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Machen wir immer so!
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Machen wir immer so!

Hallo liebe Experten,
ich habe nach außen öffnende Holz-Außentüren geliefert bekommen, die nach meiner Meinung so nicht gebaut sein dürften:
  • Die Schwelle besteht aus einem leicht nach oben gekrümmten Aluminium-Flachblech mit einer Abkantung auf der Öffnungsseite, die einen aufgeklebten Gummiteil aufweist. Das Blech selbst steht flach auslaufend auf dem Fertigfußboden in den Raum hinein. Als thermische Trennung zum Fußboden soll ein gekammertes Plastikprofil aus dem Fensterbau untergeschraubt und im Estrich versenkt werden. Das Blech wird von der Außenluft nur durch die 3 mm Gummi getrennt. Kondensiert da nicht die Luftfeuchtigkeit der Raumseite auf dem kalten Blech?

Die Firma meint nein, eine thermische Trennung innerhalb des Bleches sei nicht nötig.
Das untergeschraubte Plastikprofil reicht als thermische Trennung gegen Boden aus.
Das Haus ist ein KfW-60-Haus, die höheren Anforderungen an den Wärmeschutz sind der Firma bekannt, da sie auch die Fenster gebaut hat.

  • Der elektrische Türöffner befindet sich in einem Schließblech auf der Außenseite der Tür, die Falle des Türöffners ist allerdings von außen gut im ausgeschnittenem Schließblech einzusehen, wird also nur gering vom Überschlag der Tür überdeckt. Mit einem Schraubenzieher gelingt es bei etwas Geschick, den Türöffner von Außen zum Öffnen zu bewegen, außerdem läuft Regenwasser in den Öffner, wenn der Wind ungünstig steht.

Die Firma meint, da die Tür eine Dreifachverriegelung aufweist, gibt es keine Sicherheitsbedenken im verschlossenen Zustand und für Regen muss der Wind schon sehr ungünstig stehen. Kurz und gut, die Türen entsprechen dem Stand der Technik!
Mein Architekt meint, die Türen sind um 180 Grad verdreht eingebaute, eigentlich nach innen öffnende, Türen.

  • Mündlich wurde mit der Firma vereinbart, dass in allen Schlössern ein Riegelkontaktschalter eingebaut wird, damit die Alarmanlage den Schließzustand der Tür dedektieren kann. Eine Gesprächsnotiz darüber ist in der Firma vorhanden. Jetzt sind die nötigen Aussparungen in den Türen nicht vorhanden. Die Firma meint, das sei kein Mangel, da es keine Vereinbarung darüber im LVAbk. gäbe. Das Vergessen von Versprochenem kann ja kein Mangel sein. Ich soll die Ausfräsungen dann eben selbst herstellen, wenn ich sie brauche.

Im fertigen Zustand ist das aber schwerer als beim Bau der Tür und außerdem gefährde ich ja wohl durch diesen Eingriff die Gewährleistung?
Wo finde ich klare Angaben zu den "Guten Regeln des Türenbaus"? Muss da wirklich ein Sachverständiger ran und das Problem zum Gerichtsfall ausufern? Bundesland ist Sachsen.
Vielen Dank im Voraus für Ihr Bemühen.

  • Name:
  • Andre' Schneider
  1. wie

    und was haben Sie denn mit wem geplant, ausgeschrieben und beauftragt.
    wohl funktional nach den "Guten Regeln des Türenbaus" ;-(
    Die Schwellenausbildung und sämtliche andere Details kann man vorher abstimmen, sich anschauen und dann beauftragen.
    Und Sie wissen nicht mal nach welcher Seite die Tür aufgehen soll und wollen sich auf Gesprächsnotizen berufen.
    Sorry, da habe ich kein Verständnis für.
  2. Bitte?

    @Uwe Michael Filusch
    Es gab eine Planung, Ausschreibung und Beauftragung durch den Architekten. Im LVAbk. ist der Türblattaufbau, Material, Farbe ... bezeichnet. Nicht jedoch der Schwellenaufbau. Jetzt ist sich der Architekt selbst nicht sicher, ob eine derartig lapidare Schwelle so sein darf oder nicht! Deshalb meine Frage an das Forum.
    > wohl funktional nach den "Guten Regeln des Türenbaus" ;-(
    Bitte nicht giften, das Schwellendetail ist eben nicht durch die ausführende Firma bei uns extra nachgefragt worden und ich gehe ja von einer fachgerechten Schwelle aus. Ist das Blechlein nun fachgerecht oder nicht?
    Die Firma hat den Auftrag an einen Sub weitergegeben, der ca. 100 km von uns entfernt ist und wenn mich keiner direkt nachfragt, fahre ich da auch nicht zum Spaß hin. Das dieses Detail so große Irritationen hervorrufen kann, habe ich nicht geahnt, bin nicht vom Bau.
    > Und Sie wissen nicht mal nach welcher Seite die Tür aufgehen soll und wollen sich auf Gesprächsnotizen berufen.
    Ich weiß es schon, die Firma hat die Öffnungsseiten auch mit uns abgestimmt, die Tür öffnet auch richtigerweise nach Außen. ABER der Türöffner ist halt mit einem Eckschließblech ausgestattet, dass von außen den Blick auf die Falle des Türöffners gestattet und sich dadurch für Manipulationen von Außen regelrecht anbietet und außerdem fließt bei Regen Wasser vom Schließblech IN den elktr. Türöffner hinein. Das hätten wir natürlich auch erst alles vorher bemustern können aber wer rechnet denn mit einer derartigen Bauart? Die Tür sieht halt so aus, als wäre sie nach innend öffnend geplant worden (vom Tischler) und dann doch als nach außen öffnend verbaut. Bei Öffnung nach Innen spielt es ja keine Rolle, ob man in den Türöffner hineinschauen kann oder nicht.
    Mit "Gesprächsnotiz" war nur gemeint, dass der Tischler gleich die Aussparungen im Tür-Rahmen für die zusätzlichen elektrischen Verriegelungen anlegen sollte. Darüber existiert eine Gesprächsnotiz. Ich habe im Rahmen eines Gespräches das Anlegen der Ausfräsung nachgefordert  -  ist das ein so ungewöhnlicher Vorgang in einer Auftragsbearbeitung? Der Tischler hat das dann aber schlicht vergessen. Die Firma stellt das als mein persönliches Pech hin, war ja im LV noch nicht aufgeführt. Wo der Rahmen jetzt komplett dasteht, ist die Ausfräsung aber wesentlich schlechter einzubringen  -  stimmt es?
    Also doch bitte sachlich Antworten.
    Danke.
  3. Chaos absolutus ...

