Hallo zusammen,
wir haben im Vertrag mit dem Generalunternehmer vereinbart
"der Fließestrich muss für Fliesenbelag bzw. Laminat vorbereitet sein (evtl. abgeschliffen o.ä.) ".
Wir bekommen einen Anhydrit-Fließestrich.
Unserer Meinung nach ist es Sache des Generalunternehmer dass der Estrich zum einen natürlich belegreif geheizt zu sein hat. Außerdem muss er geschliffen werden (habe ich dem Forum ja nun schon an einigen Stellen entnommen dass dies notwendig ist).
Des weiteren sehen wir es auch als Aufgabe des Generalunternehmer an eine eventuell notwendige Vorbeschichtung des Estrichs vorzunehmen damit dieser belegt werden kann (Haftgrund füre Fliesen?).
Oder sehen wir das falsch?
Wir wären über jeden Hinweis dankbar ob wir richtig oder falsch mit unseren Forderungen liegen.
Der Generalunternehmer hat in seinem Bauzeitenplan den Estrich in KW18 und das Fliesenlegen ab KW20 drin ... das ist ja wohl mehr als illusorisch ...
Oder liegen wir da auch falsch?
Welche Zeiten sind realistisch?
Danke
Estrich und belagfertig ...
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge
Estrich und belagfertig ...
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Hallo Sven, hier ist Ärger vorprogrammiert. Was heißt ...
Hallo Sven,
hier ist Ärger vorprogrammiert.
Was heißt "vorbereitet"? Dafür gibt es bautechnisch keine Definition. Es gibt nur die allgemein anerkannten Regeln der Technik, und die besagen, dass der Estrich belegreif sein muss.
Hinsichtlich abschleifen (ich gehe von Anhydritfließestrich aus): manche Estrichlieferanten empfehlen es, andere sagen, muss nicht sein. Hängt auch vom Rohstoff ab. Somit ist hier bereits der erste Streitpunkt.
Hinsichtlich "eventuell notwendige Vorbeschichtung des Estrichs": Sie schreiben selber "eventuell" vorzunehmen. Einen notwendigen Haftgrund unter Fliesenbelag ist mir nicht bekannt. 2. Streitpunkt.
"Der Generalunternehmer hat in seinem Bauzeitenplan den Estrich in KW18 und das Fliesenlegen ab KW20 drin ... das ist ja wohl mehr als illusorisch ... " Anzunehmen. Faustformel: je 1 cm Estrichdicke ca. 1 Woche Trockenzeit. Aber: viel wichtiger ist, dass vor der Fliesenverlegung der Fliesenleger die Estrichfeuchte misst. Ist der gemessene Wert kleiner als zulässig, darf erst mit der Fliesenverlegung begonnen werden. Wie lange das dauert, bis dieser Wert erreicht ist, hängt von den Randbedingungen ab.
Mit freundlichen Grüßen
Schwabe -
Vielen Dank
Hallo Herr Schwabe,
gut dass es hier Diskussionen geben wird war mir klar.
Aber ich sehe es so: Wenn der Estrichhersteller sagt "Abschleifen muss sein" dann hat der Generalunternehmer dies auch zu tun.
Also hat sich der Generalunternehmer hier an die Vorgaben des Estrichherstellers zu halten.
Bezüglich des Haftgrundes ebenso.
Wenn der Estrichhersteller sagt "da muss eine Beschichtung drauf" dann hat der Generalunternehmer dafür zu sorgen dass die drauf kommt.
Beim Bauzeitenplan ist es - wie Sie schon sagen - meiner Meinung nach simpel :
Solange die CM Messung zu hohe Messwerte liefert wird nicht gefliest.
Verzögerungen gehen somit auf dei Kappe des Generalunternehmer.
Wenn der schreibt KW20 und es wird dann KW23 dann hat er das zu verantworten und nicht wir.
Anzumerken ist noch, dass das Fliesen Eigenleistung ist.
Gruß -
Estrich und belagfertig ...
Hallo Sven,
mit Deiner Argumentation wirst Du Schiffbruch erleiden.
Der Estrich muss Dir fertig zum Verlegen von Oberboden übergeben werden. Hierzu zählt auch anschleifen oder sogar abschleifen.
Alles was danach kommt, ist Sache des Oberbodenlegers, hier also Deine Aufgabe, wenn Du Fliesen selber verlegen willst.
Du musst noch einen Reinigungsschliff machen und einen Voranstrich aufbringen. Der Voranstrich muss auf Deinen Kleber abgestimmt sein.
Es gibt Heute CAF-Estriche auf Alpha-Halbhydrat Basis, wo die Hersteller bei unterstützender Trocknung durch Fußbodenheizung die Belegreife bei guten bauklimatischen Bedingungen schon nach 10 bis 21 Tagen zusagen..
Fließestrich ist nicht gleich Fließestrich.
Der Bauzeitenplan ist auch recht schwammig. Fliesenverlegung ab ...
Wenn da stehen würde: Fliesenverlegung 14 Tage nach Estricheinbau, wär alles klar.
Gruß -
Wo ist da der Unterschied
Hallo Bernhard,
danke für die Anmerkungen.
