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Brandschutzfenster in BW
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Brandschutzfenster in BW

Der Nachbar hat ein Fenster eingebaut.
Er hat mir Erzählt er dürfe das ohne Genehmigung, da es ein Brandschutzfenster sei.
Ich habe nachgefragt und tatsächlich das darf man in BW.
Allerdings habe ich meine Zweifel ob es sich bei dem eingebauten Fenster wirklich um ein solches handelt.
Der Grenzabstand ist 1,15 m die Sandsteinmauer in welcher das Fenster sitzt ist ca. 40 cm dick.
Meine Fragen:
Wo bekomme ich Infos?
Welche Brandklasse muss dieses Fenster haben? F90?
Darf man ein Brandschutzfenbster selbst einbauen?
Handlet es sich bei dem Fenster überhaupt um ein Brandschutzfenster?
Ich habe 3 Bilder unter

abgelegt.
Danke für eure Hilfe.

  • Name:
  • Jan Becker
  1. Laienantwort

    Foto von Lieselotte Tussing

    welche Brandschutzklasse sollte ein Fenster haben, das sich öffnen lässt?
    Wenn es offen steht, ist aller Brandschutz am Popo ...
    • Name:
  2. Nein,

    ich habe das Fenster noch nie offen gesehen, was aber noch nicht heißt das man es nicht öffnen kann.
    Aber es ist eben aus Holz. Das wundert mich.
    • Name:
    • Jan Becker
  3. Wohl kaum Brandschutz

    Werter Fragesteller
    Wie TU schon sagte, Brandschutzfenster mit Öffnungsflügeln sind wie trockenes Wasser  -  gibt's normal nicht.
    Ausnahmen mögen sein, aber die wären beim BOA zu beantragen.
    Und Flügel hat das Fenster eindeutig.
    Außerdem müssen Holz-Brandschutzfenster aus Hölzern wie Eiche o.ä. also besonders schweren und damit schlecht brennbaren Hölzern gefertigt werden. Siehr mir an Hand der leider körnigen Fotos nicht so aus.
    Auch die Frage, ob wirklich keine Genehmigung nötig ist, wäre zu prüfen, da ein Eingriff in die Statik des Hauses stattgefunden hat, weil ja das Dach unmittelbar über dem Fenster aufliegt.
    Fotos nehmen und ab zum BOA und die Damen und Herren löchern.
  4. Dieses Fenster ist ...

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    Dieses Fenster ist mit Sicherheit kein Brandschutzfenster. Zum einen besitzt es  -  wie die Vorredner schon sagten  -  Flügel, die man im Zweifelsfall öffnen könnte und somit ist der Bandschutz passé.

    Zum Andern ist die gesamte Konstruktion eine "normale" Fensterkonstruktion. Brandschutzfenster haben andere Rahmenquerschnitte.
    Die Mauerfuge gehört bei einem Brandschutzfenster ebenfalls mit zur Konstruktion.
    Hier wurde die Fuge mit Bauschaum gedämmt. Dies ist kein Brandschutzmaterial.
    MfG
    Jürgen Sieber

  5. Noch näheres dazu :

    Also um noch ins Detail zu gehen.
    Zum Hintergrund:
    Ich war schon beim Baurechtsamt.
    Laut dem Baurechtsamt wurde eine Bescheinigung vorgelegt, nach der es sich um eine "G90 Verglasung mit dem dazugehörigen Rahmensystem" handlen soll. Somit besteht kein Grund zum Einschreiten für das Baurechtsamt, so der Brief weiter.
    Allerdings hier wohnt eine ältere Dame die den ganzen Tag aus dem Fenster schaut, und sie sagt es sei nie jemand hier gewesen der sich das auch nur irgendwie angeschaut oder überprüft hätte.
    Wird sowas grundsätzlich überprüft?
    Was ist das BOA?
    Sorry, ich hoffe ich gehe nicht zu sehr ins Detail. WÜrde mich freuen wenn Ihr nochmals die Bilder anschaut. Evtl. sieht man noch was.
    Danke, Jan Becker
    • Name:
    • Jan Becker
  6. Hallo Herr Becker Bei diesem Fenster handelt es ...

