Hallo zusammen,
wir bauen im Moment mit einem Bauträger (schlüsselfertig - herausgenommen sind die Bodenbelags-Malerarbeiten + Endinstallalation der Sanitärgeräte. Wir sind jetzt gerade in der Phase der Übergabe des Estrichs. Unser Fliesenleger besteht auf einer schriftliche Feuchtemessung, die die Haftung dem Estichleger überträgt.
Meine Frage ist hierzu, wie die rechtliche Seite ist. Muss der Estrichleger eine schriftliche Bestätigung der Restfeuchte geben? Wer kann bei Schaden in Haftung herangezogen werden.
Bayern
Danke im Voraus
Verantwortlichkeiten nach Feuchtemessung
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge
Verantwortlichkeiten nach Feuchtemessung
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Der Estrichleger ...
muss die Messstellen markieren, messen muss der, der die Bodenbeläge legen will.
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