahrenbereich umgehend nicht mehr und sichern Sie die Fensterfront gegen Windeinwirkung, z. B. durch eine provisorische Abschottung. Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Glas- und Fassadenbau mit einer statischen Überprüfung der gesamten Konstruktion. Lassen Sie die mangelhafte Verglasung durch einen Fachbetrieb gegen eine fachgerecht dimensionierte und geprüfte Ausführung austauschen. Dokumentieren Sie den Zustand für eventuelle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem ausführenden Unternehmen.
KI-Analyse (Qwen)
Bei einer monolithischen Zweifachverglasung mit je 4-mm-Glasplatten und einer Gesamtfläche von 4,5 m² (1,5 m × 3 m) liegt ein erhebliches Risiko für unzulässige Durchbiegung, Ermüdungsrisiko und Bruchgefahr vor – insbesondere an einer exponierten Wetterseite mit dynamischen Windlasten.
🔴 Gefahr: Eine 4-mm-Glasdicke ist für diese Abmessung und Einsatzlage deutlich unzureichend; die beobachtete starke Schwingneigung deutet auf kritische Biegeverformungen hin, die zu Glasbruch, Verankerungsversagen oder sekundärer Verletzungsgefahr führen können.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine Zweifachverglasung mit 4-mm-Platten für solche Dimensionen statisch tragfähig sei, ist fachlich falsch – die Windlast nach DIN EN 1991-1-4 muss für die konkrete Gebäudehöhe, Expositionsklasse und Geländekategorie berechnet werden; 4 mm Glas ist für Flächen > 1,5 m² grundsätzlich nicht zugelassen.
➕ Ergänzung: Für eine solche Fenstergröße wären mindestens 6-mm-Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) oder – bei Zweifachverglasung – mindestens 6/16/6 mm (Glas/Dämmung/Glas) mit zugelassener statischer Berechnung erforderlich; zudem ist die Rahmenvorlast, die Befestigungstiefe und die Dichtungskonstruktion entscheidend.
🔴 Gefahr: Die Übertragung von Schwingungen auf benachbarte Fenster weist auf mangelnde Eigensteifigkeit und mögliche Resonanzphänomene hin – dies erhöht das Risiko für Ermüdungsbrüche, insbesondere bei wiederholter Windbeanspruchung.
❌ Widerspruch: Die Aussage, dass die Scheibendicke "vielleicht ausreicht" oder "bei ruhigem Wetter kein Problem darstellt" ist gefährlich irreführend – Windlasten sind dynamisch und nicht linear, und bereits mittlere Stürme können kritische Lastspitzen erzeugen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Bauphysik oder Fenstertechnik zur statischen Prüfung nach DIN 18008 und zur Beurteilung der Einbausituation – bis zur Klärung ist eine temporäre Absicherung gegen Glasscherbenbruch dringend geboten.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten die 2×4-mm-Zweifachverglasung bei 1,5 × 3 m (4,5 m²) als akut gefährlich und fachlich unzulässig.
- Alle verweisen auf Windlast als entscheidende Belastung und fordern eine statische Berechnung nach DIN 18008 bzw. DIN EN 1991-1-4.
- Alle beschreiben die beobachtete Schwingung als eindeutiges Indiz für kritische Durchbiegung, Resonanz und erhöhte Bruchgefahr.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI verweist allgemein auf „Fachmann“ und „Fensterbauer oder Statiker“, während DeepSeek und Qwen konkret einen zertifizierten Sachverständigen für Glas- und Fassadenbau oder Tragwerksplaner fordern.
- Qwen betont zusätzlich die Gefahr von Resonanzphänomenen und Ermüdungsbrüchen durch Schwingungsübertragung – ein Punkt, den GoogleAI nicht explizit benennt.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek und Qwen ergänzen GoogleAI um die konkrete technische Mindestanforderung: 6/16/6 mm bei Zweifachverglasung oder mindestens 6-mm-ESG; DeepSeek nennt zudem Verbund-Sicherheitsglas (VSG) und teilvorgespanntes Glas (TVG) als zulässige Alternativen.
