wir haben auf unserem Bau das Gewerk Fenster und Tür aus der Leistung unseres Bauunternehmers herausgenommen und einen eigenen Fensterbauer beauftragt. Nach dem Einbau hagelt es nur so vor Mängeln:
- Das Fenster im Spitzbogen entspricht nicht der Brandschutzordnung, da es das Lichte Maß von 120 x 90 nicht hat. Unsere Fensterbauer hat statt eines Stulpfensters ein Sprossenfenster installiert. Er stellt sich auf den Standpunkt das die Brandschutzordnung für ihn uninteressant sei, der Bauleiter hätte mich darauf aufmerksam machen müssen. Außerdem habe ich das Fenster ja so bestellt, also mein Fehler. Kommt er damit aus der Verantwortung?
- Bei dem Einbau der Terrassentür ist das Niveau der zukünftigen Terrasse nicht beachtet worden. der Einbau eines Fensterbrettes bzw. Stufe am Austritt ist nicht möglich. Geschweige denn der Absatz, wo ich das Fensterbrett drunter schieben könnte.
- Das Dampfdiffussionsband innen ist bei allen Fenstern NICHT angebracht worden. Ein nachträglicher Einbau ist, so weit ich weiß, nicht möglich.
- Die Rollladenkästen sind unter Umständen zur Decke hin nicht isoliert.
- Die Fenster sind nur 2-Seitig mit Schaum eingebaut, die Folie der Klinkerisolierung ist nicht befestigt.
Was kann ich tun?
Thomas, NRW