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Welche Treppenstufe in Granit ist für eine Wangentreppe im Außenbereich zulässig?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Welche Treppenstufe in Granit ist für eine Wangentreppe im Außenbereich zulässig?

Hallo,
es soll die Außentreppe zur Haustür im Einfamilienhaus erneuert werden.
Planung:
Die Treppe besteht aus 5 Stufen plus Podest. Höhe ab OKFB 1100 mm. Jede Stufe hat 120*30 cm. Das Podest 120*80 cm. Es sollen je 2 Wangen aus Edelstahl Rechteckrohr 30*60 mm geschweißt werden. Der Abstand der Wangen von der 300 mm-Kante beträgt je 30 mm. Unter jeder Stufe werden mittig, die Wangen rechts und links mit einem eingeschweißten Rechteckprofil verbunden. In der Draufsicht sieht das dann aus, wie ein sehr lang gezogenes "H", wobei der "Mittelstrich des "H" 1080 mm*30 mm misst. Die senkrechten Striche des H haben jeweils 280 mm*30 mm Der Abstand der Wangen über alles beträgt 1140 mm (also 30+30+1080 mm). Die Breite jeder Wange 30 mm, Der Mittelsteg ist ebenfalls 30 mm breit.
Stellstufen sind nicht geplant. Die Statik der Wangen ist hier nicht von Bedeutung.
Als Stufenmaterial soll Bianco Sardo verwendet werden.
Aufgrund widersprüchlicher Aussagen welche Stufenausführung richtig ist, besteht inzwischen eine "leichte" Verunsicherung:
Verschiedene Anfragen bedingen verschiedene Aussagen:
a. 40 mm Dicke massiv unterseitig mit je 2 Armierungsstreifen ist hinreichend stabil.
b. 60 mm Dicke massiv unterseitig mit je 2 Armierungsstreifen ist hinreichend stabil.
c. massiv mit Armierung ist in Deutschland nicht zulässig. 30*30 mm mit einer Zwischenlage aus Glasfasergewebe ist die einzig richtige Ausführung.
d. 30+30 mm verklebt (also Version c) ist im Außenbereich nicht erlaubt, weil der Kleber nicht UV-beständig sei.
e. 60 mm massiv ist ausreichend.
Bei welcher Ausführung ist die Wahrscheinlichkeit am geringsten, das nach einigen Jahren oder auch kurzfristig jemand durch die Stufen bricht.
Gibt es irgendwo entsprechende Ausführungsbestimmungen?
Danke für kompetenten Rat.
Detlef
  • Name:
  • Selle
  1. Das ist Aufgabe eines Statikers

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    oder einer bauaufsichtlichen Zulassung.
    Anders als bei einer Betonkerntreppe, deren Statik vom Rohbauer erfolgen sollte, haben freitragende Treppen streng genommen keine Zulassung, wenn die Statik nicht nachgewiesen wird. Hierbei geht es im Besonderen um die sogenannte Durchbruchssicherung. Bei 3+3 cm, die mit Epoxydharz geklebt werden ist sie vorhanden, bei bis zu bestimmten Längen. Dann haben die Systeme i.d.R. eine bauaufsichtliche Zulassung. Bei Massivteilen (das können auch 15 cm Stärke sein) ist bei einem Unfall ohne Durchbruchsicherung ein teurer Schadensersatz fällig. Auch 6 cm mit berechneter Sicherung ist möglich. Sollte z.B. die Stufe in einem Rahmen liegen, der statisch stabil genug ist könnte man theoretisch auch 3 cm nehmen.
    Also Statikachweis erbringen (lassen)
  2. Nachtrag

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Eine Regelung durch Normen gibt es nicht. Die Empfehlung des DNV ist im Zweifelsfall nicht rechtlich bindend. Es bleibt nur der Nachweis im Einzelfall.
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