Anschlussmöglichkeiten von Fertigparkett an Fliesen
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Anschlussmöglichkeiten von Fertigparkett an Fliesen

Hallo!
Wir haben Fertig-Click-Parkett gekauft zum Selbstverlegen und Verkleben. Man hat uns mitgeteilt, dass man zum Übergang einen Korkstreifen einlegen könnte, der als Dehnfuge zum Rand an die Fliesen dient (an der Wand sind Holzleisten vorgesehen)
Muss ich dabei eine bstimmte Vorgehensweise beachten? Oder gibt es  -  außer ein Übergangsprofil oben draufzusetzen  -  auch noch andere Lösungen/Ideen, um unseren Parkett an die Fliesen anzuschließen?
LG Ulrike
  • Name:
  • Ulrike
  1. Verlegung von Mehrschichtparkett

    Wenn das Mehrschichtparkett "schwimmend" auf einer Dämmschicht verlegt und im Übergang zu den keramischen Fliesen ein Übergangsprofil vorgesehen ist, dann reicht es völlig aus, dort nur eine Bewegungsfuge zu belassen.
    Korkstreifen und Flüssigkork setzt man als Längenausgleich bei vollflächig zum Verlegeuntergrund verklebten Parkettwerkstoffen ein.
    Gut gemeinter Hinweis: das vollflächige Verkleben von Parkett sollte man aus mehreren Gründen tatsächlich einem Fachbetrieb überlassen! Click-Parkettelemente sind  -  soweit nicht herstellerseitig für das Verkleben ausgelobt  -  schwimmend zu verlegen.

    MfG Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen

  2. Click-Parkettelemente sind  -  soweit nicht herstellerseitig für das Verkleben ausgelobt  -  schwimmend zu verlegen.

    Foto von Lukas Ensikat

    Tach!
    Warum diese Einschränkung?
    Ich brauche keinen Hersteller und dessen Segen, um ein FP vollflächig verklebt zu verlegen.
    Eng könnte es werden, wenn der Hersteller das explizit ausschließt.
    Gruß Lukas
  3. Verklebung von Mehrschichtparkett

    Es handelte sich bei meinen Anmerkungen, Mehrschichtelemente mit Schnellverriegelung ("Click-Elemente") schwimmend zu verlegen, um einen ernst zu nehmenden Hinweis, dass der "Do-it-Yourself"-er die geplante vollflächige Verklebung besser einem Fachbetrieb übertragen sollte. Dieser Hinweis basiert auf einer Fülle von Schäden, welche im Zusammenhang mit Parkettverklebung bisher auftraten, zumal auch die Unterbodenvorbereitung hier entscheidend für den sich einstellenden (bzw. erhofften?) Erfolg ist.
    Auch zeugt es von gravierendem Unwissen und einer nicht zu akzeptierenden Leichtsinnigkeit gegenüber dem Fragesteller, die Behauptung hier öffentlich auszusprechen, man "bräuchte keinen Hersteller und dessen Segen, um ein FP (gemeint ist wohl hier Mehrschichtparkett?) vollflächig zu verkleben".
    Dass diese Anmerkung wohl kaum der inneren Überzeugung entsprechen konnte, ist bereits an dem inneren Widerspruch im Folgesatz erkennbar (Zitat: Eng könnte es werden, wenn der Hersteller das explizit ausschließt).
    Ja was denn nun, wird sich der aufmerksame Leser fragen. Diese Aussage wurde doch bereits von RAUER indirekt angesprochen, wurde durch verbale Attacke verworfen und nun wieder eine Kreisbahn zurück zur ursprünglichen Empfehlung RAUER, nur Systeme einzusetzen, welche herstellerseitig für eine Verklebung mit dem Unterboden ausgelobt wurden.
    Der zeitliche Vorteil der Schnellverlegung durch "Click-Verriegelung" entfällt bei einer vollflächigen Verklebung übrigens vollends, daher wäre der Sinn eines solchen Vorhabens grundsätzlich zu hinterfragen.

    Noch eines an dieser Stelle:
    keiner kann einen Wohnungs- oder Hauseigentümer (Wohnungseigentümer, Hauseigentümer) davon abhalten, mit seinen Mehrschicht-Parkettelementen in seinen "vier Wänden" das zu tun, was er für richtig hält.
    Der Gesetzgeber übrigens unterscheidet im gerichtsanhängigen Schadensfall nicht zwischen einem professionellen Verlegebetrieb und einem DIY. Beide haben die Regeln des Fachs bei der Erstellung eines Gewerkes einzuhalten. Sind ihnen diese nicht bekannt, haben sie sich im Vorfeld der praktischen Ausführungen damit auseinander zu setzen!
    Nur um Schaden vom Fragesteller abzuwenden, wenn er sich denn für die vollflächige Verklebung in Eigenleistung entscheiden sollte, deshalb meine gut gemeinten Anmerkungen.

    Möglicherweise ist es auch sinnvoll, sich vor seiner schriftlichen Erwiderung mit dem Textinhalt des anzugreifenden Verfassers einmal näher zu befassen ...

