Dachsanierung mit Asbestdach (Baujahr 1984): EnEV-Vorschriften, Austausch & Kosten?
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Dachsanierung mit Asbestdach (Baujahr 1984): EnEV-Vorschriften, Austausch & Kosten?

Rheinland-Pfalz

Hallo,

ich bin Ende 1984 in mein Einfamilienhaus eingezogen. Das Dach ist gedeckt mit Berliner Welle (Eternit asbesthaltig). Ich möchte das Dach jetzt sanieren.
Ein hinzugerufener örtlicher Dachdecker sagte mir, dass er die Dacheindeckung nicht einfach wechseln könne, sondern die Dämmung den heute erforderlichen Werten anpassen müsste.

Er fragte mich nicht nach dem Baujahr des Einfamilienhaus.
Nachdem ich die EnEVAbk. durchgelesen habe, sehe ich das anders.
Anlage 3 (zu den $$ 8 und 9 ) sagt:

1.) Soweit Dachflächen ... ersetzt oder erstmals eingebaut werden ... Soweit Bauteile in der weise erneuert werden, dass
a.) deine Dacheindeckung einschließlich darunter liegender Lattung und Verschalung ersetzt oder neu aufgebaut werden.
Satz 2 ist nicht auf Bauteile anzuwenden, die unter Einhaltung energierechtlicher Vorschriften nach dem 31.12.1983 errichtet oder erneuert worden sind.
Sehr ich das so richtig?
Einen Austausch der Dacheindeckung ohne Erneuerung der Lattung (4x6 Hölzer) fällt nicht unter diese Vorschrift.
Bauteile die nach dem 31.12.1983 errichtet wurden fallen ebenfalls nicht unter diese Vorschrift.
Ich bin auf Eure Antworten gespannt.

  • Name:
  • Michael
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Unsachgemäße Asbestsanierung birgt erhebliche Gesundheitsrisiken. Nur zertifizierte Fachbetriebe dürfen Asbest entfernen.

    🔴 Kritisch: Bei Arbeiten am Dach besteht Absturzgefahr. Sorgen Sie für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen.

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    Ich verstehe, dass Sie Ihr Dach sanieren möchten, welches mit asbesthaltiger Berliner Welle (Eternit) gedeckt ist und aus dem Baujahr 1984 stammt. Da das Dach Asbest enthält, sind besondere Vorschriften zu beachten.

    🔴 Gefahr: Asbest ist ein gesundheitsschädlicher Stoff. Bei unsachgemäßer Handhabung können Asbestfasern freigesetzt werden, die beim Einatmen Krebs verursachen können.

    Für die Sanierung Ihres Daches sind folgende Punkte wichtig:

