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Austausch Fenster gegen neue, Angebot OHNE Verputzen?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Austausch Fenster gegen neue, Angebot OHNE Verputzen?

Hallo,
ich habe eine Fensterfirma beauftragt die gesamten Fenster auszutauschen gegen neue mit Isolierglas. Im Angebot stand natürlich: Ausbau der alten, Entsorgung, Anlieferung, Montage der neuen Fenster.
Nun sind diese festgeschraubt und eingeschäumt und auf meine Frage wann denn die Übergänge verputzt werden zu den Wänden sagte man mir nun: Sorry, das war nicht mit angeboten.
Nun fühle ich mich natürlich ordentlich übers Ohr gehauen, denn wenn ich Fenster bestelle und diese austauschen lasse, erwarte ich doch dass die Fenster dann so eingebaut sind dass ich nicht nachträglich noch ein anderes Gewerk beauftragen muss, oder einen Nachauftrag stellen.
Oder sehe ich da irgendwas falsch? Was dürfte denn nachträglich nochmal verlangt werden für das Verputzen der Fenster?
Grüße, Armin
  • Name:
  • Armin
  1. ganz einfach

    Hallo Armin,
    die Fensterbaufirma hat das was sie angeboten hat auch ausgeführt. Wer hat Sie den übers Ohr gehauen? Die Fensterbaufirma jedenfalls nicht. Oder glauben Sie das Einputzen gehört zum kostenlosen Service dazu?
    Mit freundlichen Grüßen
  2. so einfach kann es nicht sein

    Hallo Michael,
    für einen Fachkundigen mag dies zutreffen.
    Wenn ich als Laie aber einen Fensterbauer beauftrage die Fenster gegen neue auszutauschen, kann ich doch davon ausgehen, dass nach Einbau diese so eingebaut sind wie die alten Fenster es waren. Schließlich habe ich auch im Angebot nicht darauf bestanden dass da ein Schaum in die Zwischenräume gespritzt wird oder sonst was. Dann könnte der Fensterbauer doch auch davon ausgehen, dass Festschrauben im Mauerwerk reicht, oder?
    Ich möchte sicher nicht kostenlos irgendwas geschenkt haben, aber der Fenstermonteur muss mich doch daraufhin weisen dass es mit den angebotenen Arbeiten nicht getan ist.
    Ich gebe ja auch kein Auto in die Reparatur zum Austausch der Fensterscheibe und dann wir das Dichtgummi weggelassen.
    Grüße, Armin
  3. falsches Beispiel

    Das Dichtgummi ist der Schaum in diesem Fall und der ist da. Besseres Beispiel. Sie lassen den Abwasserkanal Ihres Hauses erneuern. Sicherlich wird der Graben wieder verfüllt, aber Blümchen Pflanzen tun die Jungs nicht ... Hätten sie auch Tapeten erwartet? Davon sprechen sie nicht, warum? Sie sehen, ist gar nicht so einfach. Im Neubau verputzt der Fensterbauer sein Werk auch nicht ... klar wäre ein Hinweis nett gewesen, aber für den Fensterbauer war es vermutlich ebeso klar wie Kloßbrühe, dass das nicht seine Aufgabe ist wie es für sie klar war, dass verputzt wird ...
  4. Angebote einholen

    Hallo Armin,
    der Vergleich mit einem Auto kommt in diesem Forum ziemlich oft. Meistens passt er aber nicht.
    Ich würde jetzt folgendermaßen vorgehen:
    3 Verputzer kommen lassen (Vielleicht kennt ja der Fensterbauer den einen oder den anderen, ) dabei genau klären was zu machen ist. Lieber einmal mehr nachfragen. Anschließend den beauftragen, der 1. ein preiswertes Angebot gemacht hat und 2. einen guten Eindruck hinterlassen hat. Dann hätte ich ein gutes Gefühl. Ich hoffe Sie haben soviel Zeit.
    Viele Grüße
  5. Hehe, lies hier

    Hehe, lies hier:

    Hatte keinen Bock das jetzt hier in eigene Worte zu fassen, aber dem Fensterbauer "unter die Nase reib" und vielleicht tut sich doch was? Nichtausführung in MF, selbst bei vorhandenem LVAbk. von ihnen als Laie mit Ortschaum, ist gegen die aRdT, und somit unzulässig. Dichtbänder eingebaut? Auch nicht? Dem Fensterbauer auf die Finger klopf, evtl. schwingt er dann ganz freiwillig Kelle und Rotband.
    MfG:

    • Name:
    • S.K.
  6. von wegen hehe..

