Kfw 55 erreichen  -  Heizlast berechnen
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Kfw 55 erreichen  -  Heizlast berechnen

Kfw 55 erreichen  -  Heizlast berechnen
  • Name:
  • cumpa
  1. Sogar mit ganzem beheiztem Keller ...

    Sogar mit ganzem beheiztem Keller ...
  2. Na dann sollen die von Ihnen bauftragten Architekten und Ingenieure mal rechnen!

    Foto von Markus Reinartz

    wir werden ein KFW55 Haus bauen. Massiv 42,5 cm Außenwände mit Weißer Wanne-Keller. Diesen gedämmt. 2 Vollgeschosse. Hausmaß ca. 11,5 X 9,5 Meter mit Luftraum 3 x3,5 m. Keller soll zum Teil beheizt sein, vielleicht auch komplett. (da streiten wir gerade mit dem Generalunternehmer, weil laut Bauvertrag ein Teil beheizt werden sollte und nun soll das nicht gehen, weil kfw55 sonst nicht erreicht wird). Geplant oder besser gesagt geschätzt wurde die WP mit Last von ca. 8 kW und haben Vaillant VWF 88/4 im Vertrag stehen. Im Forum lese ich allerding dass Teilweise Leute mit 6 kW mit ähnlichen Hauseigenschaften hinkommen. Währen mein Generalunternehmer sagt dass wahrscheinlich wir auf eine 10 kW WP aufstocken müssten, wenn doch der ganze Keller beheizt werden muss. Das wären dann ca. 291 m² Fläche mit Keller. Hat jemand hier Erfahrung mit teilbeheiztem Keller und gleichzeitig Kfw 55? Kann man Heizlast selbst berechnen? Ein Großteil der Fenster (gesamt 24 m²) ist Richtung Süden. Sogar mit ganzem beheiztem Keller und kfw 55, alles eine Frage des Ht ... Sie bezahlen doch schon ein paar davon, da ist so eine Anfrage in einem derartigen Forum absulot entbehrlich. Die haben die doch schon beauftragt.
    Das ist ja auch gerade eben nicht in fünf Minuten mal eben schnell berechnet.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
  3. Der Gu gibt sich zögerlich. Er ...

    Der Gu gibt sich zögerlich. Er ...
  4. Heizlast berechnen

    Foto von wiki

    Heizlast berechnen
  5. Na sehen Sie, Sie haben doch bereits schon den Sachverständigen!

    Foto von Markus Reinartz

    Der Gu gibt sich zögerlich. Er meint der Wärmeschutznachweis ist so in Ordnung. Einen KFWAbk. Gutachter den ich noch nicht beauftragt habe, aber schon den Wärmeschutznachweis sichten konnte -- meinte, dieser reicht so nicht aus und ist für kfw 55 ungenügend. Keiner konnte mir aber die Frage beantworten ob wir den teilbeheizten Keller so belassen können um KFW 55 zu erreichen, oder wir doch unbedingt den gesamten Keller beheizen müssen. (65 m² m² = 4500 € Aufpreis für Fußbodenheizung  -  und das wollen wir nicht, weil es anders zugesichert war. Nämlich teilbeheizt) "Kann man Heizlast selbst berechnen? Ein Großteil der Fenster (gesamt 24 m²) ist Richtung Süden. "

    Man kann schon und ich habe es einst auch von Hand gemacht. Aber heute sind so viele Einflüsse zu berechnen und zu beachten, dass es praktisch nur noch mit Programmen in einem vertretbaren Zeitrahmen möglich ist.

    Ob die Ergebnisse dadurch besser werden sei dahingestellt.

    Der Prof für Massivbau meinte gerade, dass die Kosten für den Isokorb am Balkon sich bei den Energiepreisen nicht mehr lohnen.

    Ich habe einst bei einem freisteheden Objekt mit 140 m² WFl einen Bedarf von etwa 8 kW berechnet, dann aber die Dämmung von 6 auf 8 cm erhöht (das dickste, was damals zu bekommen war) und während einer längeren Frostperiode mit Minus 25 °C einen Verbrauch von 7 kW am Gaszähler gemessen.

    Der heute gerechnete Wärmebedarf setzt eine bestimmte Luftwechselzahl voraus, die oberhalb von 10 bis 15 cm Dämmung der bestimmende Faktor für den Wärmebedarf ist. Deswegen sind bei gut gedämmten Objekten Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung unbedingt notwendig. Beauftragen Sie den, die Geschichte komplett und ordentlich zu berechnen und gut iss.
    Klar, von dem Generalunternehmer müssen Sie dann das Geld  -  was der Sachverständige kostet sowie die Mehrkosten bzw. die Kosten für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes  -  zurück fordern. Wichtig alles richtig machen. Fristsetzung zur Nachbesserung einschl. Ablehungsandrohung bzw. Kündigungsandrohung unter dem Hinweis, dass es jemand anders ausbügelt, wenn er die Frist nicht einhält und ihm diese Kosten ebenso berechnet werden würden.
    Sie brauchen einen Sachverständigen und einen tüchtigen Anwalt für Baurecht.
    Das was Sie hier an Fragen eingestellt haben ist nicht in Rahmen eines Forums zu leisten. Wie schon gesagt, das nimmt schon ein paar Stunden auch in Anspruch, die Kiste neu durchzurechnen.
    Ist eben denn dann so, ohne Ärger wird das nicht abgehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  6. Wau! ...

    Wau! ...

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