Bitte keine Diskussionen über Anlagenauslegung, Bauart, etc. Es geht nur um die grundsätzliche Auslegung des § 11, Abs. 1, Satz 2 der EnEVAbk..
Kühlleistung erhöhen zulässig?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Kühlleistung erhöhen zulässig?
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Hat die Bundesbauministerkonferenz dies noch nicht kommentiert?
Da gibt es doch regelmäßige Veröffentlichungen vom DIBt.Ich denke, dass Änderungen an der bestehenden Klimaanlage innerhalb der Grenzen des zur Bauzeit erstellten Nachweises durchaus zulässig wäre.
Mmh - schwieriger wäre die Beurteilung der Sachlage, wenn zur Bauzeit nicht nur die EnEVAbk. einzuhalten war, sondern zusätzliche Auflagen einzuhalten waren, z.B. Vorgaben der kfW. In einem solchen Fall müssen auch diese Vorgaben durch die Änderungen weiterhin eingehalten werden, andernfalls steht neben der Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen EnEV § 11 auch noch ein Verdacht auf Subventionsbetrug im Raum, wenn die Fördermittelvorgaben nachträglich nicht eingehalten werden.
Soviel mal ganz pauschal. Für genauere Antworten müssten Sie Ihre Frage präzisieren oder den konkreten Fall mal genauer schildern.
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