vor fünf Jahren habe ich das Einfamilienhaus meiner Mutter überschrieben bekommen. Sie hat lebenslanges Wohnrecht. Die Heizung ist 31 Jahre alt und funktioniert tadellos. Der Schornsteinfeger sagt, sie hat super Werte. Und er sagt, dass die Austauschpflicht nicht besteht weil meine Mutter dort wohnt. Die Regel für die Befreiung wenn Eigentümer vor 2002 dort gewohnt hat, soll auch für Familienangehörige gelten. Der Nachbar hat mich jetzt angezeigt und es stellt sich die Frage ob mein Schornsteinfeger Recht hat. Ich habe selbst im Internet nichts gefunden, dass es auch für Angehörige gilt.
VG aus Kiel