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Schallschutzfenster mangelhaft: Rechte, Nachweis & Sanierung nach 1998?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Schallschutzfenster mangelhaft: Rechte, Nachweis & Sanierung nach 1998?

Hallo, liebe Forum-Mitglieder,
mein Mann und ich haben 1998 Fenster für unseren Neubau (Bundesland Bayern) gekauft, die laut Bauauflage SSK III erfüllen müssen.
Wir haben uns das Prüfzeugnis und entsprechendes Prospektmaterial zeigen lassen, waren vom schalldämmenden Ergebnis aber relativ enttäuscht. Dachten aber (da Beratung vom Fachbetrieb lautete: SSK III reicht euch völlig, die Fenster, die wir euch einbauen, sind mehr als okay.), wir hätten halt einfach doch höher gehen sollen im Schallschutz.
Im Nachhinein muss ich sagen: Wir waren einfach zu gutgläubig (die Firma wurde uns wärmstens empfohlen, args), denn: Jetzt stellt sich  -  mehr oder weniger durch Zufall  -  heraus, dass die Fenster mit Standard-Isolierglas 4-16-4 mit Argongasfüllung verglast sind.
Das Prüfzeugnis war von 1988 (das Datum hat man uns damals vorenthalten), basiert auf einer ÖNORM (Hersteller war Österreicher) und wurde  -  laut Institut, dass das Prüfzeugnis erstellt hat  -  bereits 1995 (drei Jahre vor unserem Einbau) durch die Einführung einer neuen DINAbk. EN-Norm (für Deutschland und Österreich) abgelöst. Unsere Fenster haben  -  wenn's hoch kommt  -  vielleicht 32 dBAbk..
Die Verjährung von fünf Jahren ist auch gerade abgelaufen, von daher ist es ein richtig schöner Fall für jeden Juristen.
  • Musste der Lieferant wissen, dass 4-16-4 nie SSK III bringt?
  • Musste der Lieferant wissen, dass ÖNORM in Deutschland nicht anwendbar?
  • Musste der Lieferant wissen, dass DIN-Norm eingeführt wurde?

Lieferant stellt sich jedenfalls auf stur. Schließlich hätten die Fenster SSK III erfüllt, was sich ein bisserl mehr als fünf Jahren jetzt schon abgenutzt hätte. Rechtsschutz zahlt natürlich auch nicht, weil das in Verbindung mit Bau steht und nicht versichert werden kann. Aua.
Wir stehen jetzt jedenfalls vor dem Problem, nachbessern zu müssen. Und da erzählt mir jeder, mit dem ich mich unterhalte (Bauingenieure, Gutachter, Fensterbauer usw.) was anderes.
Konkret liegt uns nun ein Angebot einer m.E. sehr seriösen Fensterbauer-Firma vor, die in unsere Fenster (Kömmerling Combidur MPF) folgendes einbauen können:

  • Gießharz-Scheibe 9 mm  -  16 mm Zwischenraum  -  6 mm (45 dB)
  • Einbau nur mit Verbreiterungsglasleiste möglich

Meine Fragen an das Forum:

  • Erreicht man mit Verbreitungsglasleisten ein gutes Ergebnis?

Frage deshalb, weil mir ein Gutachter sagte, dass das mit den Verbreiterungsglasleisten halt so eine Sache sei, Flügel austauschen sei besser. Problem: Combidur-Profil wird nach meinen Recherchen in Deutschland so gut wie nicht mehr verarbeitet.

  • Ist das oben genannte Glas für uns sinnvoll/ausreichend?

Wir wohnen direkt an der Autobahn (weniger als 100 m davon weg). dB-Werte bis 70. Lkw-Anteil ordentlich, also viele tiefe Frequenzen. Wie hält man die Tiefen Frequenzen denn draußen?

  • Wie kann man am Einbau der Fenster sinnvoll nachbessern?

