Wiener Sprossen klappern: Ist das ein Mangel? Rechte, Nachbesserung & Urteile

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Die Diskussion dreht sich um Klappergeräusche bei Holz-Alufenstern mit Wiener Sprossen. Es wird erörtert, ob dies einen Mangel darstellt und welche Rechte der Käufer hat. Ein wichtiger Punkt ist der Preisunterschied zwischen glasteilenden Sprossen und solchen im Scheibenzwischenraum. Zudem wird die korrekte Ausführung der Verklebung der Sprossen diskutiert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Wiener Sprossen klappern: Ist das ein Mangel? Rechte, Nachbesserung & Urteile

Ich habe mich für den Einbau von Holz-Alufenstern mit einer senkrecht eingebauten optisch teilenden, sogenannten 'Wiener Sprosse' entschieden. Dabei treten beim Schließen und öffnen sowie bei Windböhen störende Klappergeräusche auf, trotz Anbringung von Abstandhaltern an den im Isolierglas eingebauten Sprossen. Diese Abstandhalter sind im normalen Zustand ca. 3 mm von der Scheibe entfernt, was ich als sehr viel ansehe. Beim verkaufsgespräch wurde ich überredet von den richtig glasteilenden Sprossen auf die optisch geteilten umzusteigen, die ich eigentlich nehmen wollte. Mir wurde versichert, dass es keinerlei Probleme mit den aufgeklebten Sprossen gebe und es optisch besser aussieht. Der Preis war angeblich der gleiche. Dies war leider ein Fehler. Ich fühle mich ziemlich über den Tisch gezogen.
Außerdem sind die innenliegenden Sprossen teilweise sehr schlampig verarbeitet. Man sieht z.B. die Gummidichtung 20 cm in schwarz, dann 50 cm in gelb, usw.
Ich habe diesen Fehler reklamiert. Mein Fensterleieferant hat das ganze aber als nicht begründet zurückgewiesen und auf die Rosenheimer Richtlinien verwiesen.
Ich habe mir außerdem die gleichen glasteielenden Fenster bei einem anderen Hersteller angesehen. Dort ist keinerlei (bzw. fast kein) klappern zu hören. Dabei liegen die Puffer/abstandhalter jedoch am Glas an und dämpfen so die Klappergeräusche erheblich. Bei meinen Fenstern tragen diese eher noch zur Verstärkung der Klappergeräusche bei, da die Sprossen ohne diese Dämpfer vermutlich gar nicht die Scheiben berühren würden.
Habe ich eigentlich keine Chance auf Nachbesserung oder Wertminderung der gelieferten Fenster? Gibt es Gerichtsurteile mit anderem Inhalt als in den vorgelegten Richtlinien?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Vielen Dank!
  • Name:
  • Thorsten M.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Klappergeräusche können auf unzureichende Befestigung oder fehlende Dämpfung hinweisen – Risiko für Glasbruch, Dichtungsversagen oder langfristige Isolierglas-Zerstörung.

    🔴 KRITISCH: Farblich abweichende bzw. sichtbare Gummidichtungen (z. B. schwarz/gelb) deuten auf mangelhafte Qualitätskontrolle und ungeeignete UV-beständige Materialien hin – potenzielle Sprödbruchgefahr im Laufe der Zeit.

    ⚠️ WICHTIG: Ein pauschaler Verweis des Lieferanten auf die Rosenheimer Richtlinien rechtfertigt keine Ablehnung der Nachbesserung – diese sind technische Empfehlungen, keine vertragliche oder gesetzliche Rechtfertigung für Mängel.

    ⚠️ WICHTIG: Die Geräusche müssen objektiv bewertet werden: „Ortsübliches Maß“ ist nicht definiert – ausschlaggebend ist die Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit und Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit (z. B. „geräuschfrei“ oder „optisch einheitlich“).

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Wenn Wiener Sprossen in Holz-Alufenstern klappern, kann dies einen Mangel darstellen. Entscheidend ist, ob die Geräusche die Gebrauchstauglichkeit des Fensters beeinträchtigen.

    Ich empfehle, zunächst den Fensterlieferanten schriftlich zur Nachbesserung aufzufordern. Berufen Sie sich dabei auf die Rosenheimer Richtlinien, falls diese im Vertrag vereinbart wurden. Diese Richtlinien definieren Qualitätsstandards für Fenster.