    • Asbestsanierung: Die Entfernung und Entsorgung von Asbest muss von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Dieser verfügt über die notwendige Sachkunde und Ausrüstung, um die Arbeiten sicher und vorschriftsgemäß auszuführen.
    • EnEV-Nachweis: Da Sie das Dach sanieren, müssen Sie die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) bzw. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten. Dies bedeutet in der Regel, dass Sie das Dach ausreichend dämmen müssen. Die genauen Anforderungen hängen von der Art der Sanierung und den geltenden Vorschriften in Rheinland-Pfalz ab.
    • Baugenehmigung: Klären Sie mit der zuständigen Baubehörde, ob für die Dachsanierung eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dies ist oft der Fall, insbesondere wenn die Dachkonstruktion verändert wird oder die Dämmung wesentlich verstärkt wird.
    • Dämmung: Wählen Sie eine geeignete Dämmung für Ihr Dach. Achten Sie auf einen guten Wärmedämmwert (U-Wert), um Energie zu sparen. Geeignete Dämmstoffe sind beispielsweise Mineralwolle, Holzfaser oder Polystyrol.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Fachbetrieb für Asbestsanierung und lassen Sie sich von einem Energieberater hinsichtlich der EnEV-Anforderungen beraten. Klären Sie die Genehmigungspflicht mit der Baubehörde.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Asbest
    Asbest ist eine Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserförmige Minerale. Aufgrund seiner Hitzebeständigkeit und Festigkeit wurde Asbest früher häufig in Baumaterialien verwendet. Allerdings ist Asbest gesundheitsschädlich, da die Fasern beim Einatmen Krebs verursachen können. Die Verwendung von Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten.
    Verwandte Begriffe: Asbestsanierung, Eternit, Faserzement.
    EnEV/GEG
    Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellte. Sie wurde im November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Das GEG fasst die EnEV, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Sanierungen.
    Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Wärmedämmung, U-Wert.
    Dämmung
    Dämmung bezeichnet Maßnahmen, die dazu dienen, den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren. Eine gute Dämmung trägt dazu bei, Heizkosten zu sparen und den Wohnkomfort zu erhöhen. Es gibt verschiedene Dämmstoffe, wie Mineralwolle, Holzfaser, Polystyrol oder Polyurethan.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Dämmstoff, U-Wert.
    U-Wert
    Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an, wie viel Wärme pro Quadratmeter und pro Grad Temperaturunterschied durch ein Bauteil hindurchgeht. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung des Bauteils.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Dämmstoff, EnEV/GEG.
    Asbestsanierung
    Die Asbestsanierung umfasst die Entfernung, den Transport und die Entsorgung von asbesthaltigen Materialien. Die Asbestsanierung muss von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden, um die Freisetzung von Asbestfasern zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Asbest, Eternit, Faserzement.
    Berliner Welle
    Berliner Welle ist eine Bezeichnung für ein bestimmtes Profil von Faserzementplatten, die häufig zur Dacheindeckung verwendet wurden. Ältere Berliner Welle-Platten können Asbest enthalten.
    Verwandte Begriffe: Asbest, Dacheindeckung, Faserzement.
    Faserzement
    Faserzement ist ein Baustoff, der aus Zement, Wasser und Fasern (früher oft Asbest, heute meist organische oder synthetische Fasern) besteht. Faserzementplatten werden häufig zur Dacheindeckung und Fassadenverkleidung verwendet.
    Verwandte Begriffe: Asbest, Eternit, Berliner Welle.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Muss ich bei der Dachsanierung die EnEV beachten?
      Ja, bei einer Dachsanierung müssen Sie die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten. Dies bedeutet in der Regel, dass Sie das Dach ausreichend dämmen müssen, um den Wärmeverlust zu reduzieren und Energie zu sparen. Die genauen Anforderungen hängen von der Art der Sanierung und den geltenden Vorschriften ab.
    2. Was kostet die Sanierung eines Asbestdachs?
      Die Kosten für die Sanierung eines Asbestdachs hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Daches, der Art der Asbestprodukte, dem Aufwand für die Demontage und Entsorgung sowie den Kosten für die neue Dacheindeckung und Dämmung. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Fachbetrieben einzuholen, um die Kosten zu vergleichen.
    3. Benötige ich für die Dachsanierung eine Baugenehmigung?
      Ob Sie für die Dachsanierung eine Baugenehmigung benötigen, hängt von den jeweiligen Bauvorschriften in Rheinland-Pfalz ab. In der Regel ist eine Baugenehmigung erforderlich, wenn die Dachkonstruktion verändert wird, die Dämmung wesentlich verstärkt wird oder das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert wird. Klären Sie dies am besten vorab mit der zuständigen Baubehörde.
    4. Welche Dämmstoffe sind für die Dachsanierung geeignet?
      Für die Dachsanierung eignen sich verschiedene Dämmstoffe, wie Mineralwolle, Holzfaser, Polystyrol oder Polyurethan. Die Wahl des geeigneten Dämmstoffs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den Dämmwerten, den Kosten, der Umweltverträglichkeit und den persönlichen Vorlieben. Lassen Sie sich von einem Energieberater beraten, um den optimalen Dämmstoff für Ihr Dach zu finden.
    5. Wie finde ich einen zertifizierten Fachbetrieb für Asbestsanierung?
      Zertifizierte Fachbetriebe für Asbestsanierung finden Sie beispielsweise über die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer oder über spezielle Online-Portale. Achten Sie darauf, dass der Betrieb über die notwendige Sachkunde und Zulassung für die Asbestsanierung verfügt.
    6. Was passiert, wenn ich Asbest selbst entferne?
      Das eigenmächtige Entfernen von Asbest ist nicht nur illegal, sondern auch äußerst gefährlich. Dabei können Asbestfasern freigesetzt werden, die beim Einatmen schwere Gesundheitsschäden verursachen können. Die Asbestsanierung muss daher von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.
    7. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Dachsanierung?
      Für die Dachsanierung gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, beispielsweise von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder von regionalen Förderprogrammen. Die Förderbedingungen und -höhe variieren je nach Programm. Informieren Sie sich bei der KfW oder bei Ihrer Gemeinde über die aktuellen Fördermöglichkeiten.
    8. Was ist der Unterschied zwischen EnEV und GEG?
      Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellte. Sie wurde im November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Das GEG fasst die EnEV, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Sanierungen.