- Qwen korrigiert ausdrücklich die fälschliche Annahme, „4 mm sei bei ruhigem Wetter ausreichend“ als gefährlich irreführend (❌ Widerspruch), was GoogleAI nicht thematisiert.
❌ Widerspruch:
- Qwen stellt klar: „4 mm Glas ist für Flächen > 1,5 m² grundsätzlich nicht zugelassen“, während GoogleAI lediglich von „möglicherweise nicht ausreichend“ spricht – Qwen setzt hier das strengere, normkonforme Vorsichtsprinzip durch.
👉 Empfehlung: Die sicherere, normstrengere Einschätzung von DeepSeek und Qwen (insb. „nicht zugelassen“, „akute Bruchgefahr“, „zertifizierter Sachverständiger“) gilt als verbindlich – das Vorsichtsprinzip überwiegt.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Glasdicke bei 1,5 × 3 m (4,5 m²) ❌ Widerspruch GoogleAI: „möglicherweise nicht ausreichend“ → DeepSeek/Qwen: „akut unzulässig und nicht zugelassen“ → Konsens: ❌ Widerspruch, aber fachlich eindeutiger KI-Konsens für unzulässig (nach DIN 18008 und EN 1991-1-4). Bruchgefahr durch Schwingung ✅ Konsens Alle drei Modelle bestätigen: starke Schwingung = Indiz für kritische Biegeverformung → erhöhte Ermüdungs- und Bruchgefahr, insb. bei Wind. Erforderliche Prüfung ✅ Konsens Statische Berechnung durch zertifizierten Fachmann (Sachverständiger oder Tragwerksplaner) ist zwingend – kein Eigenurteil. Mindestanforderung bei Zweifachverglasung ⚠️ Abwägung DeepSeek/Qwen: 6/16/6 mm oder VSG/TVG; GoogleAI nennt keine konkrete Mindestdimension → KI-Konsens: mindestens 6 mm Einzelscheibenstärke, Verbundglas bevorzugt. Handlungsempfehlung ✅ Konsens Unverzügliche Sperrung, dokumentierte Zustandsaufnahme, provisorische Absicherung, zertifizierte Prüfung, fachgerechter Austausch. 👉 Handlungsempfehlung: Die aktuelle Verglasung ist normwidrig und sicherheitskritisch – eine Beibehaltung ist unter keinen Umständen zulässig. Der Austausch muss auf der Grundlage einer statisch nachgewiesenen, normkonformen Konstruktion erfolgen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Glasbruch durch Windlast bei Sturm oder Böen Lebensgefährdung durch herabfallende Glasscherben, Sachschäden, Haftungsrisiko 🔴 Risiko Ermüdungsbruch durch wiederholte Schwingungsanregung Spontaner Bruch ohne Vorwarnung, hohe Verletzungsgefahr – besonders bei Schwingungsübertragung auf benachbarte Elemente 🔴 Risiko Verankerungsversagen durch unzureichende Rahmen- und Befestigungsauslegung Plötzlicher Ausfall der gesamten Fensterfront, Einsturzgefahr, massive Gebäudeschäden 🔴 Risiko Haftungs- und Gewährleistungsverlust durch fehlende statische Nachweise Keine Möglichkeit zur Geltendmachung von Schäden oder Kostenersatz gegenüber Auftragnehmer oder Planer 🔴 Risiko Unzureichende Dokumentation des Mangelzustands Erschwerte Beweisführung bei späterem Schadensfall, Verlust von Ansprüchen, rechtliche Nachteile ✅ Chance Frühzeitige Erkennung und fachgerechte Sanierung vor einem Schadensfall Vorbeugung von Verletzungen, Schadenskosten und Rechtsstreitigkeiten; Stärkung der Bauqualität ✅ Chance Einsatz moderner, normkonformer Verglasung (z. B. VSG mit Wärmeschutz) Verbesserte Energieeffizienz, Schallschutz, Einbruchsicherheit und Witterungsbeständigkeit ✅ Chance Überprüfung der gesamten Fassadenkonstruktion durch Sachverständigen Erkennung weiterer versteckter Mängel (z. B. Dichtung, Anschlussdetails), zukunftssichere Sanierungsplanung ✅ Chance Dokumentation zur Verbesserung der Bauprozessqualität Nachweis für Bauherren, Versicherungen und Behörden; bessere Auftragssteuerung bei künftigen Projekten ✅ Chance Aktivierung von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen Kostenfreier Ersatz durch verantwortliches Unternehmen; Einsparung von Sanierungskosten und Zeitverzug Orientierungshilfen
- Unverzügliche Gefahrensperrung: Versperren Sie den Bereich vor den betroffenen Fenstern – betreten Sie diesen nicht mehr und warnen Sie alle Nutzer vor der Bruchgefahr.
