Fenster und Außentüren
Gitter vor bodentiefem Fenster?
Die Baugenehmigung meines Neubaues schreibt im OGA vor bodentiefen Fenstern entsprechende Schutzgitter an der Aussenseite des Gebäudes vor. Nun schlägt der Fensterbauer (Sub. des GUA) vor, die Fenster halbteilig zu bauen, also nur die obere Hälfte als Dreh-/Kipp auszubilden - dann seien die Gitter nicht erforderlich. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde in Brandenburg schweigt sich hierzu auf telefonische Nachfrage aus und will wohl keine verbindliche Auskunft erteilen. Ich als Bauherr bin verunsichert, ob die Aussage des Fensterbauers zutrifft. Weiß hier einer der Leser vielleicht aus eigener Erfahrung Genaueres?
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Die brandenburg. LBO
gibt Ihnen - in Abhängigkeit von der Absturzhöhe - Mindesthöhen für eine Brüstung vor. Wie Sie die erreichen - durch Gitter bei einem bodentiefen Fensterelement oder durch ein feststehendes Unterteil - ist dabei unerheblich. Das feststehende Teil können Sie ja als transparentes Mauerwerk bezeichnen. Insofern hat Ihr Fensterbauer Recht. Beachten Sie jedoch, dass der festehende Fensterflügel aus VSG bestehen muß.
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Trotzdem beharrlich nachfragen. Wahrscheinlich sind die nur zu faul ...
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Laienmeinung -
horizontale Fensterteilung mit Sicherheitsglas sollte ok sein
Wir haben dies für unseren Neubau auch so geplant. Eine horizontale Fensterteilung mit Sicherheitsglas sollte ok sein. Unser Anbieter nennt dies VSG Verglasung (= Sicherheitsglas).
Der Fensterbauer sollte wissen, welche Glasanforderung er dort einbauen muss, um die Sicherheit gegen Glasbruch und aus dem Fensterfallen zu haben.- --
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Sicherheitsglas!
Wie die Vorredner (oder Vorschreiber
) schon sagten, ist eine Brüstungsunterteilung immer möglich.
Wichtig ist jedoch, darauf zu achten, dass seit ca. 1 Jahr für die Brüstungsgläser sehr strenge Auflagen gelten.
Einfaches VSG-Glas reicht hier nicht mehr aus.
Die Glasaufbauten können Sie unter WWW
mfg.
Jürgen Sieber -
@ Herr Sieber
Wo steht denn das mit den Brüstungsgläsern? M.E. durfte früher bei kleinflächigen Fnstern im Brüstungsbereich sogar ESG eingebaut werden. Wie heißen denn die neuen RiLis? -
@Herr Tilgner...
Es ist in der Tat etwas schwierig zu finden. Wenn Sie meinem Link oben folgen und anschließend den Unterpunkt 17 wählen, werden Sie auf die Seite des Deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin geführt.
Dort finden Sie auf der Seite 7 eine Tabelle, die die Brüstungsverglasungen regelt.
Für eine Brüstung wie die von uns besprochene gilt die Kategorie "C2".
Je nach Breite und Höhe Ihrer Brüstungsscheibe können Sie dort in der Tabelle den Scheibenaufbau ablesen.
mfg.
Jürgen Sieber -
@ Hr. Sieber
Vielen Dank,
hatte Ihren LINK übersehen. Super, dass man sich die TRAV jetzt auch im Netz ansehen kann. Nochmals danke.