    @S. K. ,
    wenn im Leistungsverzeichnis Schaum als Fugenfüllung beschrieben ist, dann besteht kein Grund zur Reklamation.
    Viele Grüße
  7. Angebaut sehr mau..

    Hi,
    danke für die zahlreichen Antworten. Also im Angebot steht leider fast gar nichts drin. Weder wie gedämmt wird noch ob es Wahlmöglichkeiten gibt. Langsam frage ich mich ob das Angebot wirklich gut war. Vom Preis war es wesentlich günstiger als das Alternativangebot, allerdings scheinen ja nun einige Ungereimtheiten aufzutreten.
    Grüße, Armin
  8. Erwartungshaltung

    Servus,
    lieber Fragesteller, ist zwar schon mehrfach hier geschrieben worden, Sie haben bekommen, was Sie bestellt haben.
    Nicht mehr und nicht weniger.
    Wenn Sie "erwarten" das Sie die Fenster auch eingeputzt bekommen, dann müssen Sie das auch dem Handwerker vorher sagen.
    Alles was mit Bauen zu tun hat ist ein höchst kommunikativer Prozess, bei dem man über alle Details reden muss.
    Mal einen Vergleich versucht (in Anlehnung an Mario Barth DEUTSCH-Frau, Frau-DEUTSCH)
    Die Handwerker reden und denken "Bau-Deutsch"
    Sie und viele anderen Kunden reden und denken "Bauherren-Deutsch"
    Auf den ersten Blick alles "Deutsch", aber dann doch zwei im wesentlichen unterschiedliche Sprachen.
    da gibt es dann 2 Möglichkeiten:
    Sie fragen jemanden der für Sie den Dolmetscher macht (Architekt, Planer), der auch alle Feinheiten der jeweiligen Sprachen kennt.
    Oder Sie lernen "Bau-Deutsch", leider gibt es dafür kein Wörterbuch. Dafür gibt es Lehrberufe und Studiengänge.
    Im Zusammenhang mit Bau gibt es noch eine Sprache "Juristen-Deutsch", das ist ein fast ganz unverständlicher Dialekt.
    Fazit: vorher sich Gedanken machen und die auch laut und deutlich formulieren. Außerdem sind das jetzt "sowieso-Kosten", weil Sie das hätten beauftragen und bezahlen müssen, egal in welcher Konstellation.
  9. Also ...