    MfG Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen

  4. Verklebung von Mehrschichtparkett

    Es handelte sich bei meinen Anmerkungen, Mehrschichtelemente mit Schnellverriegelung ("Click-Elemente") schwimmend zu verlegen, um einen ernst zu nehmenden Hinweis, dass der "Do-it-Yourself"-er die geplante vollflächige Verklebung besser einem Fachbetrieb übertragen sollte. Dieser Hinweis basiert auf einer Fülle von Schäden, welche im Zusammenhang mit Parkettverklebung bisher auftraten, zumal auch die Unterbodenvorbereitung hier entscheidend für den sich einstellenden (bzw. erhofften?) Erfolg ist.
    Auch zeugt es von gravierendem Unwissen und einer nicht zu akzeptierenden Leichtsinnigkeit gegenüber dem Fragesteller, die Behauptung hier öffentlich auszusprechen, man "bräuchte keinen Hersteller und dessen Segen, um ein FP (gemeint ist wohl hier Mehrschichtparkett?) vollflächig zu verkleben".
    Dass diese Anmerkung wohl kaum der inneren Überzeugung entsprechen konnte, ist bereits an dem inneren Widerspruch im Folgesatz erkennbar (Zitat: Eng könnte es werden, wenn der Hersteller das explizit ausschließt).
    Ja was denn nun, wird sich der aufmerksame Leser fragen. Diese Aussage wurde doch bereits von RAUER indirekt angesprochen, wurde durch verbale Attacke verworfen und nun wieder eine Kreisbahn zurück zur ursprünglichen Empfehlung RAUER, nur Systeme einzusetzen, welche herstellerseitig für eine Verklebung mit dem Unterboden ausgelobt wurden.
    Der zeitliche Vorteil der Schnellverlegung durch "Click-Verriegelung" entfällt bei einer vollflächigen Verklebung übrigens vollends, daher wäre der Sinn eines solchen Vorhabens grundsätzlich zu hinterfragen.

    Noch eines an dieser Stelle:
    keiner kann einen Wohnungs- oder Hauseigentümer (Wohnungseigentümer, Hauseigentümer) davon abhalten, mit seinen Mehrschicht-Parkettelementen in seinen "vier Wänden" das zu tun, was er für richtig hält.
    Der Gesetzgeber übrigens unterscheidet im gerichtsanhängigen Schadensfall nicht zwischen einem professionellen Verlegebetrieb und einem DIY. Beide haben die Regeln des Fachs bei der Erstellung eines Gewerkes einzuhalten. Sind ihnen diese nicht bekannt, haben sie sich im Vorfeld der praktischen Ausführungen damit auseinander zu setzen!
    Nur um Schaden vom Fragesteller abzuwenden, wenn er sich denn für die vollflächige Verklebung in Eigenleistung entscheiden sollte, deshalb meine gut gemeinten Anmerkungen.

    Möglicherweise ist es auch sinnvoll, sich vor seiner schriftlichen Erwiderung mit dem Textinhalt des anzugreifenden Verfassers einmal näher zu befassen ...

    MfG Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen

  5. Auch zeugt es von gravierendem Unwissen und einer nicht zu akzeptierenden Leichtsinnigkeit

    Foto von Lukas Ensikat

    Und Du hältst Dich für den Papst, oder was?
    Ich war nicht der Meinung Dich angegriffen oder verbal attakiert zu haben.
    Wenn du was nicht verstehst, dann kannst du fragen, so wie ich es oben tat. So anmaßend, wie Du meinst auftreten zu müssen, biste bei mir genau richtig.
    Als SV biste es ja gewohnt auf Fragen zu Antworten. Also
    1,- Warum sollte ein Unterschied, bezüglich der Verlegeart (schwimmend / verklebt), bestehen, welcher die explizite Empfehlung zur Fachfirma, bei verklebter Verlegung, rechtfertigen würde? Nicht falsch verstehen, ich meine, warum sollte schwimmende Verlegung für Amateurverlegung geeigneter sein?
    Wenn du so erfahren bist, dann wirst du wohl auch die Schadensträchtigkeit schwimmender Verlegungen kennen.
    2,- Was ist, wenn der Hersteller die verklebte Verlegung nicht ausschließt, sie aber mit keinem Wort erwähnt?
    3,- Kennst du nen Hersteller, der für sein FP die verklebte Verlegung ausschließt?
    4,- Wo siehst Du die größeren Gefahren bei der verlebten Verlegung?
    5,- Soll ich Dir wirklich die Vorteile einer verklebten Verlegung, gegenüber der schwimmenden Verlegung bei FP, erklären?
    Warum der Clickmist erfunden wurde und inzwischen fast nur noch am Markt ist, wirst du wissen!?
    6,- Warum sind Click-Parkettelemente  -  soweit nicht herstellerseitig für das Verkleben ausgelobt  -  schwimmend zu verlegen.
    • Warum spricht Er in der dritten Person von sich? :-)

    Mein Nachsatz stellt für mich keinen Widerspruch dar, da ich kein FP kenne, bei welchen die verklebte Verlegung explizit ausgeschlossen wird. Da ich mich nicht für allwissend halte und nicht alle Hersteller, deren Produkte und Verlegeempfehlungen kenne, habe ich diese Einschränkung gemacht.
    Gruß Lukas

  6. technische regeln?

    wie ist was bei Parkett geregelt?
    in den meisten Bereichen des bauwesens gibt es festgeschriebene ardt.
    bei Parkett auch?

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