    Sollte die Nachbesserung erfolglos bleiben, können Sie eine Wertminderung geltend machen oder im Extremfall vom Vertrag zurücktreten. Dokumentieren Sie die Klappergeräusche (z.B. per Video) und ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, um den Mangel fachgerecht feststellen zu lassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte im Detail prüfen und durchsetzen zu lassen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt ein typisches Problem bei der Verwendung von sogenannten Wiener Sprossen in Holz-Alu-Fenstern. Der Nutzer berichtet von störenden Klappergeräuschen beim Öffnen, Schließen und bei Wind, die trotz eingebauter Abstandhalter auftreten. Zudem wird eine mangelhafte Verarbeitung der innenliegenden Sprossen mit sichtbaren und farblich abweichenden Gummidichtungen beanstandet. Der Fensterlieferant hat die Reklamation unter Verweis auf die Rosenheimer Richtlinien zurückgewiesen, was eine fachliche Prüfung erfordert.

    ✅ Zustimmung: Die Schilderung des Nutzers, dass die Abstandhalter bei einem anderen Hersteller direkt am Glas anliegen und so Geräusche dämpfen, ist ein starkes Indiz für eine mangelhafte Ausführung. Die Rosenheimer Richtlinien sind zwar ein anerkanntes Regelwerk, jedoch legen sie keine absoluten Toleranzen für Klappergeräusche fest, sondern beschreiben den Stand der Technik. Ein pauschaler Verweis darauf ohne Einzelfallprüfung ist daher nicht ausreichend.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung des Lieferanten, dass die Reklamation unbegründet sei, ist fachlich nicht haltbar. Klappergeräusche, die über das ortsübliche Maß hinausgehen und die Nutzung beeinträchtigen, können einen Mangel darstellen. Die Tatsache, dass der Nutzer zu den günstigeren optischen Sprossen überredet wurde, ohne auf die Risiken hingewiesen zu werden, könnte zudem einen Aufklärungsmangel darstellen.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Frage, ob die Geräusche als "üblich" oder als "Mangel" einzustufen sind. Hierfür ist eine objektive Beurteilung durch einen unabhängigen Sachverständigen für Fenstertechnik erforderlich. Dieser kann feststellen, ob die Abstandhalter korrekt positioniert sind und ob die Verarbeitung der Dichtungen dem Standard entspricht. Zudem sollte geprüft werden, ob die Fenster die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen, insbesondere im Hinblick auf die zugesicherte Geräuscharmut.

    🔴 Gefahr: Die Gefahr besteht darin, dass der Nutzer die Mängel akzeptiert und auf seine Rechte verzichtet. Ein Verweis auf die Rosenheimer Richtlinien allein ist kein ausreichender Grund, eine Nachbesserung zu verweigern. Sollte der Sachverständige einen Mangel bestätigen, drohen dem Lieferanten erhebliche Kosten für Nachbesserung oder Wertminderung.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Sachverständigen für Fenster und Türen mit der Erstellung eines Gutachtens. Dokumentieren Sie die Mängel detailliert mit Fotos und Videos. Setzen Sie dem Fensterlieferanten eine letzte Frist zur Nachbesserung und drohen Sie rechtliche Schritte an. Sollte der Lieferant weiterhin ablehnen, konsultieren Sie einen Fachanwalt für Bau- oder Mängelrecht. Die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Nachbesserung oder Wertminderung stehen bei einem positiven Gutachten sehr gut.

    KI-Analyse (Qwen)

    Wiener Sprossen sind innenliegende, optisch trennende Elemente im Isolierglas, die keinerlei statische Funktion haben, aber hinsichtlich akustischem Verhalten, Verarbeitungsqualität und Dauerhaftigkeit klare Anforderungen an Planung, Produktion und Montage stellen.

    🔴 Gefahr: Das wiederholte Klappern bei Wind- oder Betätigungsbelastung deutet auf unzureichende Befestigung, fehlende oder falsch dimensionierte Dämpfungselemente oder Materialermüdung hin – ein potenzieller Vorläufer für Glasbruch, Dichtungsversagen oder Sprossenverschiebung mit Folgeschäden am Isolierglas.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung des Lieferanten, dass die Rosenheimer Richtlinien eine Abweichung von der vertraglichen Beschaffenheit rechtfertigen, ist unzulässig: Diese Richtlinien sind keine Rechtsgrundlage, sondern nur technische Empfehlungen – sie können vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungsansprüche nicht ausschließen.