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      Überblick über verschiedene Förderprogramme für energetische Sanierungsmaßnahmen.
  2. Berliner Welle: Lattenabstand & Unterdach bei Sanierung

    und was soll ...
    und was soll da wieder drauf? Auch Berliner Welle? Falls nicht, dürfte es mit den Lattenabständen etwas schwierig werden, Punkt 1. Punkt 2: ich habe mal gehört, heutzutage gibt es Unterdächer, ist ein solches vorhanden?😉
  3. Dachsanierung: Berliner Welle – Erhalt der Dachlattung

    Hallo, da soll wieder Berliner Welle drauf. Die ...
    Hallo, da soll wieder Berliner Welle drauf. Die Hallo,

    da soll wieder Berliner Welle drauf. Die Dachlattung bleibt erhalten.
    Ein Unterdach wurde nicht eingebaut, da Berliner Welle Regen- und Schneedicht ist.

  4. Dachgeschossausbau: Einfluss auf EnEV bei Dachsanierung?

    Wenn ich das richtig verstanden habe ...
    Wenn ich das richtig verstanden habe ist das Dachgeschoss ausgebaut, oder?
  5. Dachdämmung: 120mm Rollisol & Profilholz – Ausbau Details

    Hallo, das Dach ist ausgebaut und mit ...
    Hallo, das Dach ist ausgebaut und mit Hallo,
    das Dach ist ausgebaut und mit 120 mm Rollisol gedämmt. Anschließend innen mit mit Fichte-Tannenprofilholz verkleidet.
  6. Unterdach notwendig? Eternit Wellplatte Planungshinweise

    dann Unterdach ...
    dann Unterdach Punkt.

  7. EnEV-Pflicht: Dachsanierung – Kein Bestandsschutz bei Änderung

    Foto von wiki

    kein Bestandsschutz
    Das Dach wird verändert und muss der EnEVAbk. am Tag der Fertigstellung entsprechen. Damit hat der Dachdecker recht, er darf nicht anders. Ob die vorhandene Dämmung der EnEV entspricht, kann berechnet werden. Weitere Vorschriften sind DINAbk. mit den Begriffen Unterspannbahn, Konterlattung, Klammern.
  8. EnEV-Ausnahme: Sanierung nach 1983 – Bestandschutz prüfen!

    Hallo, ich kann doch lesen. In der ...
    Hallo, ich kann doch lesen. In der Hallo,

    ich kann doch lesen. In der EnEVAbk. steht:
    Satz 2 ist nicht auf Bauteile anzuwenden, die unter Einhaltung energierechtlicher Vorschriften nach dem 31.12.1983 errichtet oder erneuert worden sind.

