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Feuerschutztüren T30-RS
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Feuerschutztüren T30-RS

Bei unserem Neubau (Anbau) wurden die Verbindungstüren zum Altbau als T30-RS vorgeschrieben (Baugenehmigung). Zwischenzeitlich ist der Verbindungsflur nochmals baulich von dem "alten" getrennt worden, womit nur noch diese Tür als T30-RS hätte ausgeführt werden müssen. Da diese (Maß-Tür) aber schon zwischenzeitlich eingebaut war und wir den Aufwand & Kosten zur Erneuerung scheuten, sind nun alle anderen Türen als T30 (z.T. Stahl & Holz) ausgeführt. Nun bemängelt die Behörde den fehlenden Rauchschutz. Im Falle der T30-Holztüren ließe sich dieses durch den nächträglichen Einbau einer selbstschließenden Bodendichtung (werksseitig) beheben, da die Türen ansonsten baugleich sind. Diese Arbeit wurde jedoch durch den Schreiner ausgeführt und der Hersteller lehnt nun eine Nachbesserung ab. Bei Bekannten (Neubau) sind sämtliche Türen im Erdgeschoss/Garagen zum Hausflur als normale T30 ausgeführt und abgenommen worden. Hier stellt sich nun die Frage, ob durch die zusätzliche bauliche Abtrennung des Verbindungsflures überhaupt noch die Rauchschutzausführung gegeben sein muss?
  • Name:
  • Günther Strack
  1. wie?

    wie sieht denn diese zusätzliche "bauliche Abtrennung" aus, ist mir hieraus irgendwie nicht klar geworden.
    Eine T30-Tür nachträglich zu einer RS-Tür machen, ist logischerweise nicht im Interesse der Hersteller. Andererseits hat eine so nachgerüstete Tür (auch wenn es der Tischler macht) auch kein Prüfzeugnis/Zulassung für T30-RS, sondern weiterhin nur für T30. Verlangt denn die Behörde ein "geprüftes" Element?
    Ist es ein Einfamilienhaus od. MFH?
    • Name:
    • Nicky
  2. Das ist nicht ganz richtig Im diesem Fall ...

    Das ist nicht ganz richtig. Im diesem Fall würde der Hersteller nichts anderes machen als der Schreiner auch, d.h. Nut einfräsen, mit Palisolstreifen versiegeln, hitzebeständige Bodendichtung einsezten, fertig. In diesem Fall bekommt die Tür eine neue Zulassung als T30-RS Tür. Als bauliche Abtrennung meine ich eine zusätzliche Wand mit Durchgangstür. Diese war vorher im Bauantrag nicht vorhanden, sodass dadurch eine zusätzliche "Barriere" (Abtrennung) geschaffen wurde.
    • Name:
    • G. Strack
  3. so nich

    soweit meine Erfahrungen am Bau und mit Herstellern reichen, kann der Tischler nicht einfach in eine T30-Tür eine Bodendichtung einlassen und schon ist es ein RS-Element. Im Prinzip tut er zwar das Gleiche wie der Hersteller tun würde und es hat die gleiche Wirkung aber ein geprüftes Element wird es dadurch nicht, d.h. es hat keine Zulassung/Prüfzeugnis für T30 mit Rauchschutz, sondern weiter nur für T30. Wenn die Behörde auf ein Prüfzeugnis besteht dürften Sie Probleme bekommen. Es sei denn, Sie halten denen ein Prüfzeugnis unter die Nase für eine solche Tür mit RS, was der Tischler noch von einer anderen Baustelle "übrig" hatte. Aber legal ist das nicht und im Ernstfall ...
    Ehrlich gesagt, ich kenne keinen Hersteller, der von sich aus so vorgehen würde (den Tischler die Umbauarbeiten erledigen lässt). Wer ist denn der Hersteller Ihrer Tür? Das würde mich mal interessieren.
    • Name:
    • Nicky
  4. was heißt eigentlich ...

    was heißt eigentlich "der Hersteller lehnt eine Nachbesserung ab ... " in Ihrem 1. Artikel?
    Bitte erklären Sie kurz, was Sie damit meinen.
    Grüße
    • Name:
    • Nicky
  5. Der Hersteller lehnt die Nachbesserung ab nachdem der ...