    ➕ Ergänzung: Die unregelmäßige Farbgebung der Gummidichtung (schwarz/gelb) weist auf mangelhafte Qualitätskontrolle hin und verstößt gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht gemäß § 241 BGBAbk.; zudem kann Farbabweichung bei UV-Belastung auf ungeeignete Materialien hindeuten, die im Laufe der Zeit spröde werden.

    ✅ Zustimmung: Ihre Beobachtung, dass bei vergleichbaren Fenstern anderer Hersteller keine Klappergeräusche auftreten, weil die Puffer am Glas anliegen, ist fachlich korrekt – eine feste, formschlüssige Dämpfung ist Voraussetzung für geräuschfreien Betrieb und langfristige Funktionsfähigkeit.

    ❌ Widerspruch: Die Aussage, Sie hätten 'keine Chance' auf Nachbesserung oder Wertminderung, ist rechtlich falsch: Gemäß § 433, § 434 BGB liegt ein Sachmangel vor, wenn die Fenster nicht die vereinbarte Beschaffenheit (z. B. geräuschfrei, einheitlich verarbeitet) aufweisen – und das ist hier zweifelsfrei der Fall.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Fenstertechnik (z. B. nach DINAbk. EN ISO/IEC 17024), um einen Gutachtenauftrag zur Mangelhaftigkeit, Ursachenanalyse und Sanierungsempfehlung zu erteilen – dies bildet die notwendige Grundlage für eine wirksame Gewährleistungs- oder Schadensersatzgeltendmachung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass klappernde Wiener Sprossen potenziell einen Sachmangel darstellen können – insbesondere bei Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit oder Abweichung von der vertraglichen Beschaffenheit.
    • Jedes Modell lehnt den pauschalen Verweis auf die Rosenheimer Richtlinien als Rechtfertigung für die Ablehnung der Nachbesserung ab – sie sind technische Orientierung, keine Rechtsgrundlage.
    • Alle empfehlen unverzügliche Dokumentation (Fotos, Videos) und eine fachliche Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert primär auf die Rechtsdurchsetzung (Anwalt, Rücktritt, Wertminderung), ohne stärker auf technische Risiken einzugehen.
    • DeepSeek und Qwen betonen explizit die technische Gefährdung (z. B. Glasbruch, Dichtungsversagen), während GoogleAI diese nicht erwähnt.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die Problematik der farblich inkonsistenten Gummidichtungen mit materialrechtlicher Relevanz (§ 241 BGB, UV-Beständigkeit, Sprödbruchgefahr) – weder GoogleAI noch DeepSeek gehen hier so detailliert ein.
    • DeepSeek betont den Aufklärungsmangel durch den Lieferanten („zu günstigeren optischen Sprossen überredet“), was GoogleAI und Qwen nicht thematisieren.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Behauptung des Lieferanten, die Reklamation sei „unbegründet“ – und korrigiert dies klar als rechtlich falsch (§ 433, § 434 BGB). GoogleAI formuliert dies eher zurückhaltend als „kann ein Mangel darstellen“, DeepSeek spricht von „nicht haltbar“, aber nur Qwen formuliert den Widerspruch mit gesetzlicher Fundierung und klarem „❌ Widerspruch“.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherere, präventiv-technische Einschätzung von DeepSeek und Qwen (Glasbruch-, Dichtungsversagen-Risiko) wird gegenüber der rein rechtsfokussierten Sicht von GoogleAI priorisiert – Vorsichtsprinzip gilt bei bauphysikalischen Mängeln.
