Notablauf
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Notablauf

Was versteht man bei einem Estrich (Calciumsulfatestrich) unter einem Notablauf?
In einem Merkblatt des BEB (Planung, Verlegung von Calciumsulfat-Estrichen) findet sich die Formulierung:
Bei mäßiger Feuchtebeanspruchung (Beanspruchungsklasse A0 nach [4]) von oben, wie z.B. in häuslichen Bädern ohne Bodenabläufe, müssen Estriche durch geeignete Maßnahmen gegen Wasseraufnahme geschützt werden. Letzteres kann z.B. durch Verbundabdichtungen in Verbindung mit Fugendichtbändern geschehen. In Räumen mit nicht planmäßig genutzten Bodenabläufen ("Notabläufen") sollte analog Verfahren werden.
Diese Formulierung steht im Widerspruch zu einem Merkblatt der Fliesenleger: "Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich (Innenbereich, Außenbereich)".
In diesem Merkblatt heißt es wie folgt: "Bodenflachen mit Bodenablauf gehören zu den direkt beanspruchten Flachen, auch wenn diese nicht planmäßig oder nur unregelmäßig
beansprucht werden (Notabläufe). Und bei diesen direkt beanspruchten Flächen sind feuchtigkeitsempfindliche Untergründe wie (z.B. Calciumsulfatgebundene Estriche) nicht zugelassen? .
  • Name:
  • Astir
  1. Tja nun,

    da muss man dem BEB-Gewerk wohl bescheinigen, dass sie dem Regelungstenor aller gängigen Regeln der Technik hinsichtlich Abdichtungen hinterherlaufen oder dies mittlerweile vergessen haben.
    Frage: Wie alt ist dieses BEB-Merkblatt?
    Ich empfehle dringend DINAbk. 18195 und die ZDBAbk.-Merkblätter als Regel der Technik zu handhaben, ein Estrich-Merkblatt ist mit dem aktuellen Regelbestrebungen der DIN und daran angebundener Regelwerke scheinbar nicht hinreichend vertraut.
  2. Dieses Thema wird auch andernorts heftig ...

    Foto von Dipl. Kfm. Peter Erbertz

    Dieses Thema wird auch andernorts heftig diskutiert.
    Ein Hinweis hierzu ist auch enthalten in der 4. Auflage des Handbuch Technik (Handbuch für das Estrich- und Belaggewerbe).
    Dort erfolgt in Kapitel 5.5.3.2 der nachfolgende Hinweis:
    "Hierzu ist festzustellen, das die Definition von Notabläufen,
    wie sie das Merkblatt des BEB vorsieht, von der Fachöffentlichkeit
    im Bereich Feuchteschutz nicht als anerkannte
    Regeln der Technik angesehen wird. Sollten in Feuchträumen
    mit Abläufen (auch "Notabläufen") Calciumsulfat-Estriche
    vorgesehen werden, ist diese Ausführung in jedem Fall
    vorher schriftlich gesondert zu vereinbaren. "
    Das im Beitrag erwähnte Hinweisblatt hat das Ausgabedatum 09-2009

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