    Also jetzt will ich mal sehr unparteiisch etwas dazu erläutern, nachdem ich diese Diskussion schon eine ganze Weile verfolge!
    Der Laienkunde will neue Fenster, hat  -  wie viele Laien- eine falsche Erwartungshaltung. Er weiß und sieht gar nicht den Unterschied zwischen einzelnen Fachgewerken am Bau! z.B. , dass der Glasermeister ohne Hinzuziehen eines weiteren Sub-Unternehmers, oder das spezielle Einstellen eines entsprechenden Fachmannes, gar keine Verputzer/Malerarbeiten machen soll/kann ...
    Wie sollte er auch sonst für Fremdgewerke, die nicht seiner Ausbildung entsprechen, die Gewährleistungen hierfür übernehmen?
    Fensterqualität spitze (hoffentlich :-)), Einbau okay, aber nach 1 Jahr bröckeln die Putzteile und reißen und die Farbnachbesserungen sind unfachmännisch bis fragwürdig ...
    Also tut er das, was er kann, er baut neue Fenster ein, setzt aber in seiner Denkschiene voraus, dass der Laie weiß, dass hier noch andere Fach-Handwerker Hand anlegen müssen!
    Und genau an diesem Punkt gilt es, dass sich Fachfirmen hier einen guten Service-Namen machen und mit einem kleinen Standard-Schlusssatz in einem Angebot den Kunden darauf aufmerksam machen!
    z.B. hier: "Weitere Gewerke wie erforderliche Verputz/Malerarbeiten sind nicht im Angebot enthalten! "
    Wenn die Fensterfirma sogar zufälligerweise das nötige "Know-how"
    hat, könnte sogar noch dort stehen:
    "Sprechen Sie uns an, wenn hierfür ein Zusatz-Angebot gewünscht wird. "
    Das kostet nix, räumt aber genau solche Ärgernisse aus dem Weg!
    +++
    Sie, lieber Fragesteller, sind trotzdem ohne jeden weiteren Anspruch mit Ihrem Frust über die nicht kalkulierten Nachkosten alleine und müssen es als Lernprozess wegstecken.
    ALLES, was in einem vorhandenen Gebäude erneuert, verändert wird, unterliegt meistens mehreren Fachgewerken und es sind fast immer mehrere Spezialfirmen damit beschäftigt!
    Gerade ich, die sich mit Badumbauten rumschlägt, weiß, wie viele Kunden erstmal im Aufklärungsgespräch nachvollziehen können, dass man hierfür den Installateur, den Trockenbauer/Verputzer/Maler, den Fliegenleger, den Elektriker und oft genug sogar den Schreiner und noch den Glasermeister braucht!
    Das kann und darf nicht einer alleine machen!
    +++
    Bleibt immer noch die eine Frage offen, ob die anderen "teureren" Firmen es im Angebot hatten oder nicht ...!?
    +++
    Aber ... ein bisschen mehr mitdenken bei Beratung, Verkauf und Antragsannahme schadet auch den Firmen nicht :-)!
    LG
    • Name:
    • Frau Chr-694-Eic
  10. Herr Hofmann: Wenn aber eine Ausführung entgegen den ...

    Herr Hofmann: Wenn aber eine Ausführung entgegen den aRdT erfolgt, so muss in diesem Fall auf die Sonderlösung Ortschaum hingewiesen werden (Und solche Abweichungen von den aRdT/Sonderlösungen mit einer Privatperson abzuschließen ist auch nicht so ganz ohne). Ich weiß, das ist jetzt Haarspalterei. Aber selbst dann sagt das ift-Rosenheim wohl ganz klar, welcher Schaum einzubauen ist. Womit wir wieder bei der nächsten Frage wären. Das ein Frontalangriff in dieser Sache sicherlich etwas übertrieben wäre sage ich ja gar nicht. Ansonsten muss ich voll und ganz Frau Chr-694-Eic zustimmen, fair wäre es gewesen im Voraus auf die anderen Gewerke hinzuweisen.
    MfG:
    • Name:
    • S.K.
  11. Herr Klein ...

    1) gilt der Kram mit der MiFa nur bei Vereinbarung der VOBAbk.. Und selbst da ist es mehr als Haarspalterei.

    2) Ist etwas, was in der VOB steht nicht automatisch aRdT. Umgekehrt genauso. Viele Beteiligte arbeiten daran, die VOB hier (wieder) zu ändern, also nichts ist anerkannt!

    3) Ist Schaum keine Sonderlösung, sondern über viele Jahre hinweg Standard.

    An sonsten siehe oben

    OT € Frau Eic ...
    Schön, dass noch jemand was gegen trockenbauende Klempner mit eingebautem Fliesenlegemodus hat ;-)) ).
    Ich sage es auch immer wieder. Schuster, bleib bei deinen Leisten.
    Aber die sind ja sooo bequem, weil man/Frau nur einen Ansprechpartner hat :-(.
    ****

  12. ach so ist das, ich wusste nicht das ...

    ... ach so ist das, ich wusste nicht das ach so ist das, ich wusste nicht das ich bei einem BGBAbk.-Vertrag machen kann was ich will ... und auch nicht, das aRdT nicht allgemeinverbindlich sind; danke für die "Nachhilfestunde", habe aber i.M. weder Zeit noch Lust meine Ausführung zu rechtfertigen. Kann ja jeder glauben was er will. Kenn auch Leute, die heute noch bei Leichtputz auf KS vorspritzen. Steht ja schließlich so in der DINAbk. 18550, dann muss es ja richtig sein! Ein dreifach hoch auf "das habe ich schon immer so gemacht! "
    MfG:
    • Name:
    • S.K.
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