    • Die materialrechtliche Einordnung durch Qwen (Farbabweichung → Sorgfaltspflichtverstoß → § 241 BGB) wird als entscheidende Ergänzung aufgenommen – sie stärkt den Mangelnachweis deutlich.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Klappergeräusche als SachmangelAlle drei KI-Modelle stimmen überein: Klappern stellt bei Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit oder Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit einen Sachmangel dar – kein „normaler Betrieb“.
    Bedeutung Rosenheimer RichtlinienEinstimmig abgelehnt als Rechtfertigung für Mängel: Sie sind technische Empfehlungen, keine Rechtsgrundlage – vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
    Risiko technischer Folgeschäden⚠️DeepSeek und Qwen warnen explizit vor Glasbruch, Dichtungsversagen und Sprossenverschiebung; GoogleAI erwähnt dies nicht – Abwägung erforderlich, da technisch fundiert und in der Praxis dokumentiert.
    Farbabweichung Gummidichtung⚠️Nur Qwen thematisiert dies als Qualitäts- und Materialmangel mit juristischer Relevanz (§ 241 BGB); DeepSeek und GoogleAI ignorieren diesen Aspekt – wird als relevante Ergänzung gewertet.
    Dringlichkeit Sachverständigen-GutachtenEinstimmig: Unabhängiges, zertifiziertes Gutachten ist zwingende Voraussetzung für jede weitere Rechts- oder Gewährleistungsmaßnahme.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie sofort einen zertifizierten Sachverständigen für Fenstertechnik (DIN EN ISO/IEC 17024), der sowohl die akustische Funktionsstörung als auch die Dichtungsqualität, Befestigungssituation und Materialkonformität prüft – das Gutachten bildet die verbindliche Grundlage für alle nachfolgenden Schritte.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoGlasbruch durch wiederholte Sprossenbewegung bei Wind- oder BetätigungsbelastungSicherheitsgefahr, teure Fensteraustauschkosten, Haftungsrisiko bei Personenschäden
    🔴 RisikoDichtungsversagen im Isolierglas durch Materialermüdung oder UV-ungeschützte GummidichtungFeuchteschäden, Schimmelbildung, Energieverlust, Wertminderung der Immobilie
    🔴 RisikoUnbemerkt bleibende Sprossenverschiebung mit Dauerbelastung der RandverbundeFrüher Isolierglasversagen, Kondensatbildung zwischen den Scheiben, nicht mehr reparabel
    🔴 RisikoVerfall der Ansprüche durch verspätete Dokumentation oder fehlende FristsetzungVerlust von Nachbesserungs-, Wertminderungs- oder Rücktrittsrecht (Verjährung nach § 634a BGB)
    🔴 RisikoUnzureichende Aufklärung durch Lieferant zu Mängelrisiken bei Wiener SprossenGefahr der Vertragsanfechtung, zusätzlicher Schadensersatzanspruch, aber hoher Beweisdruck ohne Dokumentation
    ✅ ChanceFachgerechte Nachbesserung mit fest verbundenen Abstandhaltern am GlasDauerhafte Geräuschreduktion, Erhalt der optischen Funktion, Vermeidung von Folgeschäden
    ✅ ChanceGutachtlich nachgewiesener Mangel → starke Verhandlungsposition für Nachbesserung oder WertminderungKostenfreie Sanierung, gegebenenfalls finanzielle Entschädigung, Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren
    ✅ ChanceTransparente Dokumentation und fachliche Einordnung als Qualitätsmangel (Farbe, Verarbeitung, Geräusch)Stärkung des Vertrauens bei Bauherren-Netzwerken, Anregung branchenweiter Qualitätsverbesserung
    ✅ ChanceNutzung des Falles für präventive Qualitätskontrolle bei anderen Fensterbau-ElementenErkennung weiterer verborgener Mängel, ganzheitliche Optimierung der Gebäudehülle
    ✅ ChanceEinigung außergerichtlich unter Vorlage eines unabhängigen GutachtensSchnelle, kostengünstige Lösung, Erhalt der Geschäftsbeziehung zum Lieferanten bei sachlicher Kommunikation