  9. Dämmschichtdicke: EnEV-Anforderungen bei Sanierung begrenzt

    Werden Maßnahmen nach Satz 2 ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke ...
    Werden Maßnahmen nach Satz 2 ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/ (m·K) ) eingebaut wird
  10. EnEV-Interpretation: Dachsanierung – Rückbau vs. Ergänzung

    Foto von Stefan Ibold

    hmm
    Moin,

    nach meiner Lesart (entgegen der von Wiki) beschreibt die EnEVAbk. die Sache sinngemäß so:

    • Wird weder die Dachlattung noch eine Zusatzmaßnahme rückgebaut, dann greifen die Forderungen der EnEV NICHT.
    • Wird die Dachlattung und/oder Zusatzmaßnahme zurückgebaut, dann stellt sich beim Bestandsbau die Frage, ob eine Sparrenvolldämmung mit bestmöglicher WLG eingebaut werden muss, so keine solche vorhanden ist. Sprich: Ergänzen bis zu der Höhe des Sparrens (nur bei Dämmstoffen, die die Anforderungen KI 40 genügen) oder der vollständige Ersatz.

    Danach ist eine Aufdopplung der Sparren und/oder eine zusätzliche Aufsparrendämmung nicht erforderlich.

    An dieser Stelle hatte Konrad Fischer durchaus Recht. Es macht weder ökonomisch noch ökologisch Sinn, beim Bestandsbau vollständig im Sinne eines Neubaus nachzurüsten.

    Grüße Stefan Ibold

  11. Sparrendämmung: Optimale Dämmung im Bestand – Machbarkeit?

    ja genau Stefan ...
    ja genau Stefan die vorhandenen Sparren soweit mit 0,35er dämmen, was geht.

    Das bezweifelt der Fragesteller und stellt darüber hinaus auch das Unterdach in Frage.

  12. Asbestdach Sanierung: Aufbau, Dämmung & EnEV-Anforderungen

    Hallo, erst mal vielen Dank für die ...
    Hallo,

    erst mal vielen Dank für die Antworten. Leider verwirren mich die unterschiedlichen Antworten sehr.
    Meine Idee war es, die mit Asbest versetzten Eternitplatten (Berliner Welle) durch asbestfreie zu ersetzten.
    Ich habe folgenden Dachaufbau: Dachsparren 9 x 24 cm. 6 cm zurückversetzt (Sparren sind also 6 cm sichtbar) ist die Holzverkleidung (1,5 cm ) aus Tanne/Fichte. Es folgt die Dämmung, bestehend aus Alufolie und 120 mm Rollisol. Bis zum Ende der Sparren ist also noch 4,5 cm Platz. Auf den Dachsparren ist eine Verlattung 4x6 cm. Darauf sind die Eternitplatten vernagelt.
    Zuerst stellt sich doch die Frage, ob die EnEVAbk. hier überhaupt anzuwenden ist?
    Zitat: Bauteile die nach dem 31.12.1983 errichtet wurden fallen ebenfalls nicht unter diese Vorschrift.
    Was ist hier gemeint? 1.) Das befestigen der Eternit Platten? 2.) Das befestigen der Dachdämmung? 3.) Die Fertigstellung des Hauses (Einzug)?
    Erst dann stellt sich die Frage, was ist zu tun.
    Zitat: Moin, nach meiner Lesart (entgegen der von Wiki) beschreibt die EnEVA die Sache sinngemäß so: Wird weder die Dachlattung noch eine Zusatzmaßnahme rückgebaut, dann greifen die Forderungen der EnEV NICHT.
    Wenn ich nur die Platten tauschen will, ist das "rückgebaut", wie im o.a. Zitat angegeben. Oder brauche (Muss) ich nur die restlichen 4,5 cm bis zum Ende des Sparrens dämmen?
    Zitat: Das bezweifelt der Fragesteller und stellt darüber hinaus auch das Unterdach in Frage.
    Ich Stelle nicht das Unterdach in Frage. Es ist keins da! Ich kann doch wegen eines fehlenden Unterdaches nicht meinen ganzen Dachstuhl abreisen. Das Unterdach kann auch nicht nachträglich befestigt werden, da ich zwischen den Sparren gedämmt habe.
    Die Neueindeckung und die Entsorgung der Asbestplatten kosten schon genug. Irgendwann ist mal genug. Ich gehe mal davon aus, dass es so etwas nur in Deutschland gibt.