Die Fenster wurden meines Wissens lediglich ausgeschäumt. Ich weiß lediglich, dass es irgendwelche Leisten gibt, die man nachträglich anbringen kann.
Ansonsten setzt mir jeder irgendwelche Flöhe ins Ohr. Bin verunsichert, dass ich nicht mehr weiß, was richtig und was falsch ist. Es würde mich sehr, sehr freuen, wenn mir das Forum hier weiterhelfen könnte. Oder einen Fachmann nennen könnte, der vom Schallschutz richtig Ahnung hat. Vielen herzlichen Dank dafür im Voraus ...
Birgit

  • Name:
  • Birgit Huber
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie 1998 Schallschutzfenster gekauft haben, die nicht die erwartete Leistung erbringen. Da es sich um einen Mangel handelt, der bereits 1998 bestanden haben könnte, ist die Verjährung ein wichtiger Punkt.

    🔴 Gefahr: Unsachgemäßer Einbau oder Materialfehler können die Schallschutzwirkung erheblich mindern.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Prüfung der Bauauflage: Stellen Sie fest, welche Schallschutzklasse (SSK III) genau gefordert war und welche Grenzwerte einzuhalten sind.
    • Gutachter beauftragen: Ein Bausachverständiger kann die tatsächliche Schallschutzwirkung der Fenster messen und mit den Anforderungen vergleichen.
    • Prüfzeugnis prüfen: Das Prüfzeugnis von 1998 sollte detaillierte Angaben zur Konstruktion und den erreichten Schallschutzwerten enthalten. Vergleichen Sie diese mit den aktuellen Werten.
    • Rechtliche Beratung: Ein Anwalt für Baurecht kann die Verjährungsfrage prüfen und Ihre Ansprüche gegenüber dem Lieferanten oder Fensterbauer beurteilen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel und ziehen Sie einen Fachmann für Schallschutzfenster hinzu, um Sanierungsoptionen zu prüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schallschutzfenster
    Fenster mit speziellen Konstruktionsmerkmalen zur Reduzierung der Schallübertragung von außen nach innen. Sie bestehen aus speziellen Gläsern, Rahmen und Dichtungen.
    Verwandte Begriffe: Schallschutzklasse, Schalldämmung, Verglasung.
    Schallschutzklasse (SSK)
    Eine Klassifizierung, die den Grad des Schallschutzes eines Fensters angibt. Höhere Klassen bieten einen besseren Schallschutz.
    Verwandte Begriffe: Dezibel, Schalldämmwert, Lärmbelästigung.
    Verjährung
    Der Zeitraum, nach dem Ansprüche aus einem Vertrag oder Gesetz nicht mehr geltend gemacht werden können. Im Baurecht gelten unterschiedliche Verjährungsfristen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelansprüche, Baurecht.
    Gutachter
    Eine unabhängige Person mit Fachkenntnissen, die zur Beurteilung von Sachverhalten oder Mängeln herangezogen wird. Im Baubereich sind Gutachter oft Architekten oder Ingenieure.
    Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Bausachverständiger, Schadensgutachten.
    Argongas
    Ein Edelgas, das in den Zwischenräumen von Isolierglasfenstern verwendet wird, um die Wärmedämmung und den Schallschutz zu verbessern.
    Verwandte Begriffe: Isolierglas, Wärmedämmung, Gasfüllung.
    Verbreiterungsglasleiste
    Zusätzliche Leisten, die an den Glasrahmen angebracht werden, um den Abstand zwischen den Glasscheiben zu vergrößern und somit den Schallschutz zu verbessern.
    Verwandte Begriffe: Glasleiste, Fensterrahmen, Schallschutz.
    Kömmerling
    Ein Hersteller von Fensterprofilen und -systemen, der auch Schallschutzfenster anbietet.
    Verwandte Begriffe: Fensterbau, Profilsysteme, Kunststofffenster.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet SSK III bei Schallschutzfenstern?
      SSK III (Schallschutzklasse 3) ist eine alte Norm, die den Schallschutz von Fenstern beschreibt. Die genauen Anforderungen sind in den entsprechenden Baubestimmungen festgelegt.
    2. Wie kann ich den Schallschutz meiner Fenster nachträglich verbessern?
      Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Schallschutz nachträglich zu verbessern, z.B. durch den Einbau von Vorsatzscheiben, den Austausch der Verglasung oder die Abdichtung von Fugen.
    3. Welche Rolle spielt die Verglasung beim Schallschutz?
      Die Verglasung ist ein entscheidender Faktor für den Schallschutz. Spezielle Schallschutzgläser bestehen aus mehreren Scheiben mit unterschiedlichen Dicken und Zwischenräumen, die mit Gas gefüllt sind.
    4. Was ist Argongasfüllung bei Schallschutzfenstern?
      Argongas ist ein Edelgas, das in den Zwischenräumen von Schallschutzfenstern verwendet wird, um die Schall- und Wärmedämmung zu verbessern.
    5. Wie finde ich einen geeigneten Gutachter für Schallschutz?
      Suchen Sie nach einem Bausachverständigen mit Spezialisierung auf Schallschutz oder Bauphysik. Die Architektenkammer oder Ingenieurkammer kann Ihnen Kontakte vermitteln.
    6. Welche Rechte habe ich bei mangelhaften Schallschutzfenstern?
      Bei Mängeln haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Nacherfüllung (z.B. Reparatur oder Austausch), Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz. Die Verjährungsfristen sind jedoch zu beachten.
    7. Was bedeutet die Bezeichnung "Combidur" bei Kömmerling Fenstern?
      Combidur ist eine spezielle Verglasungstechnologie von Kömmerling, die für erhöhten Schallschutz sorgt.
    8. Wie wirken sich Verbreiterungsglasleisten auf den Schallschutz aus?
      Verbreiterungsglasleisten können den Schallschutz verbessern, indem sie den Abstand zwischen den Glasscheiben vergrößern und somit die Schallübertragung reduzieren.

