vielfach liest man, dass die Nachrüstpflicht bei Neuerwerb nur solche Häuser betrifft deren Dach oder Dachboden überhaupt nicht gedämmt sind. Dass klingt dann so, als sei es für die Nachrüstpflicht egal, wie gut die vorhandene Dämmung ist. Auf
steht etwa
[ Zitat Anfang ] ... Gedämmt" ist die Geschossdecke oder das darüber liegende Dach, wenn sie mindestens über eine durchgehende, allenfalls durch Balken oder Sparren unterbrochene Schicht eines Dämmstoffes verfügt. "Ungedämmt" ist die Geschossdecke oder das darüber liegende Dach demnach wenn "bisher überhaupt keine Dämmung vorhanden ist.
... [ Zitat Ende ]
Lese ich aber § 10 Abs. 3 EnEV steht dort, dass Eigentümer dafür sorgen müssen "dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DINAbk. 4108-2 : 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/ (m2·K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 : 2013-02 genügt. " Hier lese ich nicht, dass irgendeine Dämmung (egal wie dick/gut) schon von der Nachrüstpflicht befreit.
Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen und ggf. eine Quelle nennen? Vielen Dank!