Zusätzliche Dämmung und Vorhangfassade an intakter Fassade
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Zusätzliche Dämmung und Vorhangfassade an intakter Fassade
Hallo zusammen,
wir überlegen, ob wir unsere Fassade (Baujahr 1953) zusätzlich dämmen und mit einer hinterlüfteten Vorhangfassade verkleiden.
Momentan haben wir den Maueraufbau von Hohlblocksteinen aus Splittersteinen/Beton, 4 cm geschlossene Luftschicht und Ziegelsteinen, verputzt.
Der Putz ist noch über weite Teile intakt, müsste nur mal neu gestrichen werden. Gern würden wir auf einen neuen Anstrich verzichten und lieber mit einer neuen, zusätzlichen hinterlüfteten Vorhangfassade verkleiden. In diesem Zuge könnte eine Dämmung erfolgen mit 032er Mineralwolle.
Unser Problem ist, dass bei er Dämmung von 12 cm die Fenster sehr weit in der neuen Fassade verschwinden. Daher würden wir lieber höchstens 8 cm dämmen. Ist dies trotz der EnEVA zu bewerksteligen bzw. darf der angestrebte Wärmekoeffizient nicht erreicht werden?
Im Internet findet man teilweise Schilderungen, dass die EnEV nicht eingehalten werden muss, wenn eine intakte Fassade zusätzlich, also freiwillig, gedämmt wird. Ist dies bei der Installation einer neuen Vorhangfassade auch der Fall?
Vielen Dank für Anregungen und Meinungen!
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Ungleichheiten der EnEV infolge guter Lobbyarbeit
NEIN - entsprechend der EnEVA müssen Sie bei Herstellung von Plattenförmigen Fassadenbekleidungen eine Mindestdämmung einbauen, sodass der U-Wert der Wand eingehalten wird (Anlage 3 der EnEV)
Für die Anbringung von WDVSA gibt es keine Mindestanforderungen mehr. Dieses könnten Sie durchaus mit nur 8 cm herstellen lassen.