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  2. Fensterkauf: Wo gekauft – Direktimport oder Händler?

    wo gekauft?
    Bin Laie, denke aber die Juristen hier würden gerne wissen, wo sie die Fenster gekauft haben. Direkt in Ö, oder bei einem Importeur in D?
  3. Schallschutzfenster: Lieferant insolvent – Ansprüche prüfen!

    AW: Schallschutzfenster, die keine waren ... und was nun?
    Hallo, Christian,
    guter Hinweis, das habe ich ganz vergessen mit anzugeben. Gekauft bei einem Fenster-Lieferanten in Deutschland, der die Fenster wiederum vom mittlerweile konkursgegangenen Lieferanten Niederleitner Kunststoff in Österreich gekauft hat. Den Lieferanten gibt es auch noch, aber der stellt sich  -  wie bereits geschrieben  -  so richtig stur.
    • Name:
    • Birgit
  4. Gewährleistung: Versteckter Mangel? – Glaser konsultieren!

    Gewährleistung
    Werte Fragestellerin
    Bezüglich der Verglasung sollten sie evtl. mit einem Glaser oder einem Fachberater der Glasindustrie sprechen. Die sind da vielleicht noch eher im Thema als ein Tischler.
    Zur Gewährleistung sollten Sie mal mit einem RA sprechen, ob hier nicht der Tatbestand eines versteckten Mangels vorliegt. Der dürfte nämlich noch nicht verjährt sein. Bevor jetzt alle schreien, weise ich gleich selber drauf hin, dass der Nachweis eines versteckten Mangels schwer sein kann. Aber es dürfte Ihre einzige Chance sein, nicht auf den Kosten sitzen zu blieben.
  5. Schallschutzmangel: Versteckt oder nicht? – Expertenmeinungen

    Sehr geehrter Herr Dühlmeyer vielen herzlichen Dank für ...
    Sehr geehrter Herr Dühlmeyer,
    vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. An dem "versteckten Mangel" sind wird bereits dran. Leider scheiden sich auch daran die Geister.
    Ein Bauingenieur sagt mir, das ist ganz klar ein versteckter Mangel. Ein Gutachter sagt mir, dass ist definitiv kein versteckter Mangel, weil schließlich höre man das ja. Sämtliche Fensterbauer wiederum sagen, dass der Fall definitiv nicht verjährt sein kann, weil Arglist vorliegt (der Fachbetrieb hätte das wissen müssen). Das muss ich aber auch beweisen.
    Wie gesagt: Jeder setzt einem einen anderen Floh ins Ohr ... und wir drehen uns im Kreis.
  6. Beweissicherung: Gerichtliches Verfahren bei Schallschutzmangel

    Foto von Lieselotte Tussing

    In Ihrem Fall
    • Sie haben ja quasi Zeit, Ihnen läuft jetzt nichts weg  -  würde ich zum Mittel des gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens greifen.

