ich hatte gehofft, ich würde mich erst wieder melden um vom positiven Ausgang zu berichten,
bereits Anfang des Jahres hatte ich mehrere Fragen zu Mängeln an Kunststoff-Fenstern und deren Einbau gestellt.
Jedes Fenster hat im durchschnitt 9 von 20 verschiedenen Beanstandungen, eine weitere, falsche Sprossen im Glas, wurde ganz zu Beginn korrigiert. Hierfür mussten die Flügel aber 2 zusätzliche Male ausgebaut, in die Firma gefahren, ent- und verglast werden. Die Sprossen wurden bei unter 10 ° auf meinem Hof gesägt und aufgeklebt. Dies alles hinterließ seine Spuren.
Im weiteren wurden die Fenster nicht ordnungsgemäß eingebaut, verleistet und versiegelt.
Alle Versuche mit der Firma eine ordentliche Einigung zu finden sind gescheitert. Jetzt als der Gutachter da war versuchte die Firma sogar zu behaupten, die Fenster seien in Ordnung gewesen, ich hätte Mängel herbeigeführt. Nun war wie gesagt der vom Gericht beauftragte Gutachter da und ich habe nach 6 Monaten darauf warten, 2 Wochen Zeit, Einspruch gegen das nun vorliegende 29-Seitige (!) Gutachten einzulegen (ich weiß, es liegt nicht am Gutachter!) ...
Eins vorweg, ich möchte keinesfalls, den Gutachter "schlechtmachen", oder gar seine Kompetenz in Frage stellen, ganz im Gegenteil,
aber möglicherweise sind Mängel, die an allen Fenstern vorhanden sind, nur stichprobenhaft begutachtet worden und er hat ausgerechnet die noch besten Fenster besichtigt, die von ihm beigefügten Fotos lassen das vermuten,
und ein paar Beanstandungen wurden wohl vergessen, bei 20 Möglichen, davon vielen wiederkehrenden, an 15 Fenstern passiert sowas.
Jedenfalls er hat das Vorhandensein jeder Beanstandung bestätigt,
aber die meisten nicht als Mangel anerkannt,
auch denke ich nicht mehr, dass ich Anspruch auf einwandfreie Ware und Arbeitsleistung habe, aber irgendwie will mir nicht in den Kopf, dass ich tatsächlich das meiste hinnehmen muss:
In vollem Umfang erkennt das Gutachten einzig die Mängel am Einbau, der Verleitung und Versiegelung an,
optische Mängel sind zu tolerieren und akzeptieren, eine Wertminderung liege aus seiner Sicht hier nicht vor.
Kein Mangel wären:
Die verschliffenen Oberflächen,
die nicht Rechtwinkligkeit der Flügel,
der Versatz der Flächen an den Schweißnähten,
das Fehlen der Stahleinlage im Schenkel mit dem Griff,
das vorhanden sein nur eines Schlitzes im Flügel im unteren Schenkel.
Anscheinend nur ein geringer Mangel sind:
die Risse in den Innenecken der Schweißnähte der Außenseite der Fensterflügel,
die verkehrten Sprossen.
gar nicht aufgeführt obwohl von mir bemängelt wurden:
ein versehentlich gefrästes Loch neben dem Getriebe eines Flügels.
Eine zu kurz geschnitte Glasleiste,
1 (ich entdeckte eine weitere die ich vor Ort zeigte) verkratzte Scheibe,
ein 5 cm zu kurzes Fenster.
Wie kann/sollte ich mich nun verhalten? Darf ich beim Gutachter nachfragen?
(weil es unten gefragt wird, ich bin in Hessen)
Fotos kann ich gerne schicken.
Wieder mal für jede Antwort dankbar,
grüßt
Nate
Für die die es genauer wissen möchten:
Kein Mangel:
die verschliffenen Oberflächen,
weil dies "bei einem üblichen Abstand von einem Meter und Durchsicht durch das geöffnete Fenster nicht auffällt". Muss ich das bei nagelneuen Fenstern hinnehmen?
Die Firma hat an allen Fenstern versucht Schlagstellen und Kratzer durch Schleifen und "polieren" zu beseitigen. Man sieht, abgesehen von verbliebenen Kratzern und Schlagstellen, die Schleifkringel mit bloßem Auge (ich schicke gern ein Foto), ganz besonders wenn Licht drauffällt oder ich im Abstand durchs geöffnete Fenster ins Freie schaue, dann ist durch die schräge Sicht aufs Profil die ganze Mattheit des Schliffbildes zu sehen. Auch Schmutz haftet merklich anders als bei einer glatten Oberfläche an. (bereits beschrieben und von Herrn Sieber beantwortet in
Die nicht Rechtwinkligkeit der Flügel,
weil es keine Maßgabe für Winkligkeit von Fenstern gibt, die Funktion sei voll gegeben und optisch falle es nicht auf.