    Der Hersteller lehnt die Nachbesserung ab, nachdem der Schreiner diese Arbeiten (Nut einfräsen) bereits ausgeführt hat. Die Türen bekämen nach Durchführung dieser Arbeiten (durch den Kundenservice des Herstellers) eine neue RS-Zulassung.
  6. nun ja

    Ja, dass kann ich mir vorstellen, dass der Hersteller die Arbeiten von seinen Servicemonteuren machen lassen will. Das ist ja auch korrekt. Wenn die das machen gibt es auch keine Probleme mit der Zulassung. Legt jedoch der Tischler selbst Hand an, leht der Hersteller mit Recht die Übergabe der entsprechenden Zulassungsunterlagen für RS ab. Das ist nun mal so. Wenn Sie jetzt also unbedingt doch ein "geprüftes" Element brauchen, wird wohl nichts bleiben, als eine neue Tür.
    Warum hat es denn der Tischler selbst gemacht und was wollte der damit erreichen?
    • Name:
    • Nicky
  7. Tja was der damit bezwecken wollte weiß ich ...

    Tja, was der damit bezwecken wollte weiß ich auch nicht, vermutlich Kosten sparen, obwohl die vom Werk auch 65,- DM/Std. nehmen. Hier stellt sich jetzt die Frage, ob der Schreiner diesen Umstand hätte wissen müssen (dass eine Nachrüstung durch Ihn zum Verlust der Zulassung führt, bzw. die Arbeiten nur durch das Werk durchgeführt werden dürfen) und ob er dafür haftbar (Kosten) gemacht werden kann?
  8. Fachmann?

    Wer sich intensiv mit dem Thema Türen beschäftigt (und wer sowas verkauft sollte das zwangsläufig tun) muss wissen, dass der Hersteller (kenne zumindest keinen, bei dem das anders ist) nur auf Türen/Elemente Prüfzeugnisse und Zulassungen herausgeben kann, die er selbst hergestellt bzw. bearbeitet hat.
    Anzunehmen, man könne selbst eine Tür zur RS-Tür nachrüsten und würde dann entsprechende Bescheinigungen vom Hersteller erhalten ist idiotisch. Zwar macht der Hersteller meist auch nichts anderes, aber er darf das und er haftet auch dafür. Das hätte der Fachmann wissen müssen. Da kann sich keiner rausreden.
    Die Frage ist nun, ob Sie tatsächlich ein geprüftes RS-Element brauchen oder einfach nur eine rauchdichte Tür. Denn das ist ein Unterschied. Inwieweit sich bei Ihnen die baulichen Gegebenheiten darstellen konnte ich bisher nicht nachvollziehen. Aber wenn die Behörde ein geprüftes RS-Element haben will und die Bauaufsicht u.U. entsprechende Zulassungen sehen will, dann werden Sie wohl nicht drumherum kommen.
    • Name:
    • Nicky
  9. Danke für die Hinweise Ich sehe die Situation ...

    Danke für die Hinweise. Ich sehe die Situation genauso. Also müsste er doch meines Erachtens auch die Kosten (zumindest zum Teil) dafür tragen müssen oder?
  10. Fachmann?

    Ob ich tatsächlich ein geprüftes RS-Element brauche oder einfach nur eine rauchdichte Tür kann ich nicht 100 % 'ig beantworten.
    Folgender Wortlaut ist in dem Mängelanschreiben aufgeführt :
    "Es ist ein Zulassungsbescheid vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die eingebaute Tür vom Treppenhaus zum Kellergeschoss eine rauchdichte und selbstschließende Tür der Feuerwiderstandsklasse F30 ist. "
    Weiter unten im Text steht dann :
    "Inzwischen wurde eine Tür vom Treppenhaus zum Kellergeschoss eingebaut, die nach Ihren Angaben eine Bauartzulassung alt T30-RS Tür besitzt. Bei einer örtlichen Überprüfung am 9. August 2001 wurde jedoch festgestellt, dass die Tür vom Treppenhaus zum Kellergeschoss eine entsprechende Bauartzulassung als T 30-RS Tür nicht besitzt. Es ist weder ein Zulassungsschild an der Tür angebracht, noch liegt ein Zulassungsbescheid für die Tür vor. "
    Was ist jetzt ausschlaggebend rauchdicht oder RS?
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