    Sie bekommen lauter widersprüchliche Aussagen und können doch selbst gar nichts bewerten. Ihnen bleibt also nur der Weg über einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die Handwerkskammer kann Ihnen da weiterhelfen. Aber bitte holen Sie sich vor Beauftragung des SV einen baurechtserfahrenen Anwalt, der die Fragen 'richtig' stellt, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
    Das Verfahren kann lange dauern, die Gerichte sind diesbezüglich absolut überlastet.

    Stöbern Sie im Forum mal nach 'gerichtliches Beweissicherungsverfahren' 'öbuvSVAbk.'. Etwas weiter helfen Ihnen vielleicht auch die Seiten von

    • Name:
  7. Schallschutz: Beweissicherung – Zeitdruck & hohe Kosten!

    Problem von Zeit und Kosten
    Genau das ist das Problem. Das Beweissicherungsverfahren haben wir bereits erwogen, stellt uns aber vor weitere zwei Probleme:
    Laut unserem Anwalt werden wir durch die Schuldrechtsreform 2001 deutlich schlechter gestellt. Die Übergangsfrist läuft Ende 2004 aus. Was bedeutet: Wir müssten bis zu diesem Zeitpunkt unsere Ansprüche eingeklagt haben, sonst wird's zappenduster.
    Zweites Problem: die Kosten. Egal, was wir machen und wen wir beauftragen, unser Rechtsschutz bezahlt rein gar nichts. Wir müssen die Kosten komplett selbst tragen.
    Was bedeutet: Wir können uns überlegen, ob wir Sachverständigen- und Anwaltskosten (Sachverständigenkosten, Anwaltskosten) und Gerichtskosten und Prozessrisiko usw. in Kauf nehmen ... zuzüglich zu einem ellenlangen Verfahren und dem Risiko, zu verlieren und dann auch noch die Nachbesserung selbst bezahlen zu müssen ... oder ob wir die Kosten für die Nachbesserung gleich selber tragen und unseren ach so kundigen Fachmann ungeschoren davon kommen lassen.
    So ein Ärgernis ...
  8. Schallschutzfenster: Wie klingt 'nicht SSK III'? – Gutachter-Kritik

    wie hört sich "nicht SSK III" an?
    Zitat: "Ein Gutachter sagt mir, dass ist definitiv kein versteckter Mangel, weil schließlich höre man das ja. "
    Hmmm ich als Bauherr bin nur Laie, weiß leider nicht wie es sich anhört, wenn ein Fenster "nicht SSK III ist ... " Laut Ihrem Gutachter müsste ich das wissen ... der Gutachter würde von mir für diese Begründung einen Tritt in den A ... bekommen ...
  9. Schallschutzklage: Gutachten statt Beweissicherung bei Zeitnot

    Zeit
    Werte Fragestellerin sollte hier Ihr kleineres Problem sein. Wenn der Termin drängt, eben kein Beweissicherungsverfahren, sondern Gutachten im Rahmen einer Klage.
    Vor dem Prozessrisiko stehen natürlich immer alle Geschädigten (wer weiß schon, wie der Richter das sieht). Aber hier sollte Ihnen ein Baurechts-RA eine gute Einschätzung Ihrer Chancen und Risiken geben können.
  10. SSK III: Laien-Kenntnis? – Fachbetrieb zur Prüfung beauftragen!

    Wie sich "nicht SSK III" so anfühlt ... Laie hin, Laie her
    Ja, das dachte ich auch, dass man das als Laie nicht wissen müsse.
    Folgende Aussage eines Baurechts-Anwalts:
    Wenn man als Laie die erforderliche Kenntnis nicht besitzt, muss man eben jemanden beauftragen, der sich damit auskennt.
    Habe dann gefragt, ob das etwa bedeutet, dass man quasi einen zweiten Fachbetrieb oder Fachmann beauftragen müsse, der dann überprüft, ob der erste Fachbetrieb sauber gearbeitet hat.
    Das wurde mit ja beantwortet. Aua.
    Der Gutachter, der sagte, Schallschutz wäre kein verdeckter Mangel, argumentiert ja, dass man das hören würde. Natürlich hat man keinen Vergleich, hätte aber schon früher recherchieren können/müssen.
    Das tut insofern weh, als er damit nicht unrecht hat. Wenn die letzten Jahre bei unserer Familie nicht so heftig gewesen wären (von Notoperationen über Schlaganfälle, geschlossene Anstalt und Betreuungsverfahren samt Todesfällen war alles dabei), hätten wir uns bestimmt schon früher darum gekümmert. Aber das ist eine andere Baustelle ...
    Jedenfalls ist man als Häuslebauer in Eigenregie wirklich arm dran bei dieser Rechtslage.
    • Name:
    • Birgit
  11. Gewährleistung: Verdeckter Mangel – Rechtliche Klarstellung!

