ET1/WK2 und E-Öffner?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
ET1/WK2 und E-Öffner?
ich weiß, dass bei einer WK2-Tür kein E-Öffner zulässig ist. Aber gibt es dafür irgendwelche Vorschriften bzw. wo kann man was schriftliches dazu finden?
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Die Logik ...
Die Logik erklärt das eigentlich schon, da brauchen Sie nicht unbedingt eine DINAbk.-Norm.
Die Einbruchhemmung wird nur erfüllt, wenn alle vorgesehenen Schließer verriegelt sind. Dann ist aber ein E-Öffner zwecklos.
Es gibt zwar zurzeit Entwicklungen, die die Schließer mit Elektromotoren zurückziehen um einen E-Öffner in Sicherheitstüren verwirklichen zu können (WERU und Generalunternehmer haben solche Getriebe bereits auf dem Markt, Biffar will folgen) aber diese Teile kosten derzeit eine ganze Menge Geld.
MfG
Jürgen Sieber
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