    Ich glaub, da geht aber auch alles Koppheister.
    Architekt plant (und schreibt wohl auch aus) eine nach innen öffnende Tür.
    Bauherr plant um, fragt nicht nach Auswirkungen, Firma klärt nicht auf.
    Architekt will eine absatzlose Schwelle, schreibt aber nichts dazu aus. Firma fragt nicht nach, sondern macht einfach.
    Firma A kriegt den Auftrag, gibt an B weiter, Architekt und Bauherr stehen staunend daneben, statt einzuschreiten.
    Bauherr erbittet Erweiterung des Leistungsumfangs (schriftlich), hier Ausfräsungen für Alarmkontakte, Firma ignoriert das.
    Bauherr macht sich Gedanken zu Schlagregen und Türsummer, nicht aber zu Schlagregen und nach außen öffnend.

    Kein Sarkasmus oder irgendwas  -  einfach nur Tatsachen.
    Hier werden wohl nur ein SV + ein guter Anwalt helfen, dieses Knäuel zu entwirren, sofern das überhaupt noch möglich ist.

  4. den sichtbaren Verschluss kann man mit einer Leiste abdecken lassen, aber

    deswegen wird er nicht wasserdicht ...
    Und besonders einbruchsicher scheint mir das Ganze auch nicht zu sein. Wenn die Tür einfach nur gedreht wurde liegen die Bänder frei. Wenn es so wie bei meiner Tür ist kann man die Haltebolzen rausschrauben ... dann nützt auch eine Mehrfachverriegelung nichts.
    Gab es denn einen wirklich guten Grund, die Tür nach Außen öffnend einzubauen?
    Gruß
  5. Danke für Antworten

    @Ralf Dühlmeyer und Bernhard Furch
    Architekt schreibt eine nach außen öffnende Tür aus, Bauherr plant NICHT um, Tischler baut eine nach außen öffnende Tür, die aber einen von außen zugänglichen Türöffner hat und das ist der Knackpunkt, anderes habe ich doch gar nicht geschrieben!
    > Architekt schreibt Außentüren aus OHNE konkrete Angabe zur Schwelle. Firma fragt nicht nach, sondern liefert Blechlein und meint, das wäre so OK Ist denn das beschriebene Blechlein in dieser Form dem Stand der Technik entsprechend oder nicht  -  das war die Frage.
    > Architekt und Bauherr stehen nicht staunend daneben, sondern Fensterfirma weist Bauherren darauf hin, dass Auftrag weitergegeben wird  -  Bauherr weiß nicht, dass das in Zukunft solche fetten Probleme bringen kann und sagt ja. Leider!
    > Bauherr erbittet Erweiterung des Leistungsumfangs (schriftlich), hier Ausfräsungen für Alarmkontakte, Firma ignoriert das  -  NEIN, Firma ignoriert bei Beauftragung nicht, sondern gibt den Auftrag schriftlich an Tischler weiter, Tischler vergisst zu bauen, Firma sagt: war ja auch nicht im originalen LVAbk.  -  vergessen also kein Problem der Firma, sondern mein Pech! " Frage: Gelten die nachträglich vereinbarten Leistungen als obligat zu erfüllen, oder ist das wirklich ein "Kann"?
    > Bauherr macht sich Gedanken zu Schlagregen und Türsummer, nicht aber zu Schlagregen und nach außen öffnend  -  Doch, macht sich der Bauherr! Nach außen öffnend, da Fluchttür vorgeschrieben im kleinen Gewerberaum, daher als nach außen öffnend geplant und ausgeführt. Nur die Art der Ausführung missfällt mir  -  s. Zugänglichkeit des Türöffners.
    Chaos ja, zugegeben, aber nicht von Seiten des Bauherrn! Die Ausfräsung war der einzige Nachtrag, keine Änderungen des LV. Also von Seiten der Ausschreibung alles beim Alten, nur hat der Architekt die Schwelle nicht ausreichend genau beschrieben.
    Der Architekt wird morgen einen unabhängigen SV auf die Baustelle bitten, da kommt sicher etwas Klarheit in das Problem.
    Trotzdem Danke für Ihre Hinweise.
    MfG A. Schneider
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