Die Fensterflügel sind sämtlich nicht unwesentlich außer Winkel, es fällt auf: die aufgebrachten Sprossen wurden bereits 2x erneuert, weil sie immer schief sind, entweder nicht im Winkel zum Fenster oder nicht im Winkel zueinander, in der Außenansicht haben die Fenster sowas wie eine Schattenfuge zwischen Flügel und Rahmen, die senkrecht parallele 5 mm bildet, waagerecht schräg verläuft, auf eine Länge von ca. 60 cm von 5 bis 10 mm breit ist. Ich habe versäumt dem Gutachter die geschlossenen Fenster von außen (Straßenansicht) zu zeigen, er hat sie nicht von außen besichtigt. Ist das kein optischer Mangel?
Der Versatz der Flächen an den Schweißnähten,
weil im Abstand von 1 mtr ... und durch Fertigungs-Toleranzen und Wanddickentorenzen (?) der Profile (beigefügt ist ein Auszug aus der Gütesicherung zu Kunststofffenstern) ergäben sich solche vor Ort festgestellten und üblichen Versätze?
sämtliche Fensterflügel haben in den raumzugewandten Flächen an den Schweißnähten einen Versatz von bis zu 0,7 mm. Betreffen die Toleranzen und Torenzen (?) in dem Fall nicht nur die Profiltiefe, +-0,3 mm, ergäben 0,6 mm? Außerdem befindet sich der Versatz an allen Fenstern an den gleichen diagonal gegenüberliegenden Ecken. Er besteht nicht über die gesamte Schweißnaht, sondern geht vom einen Ende der Schweißnaht 0,0 mm bis zum anderen Ende der Schweißnaht bis 0,7 mm. Heißt das, die Fertigungstoleranz darf innerhalb der 53 mm breiten Profilbreite auftreten? Ich habe sonst noch kein Kunststofffenster gesehen, was solche Versätze aufweist und ich habe seit ich diese Fenster bestellen wollte nicht nur sämtliche Fenster Verwandter und Bekannter besichtigt ...
Das Fehlen der Stahleinlage im Schenkel mit dem Griff,
weil " ... auch wenn die Stahlarmierung entgegen dem Angebot nicht in dem aufrechten Kunsstoffprofil im Bereich des Griffgetriebes eingebracht wurde, liegt eine funktionsbeeinträchtigende Instabilität nicht vor ... Eine eingeschränkte Nutzungsdauer ist nicht zu befürchten. "
(Kömmerling sieht bei diesem Profil bei dieser Fenstergröße Stahleinlage vor).
Das vorhanden sein nur eines Schlitzes im Flügel im unteren Schenkel,
weil sie nur eine Druckausgleich-, keine Entwässerungsfunktion hat? Hierfür genügt eine Öffnung.
Anscheinend nur ein geringer Mangel:
die Risse in den Innenecken der Außenseite der Fensterflügel,
Die Risse sind bestätigt worden. An einer Stelle lässt sich sogar eine Folie ins Profilinnere schieben. Und auch wo die Innenecken "nur" tief verschnitten, aber noch nicht gerissen sind, besteht laut Gutachten "nun die erhöhte Gefahr einer Rissfortschreitung" ... Aber Vorschlag des Gutachtens: "Risikozuschlag von ... 330,-€" (insgesamt für alle 15 Fenster, ich nehme an, dafür verliere ich die Garantie).
Ich dachte, sind die Risse vorhanden, müssen die Flügel erneuert werden?
die verkehrten Sprossen,
es ist festgestellt worden, dass die Sprossen tatsächlich nicht der vereinbarten Breite entsprechen (und ich hatte der Firma bei der Bestellung gesagt, dass genau die nun vorhandenen Sprossen für mich keinesfalls in Frage kämen), aber in der Aufrechnung für die zu erwartenden Kosten für Maßnahmen zur Beseitigung sind sie nicht aufgeführt, nur, dass sie wieder befestigt werden müssen (es sind innenliegende sieht-aus-als-ob-glasteilend und außen aufgeklebte Sprossen) weil sie sich lösen.
gar nicht aufgeführt obwohl von mir bemängelt wurden:
das versehentlich gefräste Loch neben dem Getriebe eines Flügels.
Weil es bei geschlossenem Fenster nicht sichtbar ist?
die zu kurz geschnitte Glasleiste,
die verkratzte Scheibe (ich entdeckte eine weitere die ich vor Ort zeigte) ,
das 5 cm zu kurzes Fenster.
Eine sichtbar marode 6 cm dicke durchgehende Holzfensterbank sollte nebst Fensterzarge entfernt werden, die Fensterbank blieb. Neben dem maroden sind da nun auch noch die Löcher der Verzinkungen der Zarge in der Fensterbank.