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  • 15104: Absenkung Fussboden

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im ges. Forum "Estrich und Bodenbeläge" - weitere Infos »

Absenkung Fussboden 26.11.2012    

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bezog mein neues Haus / Bugalowstil vor 3,5 Jahren. Fussboden in allen Räumen gefliest, Fussbodenheizung. Problem: Bildung von Rissen in der Fuge zwischen Fussboden- fliesen und Sockelfliesen, in allen Räumen, verstärkt in den vier Ecken der Räume. Folgedessen hat jeder Raum in der Mitte den höchsten Punkt mit Abfall nach allen Seiten. Frage: Was ist die Ursache? Bis zu welcher Toleranz muss ich das hinnehmen ?, Winkeltoleranz? Wie kann ich das messen bzw. an wen kann ich mich wenden? Danke für Bemühungen! MfG

Name:

  • Jörg Lietzmann
  1. Stark vereinfach ausgedrückt, 26.11.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    wird der Estrichboden durch die Verfliesung (und Fiesenkleber) an der Oberfläche gehindert gleichmäßig (in der gesamten Dicke einheitlich) schrumpfen zu können. Es kommen allerdings ggf. meistens immer mehrere Faktoren zusammen, weswegen es auch häufig darauf ankommt, wie viele Dehnungsfugen angelegt wurden, welcher Estrich verwandt worden ist, Fußbodenheizung oder nicht und so weiter.

    Dies führt schlussendlich zu den Estrich-Boden-Randabsenkungen und ebenso schlussendlich zum Riss in der Silikonfuge bzw. in den Silikonfugen.

    Wenn man dem entgegen wirken möchte, sollte dem Estrichboden ausreichend Zeit zur Durchtrocknung gegeben werden, ehe der Estrichboden mit Fliesen belegt wird. Zusätzlich ist es -wenn man das Reißen der Silikonfuge unterbinden oder vermeiden möchte- erforderlich die Randfugen derart und dementsprechend ausreichend groß zu bemessen und zwar so groß, dass die Silikonfuge die Bewegungen auch schlussendlich tatsächlich aufnehmen kann.

    Senkt sich beispielsweise der Estrichboden im Randbereich um 4 mm, so muss die Silikonfuge -bei der Verwendung eines beispielsweise 20% dehnfähigen Silikones- mindestens 20 Milimeter groß sein, bei 5 mm Absenkung -und dem gleichen Silikon mit 20% Dehnfähigkeit welches verwendet wurde oder verwendet werden soll- muss die Fuge denn dann schon 25 mm groß sein, damit die Fuge aus Silikon -als solche- überhaupt in der Lage ist die Bewegung dauerhaft aufnehmen zu können. Und mal ehrlich, wer möchte denn dann solche mordsmäßig großen Silikonfugen im Randfugenbereich schon haben?!

    Die Dehnfähigkeit des verwendeten Silikons spielt eine entscheidende Rolle beim Abdichten bzw. Ausspritzen von Randfugenbereichen, wobei Ihnen nun sicherlich diese Erkenntnis nicht sehr viel weiter helfen wird, da die Silikonfugen in Ihrem Haus ja nun scheinbar schon fertig gestellt waren, weswegen diese nun halt eben gerissen sind.

    Allerdings haben Sie ja ggf. vielleicht sicherlich 5 Jahre Gewährleistung bzw. Mängelhaftung, was Sie weiter bringen kann, sodann Sie bedacht haben, dass Silikonfugen Wartungsfugen sind und diese ordnungsgemäß gewartet wurden und die Silikonfugen -wie oftmals in Kaufverträgen- hinsichtlich der Mängelhaftung im Kaufvertrag nicht ausgeklammert wurden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  2. moin markus 27.11.2012    

    Foto von Thorsten Bulka

    bei deiner Rechnung mit dem Silicon eins vergessen! Die Berechnette Breite, benötigt das Silicon zur Bewegungsaufnahme, also in dem Bereich keine "Drei Flanken Haftung" Dazu kommt jetzt also noch die Kontaktfläche in ausreichender Breite, das es hier nicht zu schnell zu einem abriss kommt ....... oder was passiert, wenn die Fuge am Sockel "nur" 1,5mm Kontaktfläche aufweist.........?

    • Fazit: also muss die Fuge Optisch noch breiter werden.....

    Name:

    • Thorsten Bulka
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. Ist doch klar Herr Bulka! 27.11.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    Ich habe lediglich nicht alle Faktoren benannt. Kontaktfläche in ausreichender Breite sowie denn dann auch keine Dreiflankenhaftung. Diese Faktoren habe ich nicht erwähnt weil auch die bei einer kleineren bzw. schmaleren Fuge bekannt und vorhanden bzw. -wie die Dreiflankenhaftung- nicht vorhanden sein dürfen.

    Da darf ich also denn dann doch sicher davon ausgehen dürfen, das diese -von mir nicht benannten- Faktoren bekannt sind.
    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  4. Dann doch sicher 27.11.2012    

    dürfen darf man ggf. meistens immer.

    Name:

    • Ackermann Matthias
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.katumwelt.de
  5. Zusammenfassung 27.11.2012    

    Je nach verwendeter Dämmung unter dem Estrich z.B. 35/30 sind bis zu 5 mm Setzung normal (kein Mangel). Wie von Hr. Reinartz ausführlich erklärt, sind die ausgeführten dauerelast. Abfugungen (egal ob 2- oder 3-Flankenhaftung) bei üblichen Fugenbreiten nicht ausreichen, um die auftretenden Estrichsenkungen rissfrei zu überbrücken. Deshalb reißt diese Fuge "immer" und muss nach 2-3 Jahren überarbeitet werden. Danach hält sie "ewig", weil keine größeren Setzungen mehr auftreten.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  6. Senkung Normal? Aber? 24.12.2012    

    Foto von Thorsten Bulka

    Ist der Boden bei den zu erwartenden Verformungen auch Belegereif? Was sagt man in dem Fall? Erst belegen, wenn die Hauptsächlicher Verformung abgeschlossen ist....! Ist das dann also OK?

    Name:

    • Thorsten Bulka
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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