    Ergänzung
    Hallo Birgit,
    einige Aussagen bedürfen der Klarstellung, die Ihnen vielleicht hilft:
    1. Es gibt verdeckte Mängel, weil sie z.B. bei der Abnahme faktisch nicht (mehr) zu sehen sind. RECHTLICH gibt es keine verdeckten Mängel. Ob der Mangel offensichtlich oder verdeckt ist, ist für das Ende der Gewährleistungsansprüche irrelevant. Denn die Gewährleistungszeit ist ja gerade befristet, weil der Gesetzgeber will, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt  -  Mängel hin oder her  -  die Parteien endgültig auseinander sind.
    Eine  -  noch gültige  -  Ausnahme besteht: Liegt dem Werkvertrag die VOBAbk./B zugrunde und hat der AGAbk. einen Mangel in unverjährter Zeit gerügt, hat er gerechnet vom Tage des Zuganges der Rüge beim AN zwei Jahre weiter seine Ansprüche, unabhängig von der vereinbarten Gewährleistungszeit. Wird also im Jahre 4 der vereinbarten 5-jährigen Gewährleistungszeit ein Mangel gerügt, überschreiten die 2 Jahre die 5 Jahre um 1 Jahr  -  der AG hat bzgl. des gerügten Mangels also faktisch 6 Jahre Gewährleistung (§ 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B). Oder aber der AN prüft den vermeintlichen Mangel, tritt mit AG in Diskussionen ein, die sich hinziehen: dann ist die Verjährung der Mängelansprüche gehemmt, dass heißt, die laufende Verjährungsuhr wird angehalten. Also muss in Ihrem Fall noch keine Verjährung eingetreten sein.
    2. Natürlich muss ein Dritter den von Ihnen behaupteten Mangel überprüfen und bestätigen, wenn der AN ihn bestreitet. Dazu sind die Sachverständigen da. Schon aus Kostengründen bietet sich also das selbständige Beweisverfahren an: die Kosten bleiben überschaubar, ein positives Gutachten in Ihrem Sinne entfaltet Wirkung für die Zukunft und kann inhaltlich kaum noch bestritten werden und oft lenkt der unterliegende AN ein, wenn in diesem Verfahren ein Gutachten zu seinen Lasten vorliegt.
    Sie werden also um einen Gang zum RA nicht herumkommen. Alternativ bleibt nur, sich mit der Situation zu arrangieren und sie für die Zukunft als Lebenserfahrung aufzufassen.
  12. Schallschutz: Verjährung – Arglist prüfen! – Sachverständiger

    AN bezieht sich auf VOBAbk., aber die fünf Jahre sind trotzdem durch ... grmpf
    Sehr geehrter Herr Dr. Siegel,
    vielen herzlichen Dank für diese (im Übrigen hochinteressanten) Anregungen. Das wusste ich bisher noch nicht.
    Aber leider: In unserem konkreten Fall hilft es nicht weiter. Als uns der "Mangel" bekannt wurde, waren die fünf Jahre eben drei Monate abgelaufen. Von daher ist die Verjährung wohl durch, egal wie man es dreht und wendet.
    Wir bekommen den Fuß wohl nur noch dann in die Tür, wenn wir dem AN entweder Arglist und grobe Fahrlässigkeit beweisen können. Heißes Eisen.
    Habe zwischenzeitlich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (IHKAbk.) kontaktiert, warte aber noch auf eine Antwort.
    Wie Sie schon richtig sagen: Vielleicht ist es möglich, den AN zur Einigung zu bewegen, wenn ein entsprechendes Gutachten vorliegt.
    Wir werden wohl in jedem Fall abwägen müssen, ob wir einen ellenlangen Rechtsstreit und dadurch verursachte weitere Kosten in Kauf nehmen wollen oder lieber die Sache abhaken, nach vorne sehen und versuchen, die verfahrene Situation in unserem Sinne und dann leider auch auf eigene Kosten zu bereinigen.
    Lebenserfahrung ist genau der richtige Begriff dafür, in Bayern würde man auch "Lehrgeld" dazu sagen.
    Der fade Beigeschmack dabei ist, dass man sich so unendlich dumm vorkommt ...
    • Name:
    • Birgit
  13. Alternative: Schallschutz durch Kastenfenster – Nachrüstung!