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Sachverständigen-Beauftragung: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Fenstertechnik (nach DIN EN ISO/IEC 17024) – am besten über die Liste der „Deutschen Gesellschaft für Bautechnik“ (DIBtAbk.) oder die „Bauherrenvereinigung“.
    2. Mängeldokumentation: Sammeln Sie sämtliche Unterlagen (Vertrag, Lieferbestätigung, Fotos der farblich abweichenden Gummidichtungen, Videos der Klappergeräusche beim Öffnen, Schließen und bei Wind).
    3. Schriftliche Nachbesserungsaufforderung: Erstellen Sie einen formlosen, aber vollständigen Schreiben an den Fensterlieferanten mit Fristsetzung (mind. 14 Tage), unter Bezugnahme auf die vertragliche Beschaffenheit und unter Hinweis auf das bevorstehende Gutachten.
    4. Materialprüfung beantragen: Fordern Sie im Gutachtensauftrag explizit die Prüfung der Gummidichtung auf UV-Beständigkeit und Farbkonsistenz – sowie die Bewertung der Befestigungssituation der Wiener Sprossen am Isolierglasrandverbund.
    5. Vertragsunterlagen prüfen: Überprüfen Sie, ob im Vertrag Begriffe wie „geräuschfrei“, „optisch einheitlich“, „hochwertige Dämpfung“ oder „nach aktuellem Stand der Technik“ vereinbart wurden – diese stärken Ihren Mangelnachweis entscheidend.
    6. Kontakt zu einer Bauherrenhilfe: Wenden Sie sich an eine regionale Bauherrenvereinigung oder den Verbraucherzentrale-Bau-Service – sie unterstützen bei Schreiben, Gutachtenbewertung und Mängelverfolgung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wiener Sprosse
    Zierelement in Fenstern, das eine Teilung der Glasfläche simuliert. Es gibt echte und unechte Wiener Sprossen. Unechte liegen zwischen den Scheiben, echte werden aufgeklebt.
    Verwandte Begriffe: Sprosse, Glasleiste, Fensterteilung
    Rosenheimer Richtlinien
    Qualitätsstandards für Fenster und Türen, herausgegeben vom ift Rosenheim. Sie definieren Anforderungen an die Konstruktion, Funktion und Eigenschaften von Fenstern.
    Verwandte Begriffe: ift Rosenheim, Fensterbau, Qualitätsstandards
    Mangel (Baurecht)
    Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand eines Bauwerks. Ein Mangel berechtigt den Auftraggeber zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Baumangel
    Gewährleistung
    Gesetzliche oder vertragliche Haftung des Verkäufers oder Werkunternehmers für Mängel an der Kaufsache oder dem Werk. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Verjährung
    Nachbesserung
    Beseitigung eines Mangels durch den Verkäufer oder Werkunternehmer. Der Auftraggeber hat das Recht auf Nachbesserung, wenn ein Mangel vorliegt.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Reparatur, Instandsetzung
    Wertminderung
    Ausgleich für den geminderten Wert einer Sache aufgrund eines Mangels. Die Wertminderung wird in der Regel als prozentualer Abschlag vom Kaufpreis berechnet.
    Verwandte Begriffe: Minderwert, Schadensersatz, Preisminderung
    Sachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet, die zur Erstellung von Gutachten herangezogen wird. Sachverständige können bei Streitigkeiten über Mängel am Bau eine wichtige Rolle spielen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind Wiener Sprossen?
      Wiener Sprossen sind Zierelemente in Fenstern, die den Eindruck einer Teilung der Glasfläche erwecken. Sie werden entweder zwischen den Glasscheiben (unechte Sprossen) oder auf den Scheiben (echte Sprossen) angebracht.
    2. Sind Klappergeräusche bei Fenstern immer ein Mangel?
      Nein, nicht jedes Geräusch ist ein Mangel. Es kommt auf die Intensität und Häufigkeit der Geräusche sowie deren Beeinträchtigung der Wohnqualität an. Unübliche und störende Geräusche können jedoch einen Mangel darstellen.
    3. Was kann ich tun, wenn mein Fensterlieferant die Nachbesserung ablehnt?
      Holen Sie ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen ein. Dieses kann als Grundlage für weitere Verhandlungen oder eine gerichtliche Auseinandersetzung dienen.
    4. Welche Rolle spielen die Rosenheimer Richtlinien?
      Die Rosenheimer Richtlinien sind ein branchenüblicher Standard für die Qualität von Fenstern. Wenn diese im Vertrag vereinbart wurden, müssen die Fenster diesen Richtlinien entsprechen. Abweichungen können einen Mangel begründen.
    5. Kann ich bei einem Mangel am Fenster Schadensersatz fordern?
      Ja, unter Umständen können Sie Schadensersatz fordern, beispielsweise für zusätzliche Heizkosten, wenn das Fenster aufgrund des Mangels schlechter isoliert.
    6. Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel am Fenster zu reklamieren?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks.
    7. Was ist eine Wertminderung?
      Eine Wertminderung ist ein Ausgleich für den geminderten Wert einer Sache aufgrund eines Mangels. Sie wird in der Regel als prozentualer Abschlag vom Kaufpreis berechnet.
    8. Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn das Fenster mangelhaft ist?
      Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn der Mangel erheblich ist und die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder unzumutbar wäre.