    Hallo Herr Becker!
    Bei diesem Fenster handelt es sich nach dem Betrachten der Fotos nicht um ein Brandschutzfenster.
    Hierzu folgende Anmerkungen:
    1. Brandschutzfenster sind generell festverglast! Ausnahmen sind Fenster die sich automatisch im Brandfall schließen hierzu gibt es zugelassene System unter anderem eine Firma aus BW: HOBA (Hoba.de ) Holzbau Schmid (07166  -  9190439)
    Es ist nur Drehen möglich und die Betätigung nur mit Motor erlaubt. Sind dort Kabel hinverlegt worden.
    2. Wenn den öffenbar dann sind mir nur getestete Fenster bis zu einem Wert von G30 bekannt.
    3. Auf einem der ersten Fotos sind auf dem Glas Aufkleber zu erkennen. Was steht denn auf diesen Aufklebern?
    3. Ich würde dem zuständigen Amt Ihre Vermutung mitteilen und darauf verweisen, dass es sich beim Brandschutz um Gefahr für Leib und Leben handelt, der dazu führt, das wenn Ihre Eingabe nicht genügend geprüft wird eine irgendwie gelagerte Art der mit Haftung des Amtes nunmehr durch den von Ihnen ausgesprochenen Verdacht liegt. Im schlimmsten Fall eines Brandes kann somit ein Fluchtweg bzw. ein Flammenüberschlag wahrscheinlich vorgesehen nicht mehr gewährleistet werden.
    Mit freundlichen Grüßen
  7. Sorry der Aufkleber ist auf die Innenseite geklebt ...

    Sorry, der Aufkleber ist auf die Innenseite geklebt.

    Auf der Gravur im Glas steht "Schott" vermutlich der Herstellername und was unlesbar kleines.
  8. Schriftlich an BOA

    Werter Fragesteller
    Wenn Sie bei persönlichen Gesprächen beim BOA nichts erreichen, machen Sie eine schriftliche Eingabe, die Sie persönlich gegen Empfangsbestätigung abgeben.
    Dann müssen Ihnen die Damen und Herren eine verbindliche Antwort zukommen lassen.
  9. zum Bauordnungsrechtllichen

    Foto von Martin G. Halbinger

    1. Der Einbau von Fenstern in Wonhgebäuden ist genehmigungsfrei. Im Rahmen eines Ermessensspielraums kann die Behörde auch bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen durch Bauüberwachung und bauaufsichtliches Einschreiten die Einhaltung von Vorschriften überwachen. Muss sie aber nicht ...
    2. Die Haftung liegt erstmal beim Bauherrn (Verursacher) eine tatsächliche Amtshaftung ist schwer durchzusetzen. Eine "politische Amtshaftung" bei begangenen Fehlern ist hier leichter ...
    3. F90 und G90 ist nicht das Gleiche. (F90 begrenzt auch den Wärmedurchgang / Wärmestrahlung)
    4. Als Nachweis müsste meines Wissens auf dem Fenster / im Scheibenzwischenraum ein entsprechendes Typenschild / Prägung o.ä. mit Angabe der Zulassungsnummer vorhanden sein.
    5. Suchen Sie auch mal nach dem Nachbarrecht Ihres Bundeslandes. In Bayern könnten Sie z.B. verlangen, dass grenznahe Fenster bis 1,80 m über dem dahinter liegenden Boden blickdicht verschlossen werden.
  10. Schottglas

    Foto von Martin G. Halbinger

    Wenn im Scheibenzwischenraum der Markenname "Schott" auftaucht, dann handelt es sich beim Glas mit Sicherheit um ein Brandschutzglas. Welche Klasse kann aber nicht gesagt werden.
    Nur, ein Brandschutzglas ohne den passenden Rahmen ist ungefähr so wie ein Auto mit doppeltem Airback, jedoch ohne Bremsen!
    Ohne den passenden Rahmen ist das kein Brandschutzfenster.
    MfG
    Jürgen Sieber
  11. Danke erstmal Euch allen ...

    Danke erstmal Euch allen mal sehen was draus wird!
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