  13. Asbest-Rückbau: TRGS 519 – Kontamination & Wärmedämmung

    Foto von

    nein
    Moin,

    die Sache wird bei Ihnen nicht einfacher. Bei dem Rückbau der asbesthaltigen Wellplatten muss die TRGS 519 beachtet werden. Es stellt sich dabei die Frage, wie weit die darunter liegende Konstruktion während des Rückbaus kontaminiert wird. Das könnte schlimmstenfalls auf einen Rückbau der Wärmedämmung hinauslaufen. Wobei diese ohnehin qualitativ fragwürdig ist. Soweit die gesetzlich geregelten Grundlagen.

    Privatrechtlich kommen dann die Anforderungen aus den zuständigen Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks als aRdT hinzu. Ich gehe mal davon aus, dass bewohnter Raum unterhalb der Dachkonstruktion ist. Das hätte zur Folge, dass hier ein Zusatzmaßnahme zur Erhöhung der Regensicherheit erforderlich wird. Dadurch würde die Dachlattung zurückgebaut und die EnEVAbk. wird greifen. Das bei Ihnen bisher keine Vollsparrendämmung vorliegt wird dem Umstand geschuldet sein, dass die Eindeckung hinterlüftet sein muss. Mithin würden Sie bei einer neu einzubringenden Vollsparrendämmung in Verbindung mit der Zusatzmaßnahme auch noch eine Konterlattung oberhalb der Zusatzmaßnahme benötigen.

    Und nein, es ist keine rein Deutsche Vorgabe. Bei Asbest verstehen die anderen auch keinen Spaß.

    MfG Stefan Ibold

  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

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    Dachsanierung mit Asbestdach (Bj. 1984): EnEVAbk. & Austausch

    💡 Kernaussagen: Bei der Sanierung eines Asbestdachs Baujahr 1984 sind die EnEV-Vorschriften zu beachten. Der Austausch der Dacheindeckung zieht oft eine Anpassung der Dämmung nach sich. Die TRGS 519 ist beim Rückbau asbesthaltiger Materialien relevant. Es gibt Ausnahmen von der EnEV, wenn Bauteile bereits nach 1983 unter Einhaltung energierechtlicher Vorschriften erneuert wurden. Die höchstmögliche Dämmschichtdicke nach anerkannten Regeln der Technik ist entscheidend.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie beim Rückbau von Asbestplatten die TRGS 519, wie in Asbest-Rückbau: TRGS 519 – Kontamination & Wärmedämmung erläutert. Die Kontamination der darunterliegenden Konstruktion kann einen Rückbau der Wärmedämmung erforderlich machen.

    ✅ Zusatzinfo: Die Frage, ob ein Unterdach notwendig ist, wird im Zusammenhang mit Eternit Wellplatten in Unterdach notwendig? Eternit Wellplatte Planungshinweise diskutiert. Die Planungshinweise von Eternit können hier wertvolle Informationen liefern.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie, ob für Ihr Dach ein Bestandsschutz gemäß EnEV vorliegt, wie im Beitrag EnEV-Ausnahme: Sanierung nach 1983 – Bestandschutz prüfen! beschrieben. Klären Sie mit einem Fachmann, ob die vorhandene Dämmung den aktuellen Anforderungen entspricht oder optimiert werden muss.

    Die Diskussionsteilnehmer beleuchten die Komplexität der EnEV-Vorschriften im Kontext einer Dachsanierung mit Asbestdach in Rheinland-Pfalz. Es wird deutlich, dass die individuellen Gegebenheiten des Daches (Baujahr, Dämmung, Konstruktion) eine entscheidende Rolle spielen. Die Notwendigkeit einer Anpassung der Dämmung an aktuelle Standards wird ebenso thematisiert wie die Frage des Bestandsschutzes für bereits sanierte Bauteile.

    Die Sanierung eines Asbestdachs erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der relevanten Vorschriften, insbesondere der TRGS 519. Die Beiträge im Forum bieten wertvolle Einblicke in die verschiedenen Aspekte der Dachsanierung, von der Auswahl der Dämmstoffe bis hin zur korrekten Auslegung der EnEV. Es wird empfohlen, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, um eine fachgerechte und gesetzeskonforme Sanierung sicherzustellen.

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