    Abgesehen vom Rechtlichen:
    ich würde darüber nachdenken, die alten Fenster so zu lassen und jeweils ein zweites davorsetzen: So ein Kastenfenster hat allerbeste Dämmwerte.
  14. Kastenfenster: Schallschutz verbessern – Machbarkeit prüfen!

    Zweites Fenster davorsetzen?
    Hallo, Herr Knoll,
    dass Kastenfenster den optimalsten Schallschutz bieten, das habe ich auch schon gehört, dachte aber, das käme für uns überhaupt nicht in Frage.
    Geht denn das? Bauliche Situation ist so: 36er Außenmauer mit Standard-Kunststoff-Fenstern. Kann man da ein zweites Fenster davorsetzen? Wie muss ich mir das vorstellen?
    Übrigens: Das ist ein ganz tolles Forum hier. Vielen Dank für all diese Anregungen!
    • Name:
    • Birgit
  15. Materialtipp: Schallschutz – Institut Fenstertechnik Rosenheim

    gucken Sie mal
    beim Institut für Fenstertechnik Rosenheim, da gibt es einiges an Material.

    +Vorsicht: Laie!
    Ich würde das zweite Fenster halt ungefähr innenbündig einbauen.

  16. Organisationsverschulden: Chance nach Gewährleistungsfrist?

    @Dr. Roland Siegel
    Bietet der Terminus Technicus "Organisationsverschulden" noch eine Möglichkeit über die 5 jährige Gewährleistungsfrist hinauszukommen?
    Oder ist diese rechtliche Konstruktion mit der Schuldrechtsreform obsolet geworden?
    Ich nichts advocatus, nur Begriff aufgeschnappt.
  17. Baurecht: Organisationsverschulden – Vergleich mit Arglist?

    @ Bolsinger
    Ihre Frage zum Organisationsverschulden kann noch nicht definitiv beantwortet werden; die Rechtsgelehrten streiten sich in Ermangelung einer neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dieser Frage.
    Favorisiert wird durch führende Baurechtler jedoch:
    Das Organisationsverschulden sei arglistigem Verschweigen eines Mangels vergleichbar. Die Verjährung betrüge nicht mehr 30 Jahre wie früher, sondern nach neuem BGBAbk. 10 Jahre, führte also nach wie vor zu einer ...
    Aber wie geschrieben, hier ist noch vieles unklar und wir Baurechtler warten auf die ersten Urteile zu dieser Frage, die eben bisher unterschiedlich beantwortet wird (2 Juristen, drei Meinungen ...)
  18. DIN-Normen: Fachbetrieb – Pflicht zur Einhaltung der Technik?

    Organisationsverschulden -- wie ist es denn mit den anerkannten Regeln der Technik?
    An der Stelle noch eine Frage an Herrn Dr. Siegel,
    wie steht es denn eigentlich mit den anerkannten Regeln der Technik und den DINAbk.-Normen?
    Meines Wissens ist ein Fachbetrieb (und als solcher bezeichnet sich unser Lieferant nun mal) durchaus verpflichtet, seine Dienstleistungen nach den in Deutschland anwendbaren DIN-Normen und darüber hinausgehend auch nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
    Es gibt ein entsprechendes Urteil des OLG Köln aus dem Jahr 1980.
    Nun ist es ja so, dass sich der gute Lieferant im Jahr 1998 nicht einmal an die DIN-Normen, die 1995 eingeführt wurden, gehalten hat, geschweige denn an die anerkannten Regeln der Technik.
    Das war wohl ein ähnlich gelagerter Fall. Da hat sich ein Lieferant im Jahr 1972 auf ein Prüfzeugnis von 1963 verlassen (oder so ähnlich, jedenfalls waren da ebenfalls gut zehn Jahre dazwischen, so wie auch bei uns). Auf den genauen Wortlaut des Urteils warte ich noch, habe es beim Gericht angefordert.
    Mit dem Urteil des OLG Köln wurde Fachbetrieben quasi die Pflicht auferlegt, sich über Änderungen in diesen Bereichen auf Stand zu halten.
    Wir haben schwarz auf weiß, dass der Lieferant auch im Jahr 2004 noch nicht wusste, dass 1995 die DIN-Normen eingeführt wurden. Was m.E. im laienhaften Sprachgebrauch der groben Fahrlässigkeit oder auch Arglist schon sehr nahe kommt.
    Wie würden Sie das beurteilen?
    • Name:
    • Birgit
  19. Rechtsweg: Entscheidung bei Schallschutzmangel erforderlich!

