Verputzen vor Einsetzen der Fenster?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Verputzen vor Einsetzen der Fenster?

Hallo,
wir bauen momentan ein Einfamilienhaus und stehen nun vor dem Problem dass unsere Fenster erst Ende Januar kommen. Ist es nun möglich die Wände zu verputzen bevor die Fenster reinkommen? Es müsste dann natürlich nachverputzt werden. Andererseits steht sonst der Bau bald komplett und das sollte nun auch nicht sein.
Wer weiß darüber Bescheid?
VG
Silvia
  • Name:
  • Silvia
  1. Fenstereinbau

    Hallo Silvia,
    Erst Fenster samt RAL-Anschlüsse, dann Verputzen.
    Andere Arbeiten wie Installationen würde ich bei einem offenen Haus auch nicht machen lassen. Könnte sein das manche Dinge Füße bekommen.
    Frage: Warum kommen die Fenster erst Ende Januar?
    Das Setzen der Fenster könnte sich dann wetterbedingt auch noch weiter nach hinten verschieben.
    Mit freundlichen Grüßen
  2. Leibung

    Foto von Martin Eggelsberger

    Hallo,
    sie könnten die Leibungen auslassen. Diese können Sie später ab den Kantschutzeisen bis zum Fenster einputzen. Sie müssen aber dann den Bau winterfest machen, sonst frierts Ihnen den Putz runter. Ich gehe davon aus, Sie meinten den Innenputz? So ähnlich können Sie es auch mit dem Außenputz machen. Die Gefahr von Frostabplatzungen ist aber in beiden Fällen gegeben.
  3. Bautrocknung

    Hallo Silvia!
    Genießen es doch einfach, dass Ihre Fenster erst Ende Januar kommen. Besser noch erst im März/April. Denn das fördert die Bautrocknung (evtl. "Gefriertrocknung") und macht sehr wahrscheinlich eine maschinelle Trocknung entbehrlich.
    Bereits im April 1889 (!) hat die Stadt Leipzig in deren "Bestimmungen, den Zeitpunkt der Ingebrauchnahme von Neubauten", in § 4, verordnet, dass ... "nach erfolgter Vollendung des Rohbaus dürfen vor Ablauf von drei Monaten Fenster und Türen bei Neubauten nicht eingehängt werden. Es ist jedoch gestattet, durch nicht zu dicht aneinander gefügte Bretter den Innenraum des Hauses vor Regen und Schnee zu schützen".
    Zuwiderhandlungen wurden damals mit 150 Mark oder 14 Tage Haft geahndet. Zusätzlich mussten die Wohnungen geräumt werden.
    Das war eine "klare Ansage".
    Warten Sie also gelassen ab und verputzen Sie noch nicht, das wäre schädlich für den (wahrscheinlich) Gipsputz.
    Viel Erfolg!
  4. @ Johannes Rudolf

    Foto von Martin Eggelsberger

    Ja, früher wurden die Häuser auch von der "Unterschicht" trocken gewohnt und es wurden Kohlebecken aufgestellt.

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