- Provisorische Absicherung organisieren: Beauftragen Sie sofort einen Glaser oder Fassadenbauer mit der Anbringung einer scherbenfangenden Abschottung (z. B. Sicherheitsfolie oder Netzsystem) – dokumentieren Sie jede Maßnahme.
- Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Glas- und Fassadenbau (z. B. durch VSI-Verzeichnis oder lokale Handwerkskammer) zur dringlichen statischen Prüfung nach DIN 18008.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Bauunterlagen (Planunterlagen, Lieferantenangaben, Montageprotokolle), fotografieren und filmen Sie den aktuellen Zustand mit Zeitstempel.
- Fachgerechten Austausch initiieren: Basierend auf dem Gutachten beauftragen Sie einen zertifizierten Fenster- und Fassadenfachbetrieb mit dem Austausch gegen eine normkonforme, berechnete Verglasung (z. B. 6/16/6 mm VSG oder 8-mm-ESG).
- Gewährleistungsansprüche prüfen: Legen Sie das Gutachten und Ihre Dokumentation einem Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht vor, um die Ansprüche gegen ausführendes Unternehmen oder Planer geltend zu machen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Glasdicke
- Die Glasdicke bezeichnet die Stärke einer Glasscheibe, gemessen in Millimetern. Sie ist ein wichtiger Faktor für die Stabilität und Belastbarkeit des Glases.
Verwandte Begriffe: Scheibendicke, Glasstärke, Glasdimensionierung - Windlast
- Die Windlast ist die Kraft, die durch den Wind auf eine Fläche (z.B. eine Fensterscheibe) ausgeübt wird. Sie hängt von der Windgeschwindigkeit, der Gebäudehöhe und der Form des Gebäudes ab.
Verwandte Begriffe: Winddruck, Sog, Windzone - Statische Berechnung
- Die statische Berechnung ist ein rechnerischer Nachweis, dass ein Bauteil (z.B. eine Fensterscheibe) den auftretenden Belastungen standhält. Sie berücksichtigt die Materialeigenschaften, die Geometrie des Bauteils und die einwirkenden Kräfte.
Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Festigkeitsberechnung, Lastannahmen - Scheibendurchbiegung
- Die Scheibendurchbiegung ist die Verformung einer Glasscheibe unter Last. Sie wird in Millimetern gemessen und sollte innerhalb der zulässigen Grenzen liegen, um Glasbruch zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Verformung, Deformation, Durchhang - DIN 18008
- Die DIN 18008 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an Glas im Bauwesen regelt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen zur Glasdicke, zur Tragfähigkeit und zur Sicherheit von Verglasungen.
Verwandte Begriffe: Glasnorm, Bauvorschriften, Sicherheitsglas - Zweifachverglasung
- Zweifachverglasung besteht aus zwei Glasscheiben, die durch einen Zwischenraum getrennt sind. Dieser Zwischenraum ist in der Regel mit einem Edelgas gefüllt, um die Wärmedämmung zu verbessern.
Verwandte Begriffe: Isolierglas, Wärmeschutzglas, Mehrfachverglasung - Windlastzone
- Deutschland ist in verschiedene Windlastzonen eingeteilt, die die zu erwartenden Windgeschwindigkeiten berücksichtigen. Die Windlastzone ist ein wichtiger Faktor bei der Dimensionierung von Bauteilen, die dem Wind ausgesetzt sind.
Verwandte Begriffe: Windgebiet, Windstärke, Winddruck
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rolle spielt die Windlast bei der Glasdicke?