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  2. Wiener Sprossen: Preisunterschied – Glasteilend vs. Scheibenzwischenraum

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    "Über den Tisch gezogen"
    Was den Preis angeht, hat man sicherlich etwas hoch gegriffen. Glasteilende Sprossen sind erheblich teurer als Sprossen die im Scheibenzwischenraum liegen.
    Das mit der gelben und schwarzen Dichtung ist mir nicht klar, können Sie dieses Problem nochmal anders beschreiben?

    Was das Klappern der Sprossen angeht, so hat der Lieferant recht. Ein Klappern tritt nur gelegentlich auf und ist somit hinzunehmen.
    Wenn die Sprossen an den Scheiben anliegen ist dies sogar ein Fehler, da dies bei Luftdruckschwankungen zu Glasbruch führen kann.
    MfG
    Jürgen Sieber

  3. Wiener Sprossen: Gelbes Klebeband sichtbar – Hinweis auf Mangel?

    Hallo Herr Siebert der Begriff Dichtung war wohl ...
    Hallo Herr Siebert,
    der Begriff Dichtung war wohl nicht der richtige Ausdruck. Es ist das Gummiband (schwarz) der aufgeklebten Sprossen. Dieses ist teilweise durchgehend aufgeklebt, teilweise aber nicht, sodass das gelbe Klebeband zu sehen ist.
    Ich habe im Internet folgenden Text zu dem Thema gefunden:
    'Der Endverbraucher ist generell auf die spezifische Produkteigenschaft von Sprossenisolierglas vor Einbau hinzuweisen, es besteht eine Hinweispflicht. '

    Dieser Text ist genau von meinem Glashersteller. Kann ich denn da gar nichts machen was eine Preisminderung angeht?
    Viele Grüße,
    Thorsten

  4. Wiener Sprossen: Preisminderung bei Mangel – Vorgehen & Rechte

    Preisminderung! Und dann?
    Kann mich den Angaben von Herrn Sieber nur anschließen. Besonders die Preisgleichheit des Sprossensystems, ist nicht korrekt. Hier hat Ihr Anbieter sich evtl. vorher schon verrechnet und nur Wienersprossen kalkuliert?
    Ob das Verkleben der Dichtung, die die aufgeklebten Sprossen halten nun korrekt ausgeführt wurde kann man aus der Entfernung nicht beurteilen. Hier kann es jedoch nicht immer vermieden werden, dass es beim Kleben mal zu Lufteinschlüssen oder anderen Unebenheiten kommt!
    Beim Preisnachlass Stelle ich mir immer die Frage: UND DANN? Klappen die Sprossen nicht mehr? Ist der Kleber wieder schön? Sicherlich nicht! Bei einer BERECHTIGTEN Reklamation würde ich auf Mängelbeseitigung bestehen!
    • Name:
    • Herr Ste-161-Hos
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Wiener Sprossen klappern: Mangel, Rechte & Nachbesserung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um Klappergeräusche bei Holz-Alufenstern mit Wiener Sprossen. Es wird erörtert, ob dies einen Mangel darstellt und welche Rechte der Käufer hat. Ein wichtiger Punkt ist der Preisunterschied zwischen glasteilenden Sprossen und solchen im Scheibenzwischenraum. Zudem wird die korrekte Ausführung der Verklebung der Sprossen diskutiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Sichtbares gelbes Klebeband bei den aufgeklebten Sprossen könnte ein Hinweis auf einen Mangel sein, wie im Beitrag Wiener Sprossen: Gelbes Klebeband sichtbar – Hinweis auf Mangel? erläutert wird. Dies sollte genauer geprüft werden.

    💰 Zusatzinfo: Glasteilende Wiener Sprossen sind in der Regel teurer als Sprossen, die im Scheibenzwischenraum liegen. Eine Preisgleichheit könnte auf einen Fehler in der Kalkulation des Anbieters hindeuten, wie im Beitrag Wiener Sprossen: Preisunterschied – Glasteilend vs. Scheibenzwischenraum erwähnt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Klappergeräuschen und sichtbaren Mängeln sollte eine Reklamation beim Fensterlieferanten erfolgen. Im Falle eines berechtigten Mangels besteht Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Preisminderung, wie im Beitrag Wiener Sprossen: Preisminderung bei Mangel – Vorgehen & Rechte beschrieben wird. Es ist ratsam, sich über die Gewährleistungsrechte zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

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