ich habe nach außen öffnende Holz-Außentüren geliefert bekommen, die nach meiner Meinung so nicht gebaut sein dürften:
- Die Schwelle besteht aus einem leicht nach oben gekrümmten Aluminium-Flachblech mit einer Abkantung auf der Öffnungsseite, die einen aufgeklebten Gummiteil aufweist. Das Blech selbst steht flach auslaufend auf dem Fertigfußboden in den Raum hinein. Als thermische Trennung zum Fußboden soll ein gekammertes Plastikprofil aus dem Fensterbau untergeschraubt und im Estrich versenkt werden. Das Blech wird von der Außenluft nur durch die 3 mm Gummi getrennt. Kondensiert da nicht die Luftfeuchtigkeit der Raumseite auf dem kalten Blech?
Die Firma meint nein, eine thermische Trennung innerhalb des Bleches sei nicht nötig.
Das untergeschraubte Plastikprofil reicht als thermische Trennung gegen Boden aus.
Das Haus ist ein KfW-60-Haus, die höheren Anforderungen an den Wärmeschutz sind der Firma bekannt, da sie auch die Fenster gebaut hat.
- Der elektrische Türöffner befindet sich in einem Schließblech auf der Außenseite der Tür, die Falle des Türöffners ist allerdings von außen gut im ausgeschnittenem Schließblech einzusehen, wird also nur gering vom Überschlag der Tür überdeckt. Mit einem Schraubenzieher gelingt es bei etwas Geschick, den Türöffner von Außen zum Öffnen zu bewegen, außerdem läuft Regenwasser in den Öffner, wenn der Wind ungünstig steht.
Die Firma meint, da die Tür eine Dreifachverriegelung aufweist, gibt es keine Sicherheitsbedenken im verschlossenen Zustand und für Regen muss der Wind schon sehr ungünstig stehen. Kurz und gut, die Türen entsprechen dem Stand der Technik!
Mein Architekt meint, die Türen sind um 180 Grad verdreht eingebaute, eigentlich nach innen öffnende, Türen.
- Mündlich wurde mit der Firma vereinbart, dass in allen Schlössern ein Riegelkontaktschalter eingebaut wird, damit die Alarmanlage den Schließzustand der Tür dedektieren kann. Eine Gesprächsnotiz darüber ist in der Firma vorhanden. Jetzt sind die nötigen Aussparungen in den Türen nicht vorhanden. Die Firma meint, das sei kein Mangel, da es keine Vereinbarung darüber im LVAbk. gäbe. Das Vergessen von Versprochenem kann ja kein Mangel sein. Ich soll die Ausfräsungen dann eben selbst herstellen, wenn ich sie brauche.
Im fertigen Zustand ist das aber schwerer als beim Bau der Tür und außerdem gefährde ich ja wohl durch diesen Eingriff die Gewährleistung?
Wo finde ich klare Angaben zu den "Guten Regeln des Türenbaus"? Muss da wirklich ein Sachverständiger ran und das Problem zum Gerichtsfall ausufern? Bundesland ist Sachsen.
Vielen Dank im Voraus für Ihr Bemühen.