    @ Birgit
    es hilft nix, Birgit, Sie müssen entscheiden, ob Sie den Rechtsweg beschreiten wollen oder nicht. Sie können sich vorher noch so schlau machen, irgendwann müssen Sie den Weg zum RA auf sich nehmen und "Spielgeld" parat halten, um Ihr Bauproblem zu lösen. Aber natürlich haben Sie recht, der AN schuldet am Tage der Abnnahme oder Fertigstellung ein Werk, dass den an diesem Tage geltenden allg. anerkannten Regeln der Technik entspricht. Das ist nichts neues. Nur helfen tut es Ihnen nicht. Es mag ein Argument mehr sein, dass eigentliche Problem in Ihrem Fall scheint der Ablauf der Gewährleistung zu sein, den Sie leider nur dadurch "knacken" können, dass Sie dem AN arglistiges Verhalten nachweisen: Der AN müsste entweder vom Mangel positiv gewusst haben oder in seinem Betrieb so organisiert gewesen sein, dass er quasi alles getan hat, damit ihm Mängel gerade nicht auffallen (= Organisationsverschulden). Aber auch dann müssen Sie zum RA gehen, um die Details zu besprechen.
  20. Schallschutz: RA & Gutachter – Fachkundige Beurteilung wichtig!

    @Dr. Roland Siegel
    Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Dass wir die Entscheidung fällen müssen, den Rechtsweg zu beschreiten oder eben nicht, dessen bin ich mir bewusst. Das kann uns keiner abnehmen.
    Dennoch ist es hilfreich, ein Gefühl dafür zu bekommen, wie ein fachkundiger Außenstehender die Situation beurteilen würde.
    Wir sind bereits bei einem RA, der Sachverständigentermin steht seit heute vormittags auch.
    Von daher noch einmal Danke für die hilfreichen Beiträge seitens des Forums!
  21. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schallschutzfenster Mangel: Rechte, Sanierung & Nachweis

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um mangelhafte Schallschutzfenster, die 1998 in Bayern eingebaut wurden. Es geht um die Frage, ob ein Mangel vorliegt, welche Rechte bestehen und wie eine Sanierung aussehen könnte. Die Verjährung der Ansprüche spielt eine zentrale Rolle, ebenso die Frage, ob ein versteckter Mangel vorliegt. Alternativ wird die Nachrüstung mit Kastenfenstern diskutiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Schallschutz: Beweissicherung – Zeitdruck & hohe Kosten! wird auf den Zeitdruck durch die Schuldrechtsreform hingewiesen. Ansprüche müssen möglicherweise schnell eingeklagt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Das Institut für Fenstertechnik Rosenheim (siehe Materialtipp: Schallschutz – Institut Fenstertechnik Rosenheim) bietet umfangreiches Material zum Thema Schallschutz und Fensterbau.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für ein Beweissicherungsverfahren oder ein Gutachten können erheblich sein, wie im Beitrag Schallschutz: Beweissicherung – Zeitdruck & hohe Kosten! erwähnt wird. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier hilfreich sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Betroffene sollten sich von einem Baurechtsanwalt beraten lassen, um ihre Chancen und Risiken abzuklären. Ein Gutachter kann helfen, den Mangel nachzuweisen. Alternativ kann über eine Nachrüstung mit Kastenfenstern nachgedacht werden (siehe Alternative: Schallschutz durch Kastenfenster – Nachrüstung!).

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