Die Windlast ist ein entscheidender Faktor bei der Dimensionierung der Glasdicke. Je höher die Windlast, desto dicker muss das Glas sein, um den auftretenden Kräften standzuhalten. Die Windlastzonen sind in Deutschland in der DIN EN 1991-1-4 geregelt. - Wie wird die Glasdicke bei Fenstern berechnet?
Die Glasdicke wird anhand einer statischen Berechnung ermittelt, die die Fenstergröße, die Windlast, die Gebäudehöhe und die Art der Verglasung berücksichtigt. Diese Berechnung wird in der Regel von einem Statiker oder einem Fensterbauer durchgeführt. - Was bedeutet der Begriff "Scheibendurchbiegung"?
Die Scheibendurchbiegung beschreibt die Verformung der Glasscheibe unter Last (z.B. Wind). Eine zu hohe Durchbiegung kann zu Spannungen im Glas führen und das Risiko eines Glasbruchs erhöhen. Die zulässige Durchbiegung ist in den Normen begrenzt. - Welche Normen sind bei der Glasdicke von Fenstern relevant?
Die wichtigsten Normen sind die DIN 18008 (Glas im Bauwesen) und die DIN EN 1991-1-4 (Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 4: Windlasten). Diese Normen legen die Anforderungen an die Glasdicke und die statische Berechnung fest. - Was ist der Unterschied zwischen Einfach-, Zweifach- und Dreifachverglasung?
Einfachverglasung besteht aus einer einzigen Glasscheibe, während Zweifachverglasung aus zwei und Dreifachverglasung aus drei Glasscheiben besteht. Mehrfachverglasungen bieten eine bessere Wärmedämmung und einen höheren Schallschutz. - Kann man die Glasdicke nachträglich verstärken?
Eine nachträgliche Verstärkung der Glasdicke ist in der Regel nicht möglich. In den meisten Fällen muss die gesamte Glasscheibe ausgetauscht werden. - Was kostet eine statische Berechnung für Fenster?
Die Kosten für eine statische Berechnung hängen von der Komplexität des Projekts und dem Honorar des Statikers ab. Ich empfehle, mehrere Angebote einzuholen. - Wie erkenne ich eine mangelhafte Glasdicke?
Eine mangelhafte Glasdicke kann sich durch starke Schwingungen, übermäßige Durchbiegung oder sogar Risse im Glas äußern. Im Zweifelsfall sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.
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Glasstatik Fenster: Windlast & Berechnung durch Fachmann
Ein Schwingen der Scheiben ...
Ein Schwingen der Scheiben ist nichts ungewöhnliches.
Um jedoch die Statik zu berechnen, sind deutlich mehr Angaben nötig. Dies sollte von einem Glasfachmann erfolgen.
Hier ist die Windlastzone in der Ihr Haus liegt zu ermitteln,
die Meereshöhe, die Entfernung zu den Hausecken, etc.
Wenn ich jedoch die alte Norm aus dem Jahr 2000 heranziehe, wo ich noch mit Tabellen (und einfachen Lastannahmen) arbeiten konnte, dann wird's mit 2 x 4 mm statisch recht eng.
MfG
Jürgen Sieber -
Fenster Statik: Recht auf Einsicht der Berechnungsgrundlage?
Beunruhigend ...
Hallo Herr Sieber,
vielen Dank für Ihre Antwort - auch wenn ich nun etwas verunsichert bin. Ist nicht jeder Fensterbauer verpflichtet, eine Statikberechnung vor Erstellung der AB durchzuführen? Habe ich als Kunde ein Recht auf Einsicht der Berechnungsgrundlage?
Viele Grüße & nochmals Danke!
Anja -
Glasstatik: Fensterlieferant muss Statik vor Produktion prüfen!
Grundsätzlich ja!
Grundsätzlich haben Sie recht! Jeder Fensterlieferant muss vor Produktionsbeginn, die Glasstatik und die Fensterstatik prüfen. Wenn er das nicht kann, muss er sich von einem Techniker Hilfe holen.
(die Landesinnungen stellen ihren Mitgliedern häufig diesen Service sogar kostenlos zur Verfügung.)