Mit dem Generalunternehmer wurde schriftlich vereinbart dass wir den Estrich soweit von ihm bearbeitet bekommen, dass wir ledilglich noch unsere Fliesen mit dem Kleber verlegen müssen.
Ich denke dadurch ist selbst die Grundierung Sache des Generalunternehmer denn das ist ja vor dem Fliesenkleber ...
Aber wenn er sich sträubt (und ich denke das wird er ...).
Was ist der Unterschied zwischen dem geschuldeten An- bzw. Abschleifen (Anschleifen, Abschleifen) und dem Reinigungsschliff?
Danke -
Estrich und belagfertig ...
Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) ist jeder Fließestrich anzuschleifen. Außer, Du hast es vom Hersteller schriftlich, dass dies bei seinem Produkt nicht geschehen braucht.
Wenn der Estrich abgeschliffen werden muss, so ist dies ein Mangel. Hierbei werden weiche Oberflächen oder harte Schalen vom Estrich entfernt.
Reinigungsschliff ist Sache des Oberbodenlegers, hier werden leichte Verunreinigungen, die während anderer Folgearbeiten entstanden sind, gereinigt und abgesaugt.
Ein Voranstrich hat in der Regel unmittelbar vor Fliesenverlegung zu erfolgen. Es darf auch immer nur soviel vorgestrichen werden, wie denn am nächsten Tag verlegt wird. Schon aus diesem Grunde gehört das zu den Aufgaben des Fliesenlegers.
Nochmal: Der Estrichleger oder Bauträger hat den Estrich verlegefertig zu übergeben. Das endet da, wo die Aufgaben der Bodenleger anfangen.
Gruß -
Sorry ...
Mag sein dass ich nerve,
aber wir haben mit unserem Generalunternehmer eine Zusatzvereinbarung (!) die über die normale Baubeschreibung hinaus geht ...
Und dort haben wir eben die Vereinbarung getroffen dass der Generalunternehmer dafür zu sorgen hat dass wir direkt die Fliesen verkleben können ...
Okay aber nichts desto trotz.
Wie hat dieser Renigungsschliff zu erfolgen?
Ich gehe mal davon aus dass ich den wohl oder übel selber machen werde wenn es vom zeitlichen Ablauf her einfach es so rum erforderlich ist.
Reich hierfür ein Bandschleifer mit 16-er Korn aus oder wie wird das gemacht?
Danke -
Hallo Sven, auch wenn Sie es nicht gern ...
Hallo Sven,
auch wenn Sie es nicht gern hören: laut "Estrich DINAbk." ist es weder Leistung noch Nebenleistung noch besondere Leistung des Estrichlegers, den Estrich anzuschleifen! Hier gibt es nur Empfehlungen der Estrichhersteller, die meiner Meinung nach nicht aaRdTAbk. sind. Ich schreibe Ihnen das deshalb, das Ihnen eindeutig bewusst ist: bei einem Streit mit Ihrem Generalunternehmer kann es passieren, dass Sie verlieren!
Dazu folgendes:
"Bei handwerklich einwandfreier Ausführung ist ein Anschleifen von konventionell verlegten Calciumsulfat-Estrichen auf Basis von Calciumsulfat-Binder CAB 30 nicht erforderlich.
Mangelhafte Estrichoberflächen, die z.B. durch Überwässerung des Mörtels entstehen können, sind in jedem Fall als mangelhaft anzusehen und ggfs. nicht nur anzuschleifen, sondern abzuschleifen. "
Aber:
Heute ist es allgemeiner Stand der Technik, dass Fließestriche angeschliffen werden. Die pauschale Aussage, dass auf das Anschleifen verzichtet werden kann, wenn der Fließestrich eine für den Verwendungszweck ausreichende Oberfläche aufweist, tragen wir, die SCHÖNOX GmbH, so nicht mit. Das grundsätzliche Anschleifen eines jeden Calciumsulfat-Estrichs (z.B. mit Schleifpapier der Körnung 16) vor der Belagsverlegung ist unsere Empfehlung.
Sie sehen also, es kommt darauf an, was der Hersteller empfiehlt.
"Aber ich sehe es so: Wenn der Estrichhersteller sagt "Abschleifen muss sein" dann hat der Generalunternehmer dies auch zu tun. Also hat sich der Generalunternehmer hier an die Vorgaben des Estrichherstellers zu halten. " Lassen Sie es sich am Besten schriftlich vom Hersteller geben und fordern Sie den Generalunternehmer entsprechend der Herstellerempfehlung auf oder nicht auf.
"Verzögerungen gehen somit auf dei Kappe des Generalunternehmer.
Wenn der schreibt KW20 und es wird dann KW23 dann hat er das zu verantworten und nicht wir. " Stimmt. Aber Hinweis: Es wird Ihnen passieren, dass der Generalunternehmer nach Fertigstellung aller seiner Leistungen eine Endabnahme mit Ihnen durchführen will. Und da ist es dem Generalunternehmer egal, wie lange es noch bis zur Belegreife des Estrichs dauert. Also dann doch wieder Ihr Problem.
Mit freundlichen Grüßen
Schwabe
Interne Fundstellen
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