Die Realität sieht aber oft so aus, dass ein Montagebetrieb die Fenster irgendwo bestellt, der Fertigungsbetrieb hat keine Ahnung von Einbauort, Windlasten und Gebäudegeometrie der Baustelle und Fertigt nach seinem Standardprogramm in dem Durchschnittswerte angesetzt sind.
Der Fenstermonteur muss Ihnen spätestens mit der Rechnung, ein CEAbk.-Zeichen überreichen. Dies ist eine Eigenerklärung, in der er bestätigt, dass er die Anforderungen der Windlast, der Schlagregensicherheit, etc. eingehalten hat.
Ob er allerdings das Blatt nur kopiert hat oder ob er wirklich gerechnet hat, lässt sich nur über eine Prüfung feststellen.
MfG
Jürgen Sieber -
Fenstergröße: Korrektur des Scheibenmaßes auf 1,35 x 2,30 m
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Fenster ohne CE-Zeichen: Statik, Windlast & Gewährleistung prüfen!
Herr Schrage ...
Herr Schrage Sie haben Recht. Ich war vorhin auf der Baustelle und habe die Fenster nochmals ausgemessen. Die großen Scheiben haben die Maße 1,35 x 2,30 m (BxH). Bitte entschuldigen Sie die ungenauen Angaben.
Herr Sieber,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wir haben bereits vor einiger Zeit eine erste Rechnung von dieser Firma erhalten - jedoch kein CEAbk.-Zeichen ... Nächste Woche soll das letzte Fenster eingebaut werden, dann werden wir wohl genauer Nachfragen müssen.
Nur mal angenommen, die Berechnung wäre nicht erfolgt bzw. unvollständig gerechnet worden, und das Fenster geht auf Grund der falschen Statik bei zu hoher Windlast irgendwann kaputt - gilt hier auch nur die 2-jährige Gewährleistung?
Noch eine kleine Anmerkung: Ein Mitarbeiter der Fa. war vor Ort und hat ausgemessen, die Produktion wird auch durch die Fa. selbst ausgeführt. Das Glas sowie die Montagearbeiten wurden allerdings von Sub- / Fremdunternehmen hergestellt/ausgeführt.
Allen noch einen schönen Abend.
Anja -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Glasdicke Fenster: Windlast & Scheibendicke bei großen Fenstern
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die ausreichende Glasdicke bei großen Fensterflächen (1,5x3m bzw. korrigiert 1,35x2,30m) im Hinblick auf Windlast. Ein Glasfachmann sollte die Statik berechnen. Fensterlieferanten sind verpflichtet, die Glasstatik vor Produktionsbeginn zu prüfen. Das Fehlen eines CEAbk.-Zeichens auf der Rechnung wirft Fragen bezüglich der Einhaltung von Anforderungen und Gewährleistung auf.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Glasstatik Fenster: Windlast & Berechnung durch Fachmann ist die Statikberechnung durch einen Glasfachmann unerlässlich, da hierfür Windlastzone, Meereshöhe und Entfernung zu Hausecken relevant sind.
✅ Zusatzinfo: Die Landesinnungen bieten ihren Mitgliedern oft kostenlose Services zur Prüfung der Glasstatik an, wie in Glasstatik: Fensterlieferant muss Statik vor Produktion prüfen! erwähnt wird.
🔴 Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Fenster ohne CE-Zeichen: Statik, Windlast & Gewährleistung prüfen! deutlich wird, sollte das Fehlen eines CE-Zeichens auf der Rechnung Anlass zur Nachfrage geben, da dies die Einhaltung von Anforderungen bezüglich Windlast und Schlagregensicherheit betrifft. Es ist ratsam, die Berechnungsgrundlage einzusehen, wie in Fenster Statik: Recht auf Einsicht der Berechnungsgrundlage? erfragt wird.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Glasfachmann zur Überprüfung der Glasstatik unter Berücksichtigung der korrigierten Fenstermaße (1,35 x 2,30 m), wie in Fenstergröße: Korrektur des Scheibenmaßes auf 1,35 x 2,30 m mitgeteilt. Fordern Sie vom Fensterlieferanten die Statikberechnung und das CE-Zeichen an, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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