Lüftungsanlage Pflicht nach EnEV 2009: Kosten, Nachrüstung & Schimmel vermeiden?
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Lüftungsanlage Pflicht nach EnEV 2009: Kosten, Nachrüstung & Schimmel vermeiden?

Hallo ,

wir bauen eine Doppelhaushälfte und haben die EnEVAbk. 2009 als Grundlage.

Wir bauen kein kfw Haus .

Wir wollen dieses Haus vermieten .

Wir sind mit dem Haus fast fertig. Unser Architekt ist verstorben und dem neuen Architekten ist aufgefallen , dass wir keine Lüftungsanlage im Haus haben .

Mal abgesehen von der Empfehlung , wegen der Schimmelbildung.

Sind wir verpflichtet so eine Entlüftungsanlage im Haus zu haben?

Es ist ja ein enormer Aufwand (mal abgesehen von den zusätzlichen Kosten ) das jetzt noch nachträglich zu machen .

Ich würde mich freuen wenn sich jemand melden würde.

MfG

  • Name:
  • Petra
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Schimmelbildung durch unzureichende Lüftung kann zu gesundheitlichen Problemen führen, insbesondere bei Allergikern und Asthmatikern.

    GoogleAI-Analyse

    Die EnEVAbk. 2009 (Energieeinsparverordnung) kann unter Umständen eine Lüftungsanlage erforderlich machen, besonders wenn ein dichter Neubau entsteht. Dies dient dem Feuchteschutz und der Vermeidung von Schimmelbildung.

    Ob eine Lüftungsanlage Pflicht ist, hängt von der Dichtheit des Gebäudes und dem rechnerischen Nachweis nach DINAbk. 1946-6 bzw. DIN V 18599 ab. Wenn der natürliche Luftaustausch nicht ausreicht, ist eine Lüftungsanlage notwendig.

    Ich empfehle, die Berechnungen und Nachweise des ursprünglichen Architekten zu prüfen und gegebenenfalls von einem Fachplaner für Lüftungstechnik neu erstellen zu lassen. Dieser kann beurteilen, ob die EnEV 2009 eine Lüftungsanlage in Ihrem Fall zwingend vorschreibt.

    🔴 Gefahr: Unzureichende Lüftung kann zu erhöhter Luftfeuchtigkeit und Schimmelbildung führen, was die Bausubstanz schädigt und gesundheitliche Probleme verursachen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Notwendigkeit einer Lüftungsanlage von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen der EnEV 2009 erfüllt sind und Schimmelbildung vermieden wird.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    EnEV 2009
    Die Energieeinsparverordnung 2009 war eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden festlegte. Sie wurde später durch die Energieeinsparverordnung 2014 und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
    Verwandte Begriffe: GEG, Energieeffizienz, Wärmeschutz.
    Lüftungsanlage
    Eine Lüftungsanlage ist ein technisches System, das den Luftaustausch in einem Gebäude sicherstellt. Sie kann sowohl zur Zufuhr von Frischluft als auch zur Abfuhr von verbrauchter Luft dienen. Lüftungsanlagen können zentral oder dezentral ausgeführt sein.
    Verwandte Begriffe: Zentrale Lüftung, Dezentrale Lüftung, Wärmerückgewinnung.
    DIN 1946-6
    DIN 1946-6 ist eine Norm, die die Anforderungen an die Lüftung von Wohngebäuden festlegt. Sie beschreibt die notwendigen Luftwechselraten und die Auslegung von Lüftungsanlagen, um Feuchteschäden und Schimmelbildung zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Luftwechselrate, Feuchteschutz, Schimmelbildung.
    Schimmelbildung
    Schimmelbildung entsteht durch erhöhte Feuchtigkeit in Innenräumen, die das Wachstum von Schimmelpilzen begünstigt. Schimmel kann gesundheitliche Probleme verursachen und die Bausubstanz schädigen. Eine ausreichende Lüftung und Feuchtigkeitskontrolle sind wichtig, um Schimmelbildung zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Feuchtigkeit, Kondensation, Luftfeuchtigkeit.
    Wärmerückgewinnung
    Wärmerückgewinnung ist ein Verfahren, bei dem die Wärme der Abluft genutzt wird, um die Zuluft vorzuwärmen. Dies reduziert den Energieverbrauch und spart Heizkosten. Wärmerückgewinnung wird häufig in Lüftungsanlagen eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Heizkosten, Zuluft.
    Luftwechselrate
    Die Luftwechselrate gibt an, wie oft die Luft in einem Raum pro Stunde ausgetauscht wird. Eine ausreichende Luftwechselrate ist wichtig, um Feuchtigkeit abzuführen und ein gesundes Raumklima zu gewährleisten. Die notwendige Luftwechselrate hängt von der Nutzung des Raumes und der Anzahl der Personen ab.
    Verwandte Begriffe: Lüftung, Raumklima, Feuchtigkeit.
    Feuchteschutz
    Feuchteschutz umfasst Maßnahmen, die dazu dienen, das Eindringen von Feuchtigkeit in Gebäude zu verhindern und die Bildung von Kondenswasser zu reduzieren. Ein effektiver Feuchteschutz ist wichtig, um Schimmelbildung und Bauschäden zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Kondensation, Schimmelbildung, Bautenschutz.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die EnEV 2009 und was regelt sie?
      Die EnEV 2009 ist die Energieeinsparverordnung, die in Deutschland bis 2014 in Kraft war. Sie regelte die energetischen Anforderungen an Neubauten und Sanierungen, einschließlich Anforderungen an Wärmedämmung, Heizungsanlagen und Lüftung. Ziel war es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
    2. Wann ist eine Lüftungsanlage nach EnEV 2009 Pflicht?
      Eine Lüftungsanlage ist nach EnEV 2009 dann Pflicht, wenn der notwendige Luftwechsel zum Feuchteschutz nicht durch freie Lüftung (z.B. Fensterlüftung) sichergestellt werden kann. Dies ist besonders bei sehr dichten Neubauten der Fall, um Schimmelbildung zu vermeiden. Der Nachweis erfolgt durch eine Berechnung nach DIN 1946-6.
    3. Welche Arten von Lüftungsanlagen gibt es?
      Es gibt verschiedene Arten von Lüftungsanlagen, darunter zentrale und dezentrale Systeme. Zentrale Anlagen versorgen das gesamte Gebäude über ein Kanalsystem, während dezentrale Anlagen einzelne Räume oder Bereiche belüften. Beide Systeme können mit Wärmerückgewinnung ausgestattet sein, um Energie zu sparen.
    4. Was kostet der Einbau einer Lüftungsanlage?
      Die Kosten für den Einbau einer Lüftungsanlage variieren je nach System, Größe des Gebäudes und Installationsaufwand. Einfache dezentrale Anlagen sind günstiger als komplexe zentrale Systeme mit Wärmerückgewinnung. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Fachfirmen einzuholen.
    5. Kann eine Lüftungsanlage nachträglich eingebaut werden?
      Ja, sowohl zentrale als auch dezentrale Lüftungsanlagen können nachträglich eingebaut werden. Dezentrale Anlagen sind oft einfacher zu installieren, da sie keine umfangreichen Kanalsysteme benötigen. Bei zentralen Anlagen ist der Aufwand höher, da Kanäle verlegt werden müssen.
    6. Was ist bei der Vermietung eines Hauses mit Lüftungsanlage zu beachten?
      Bei der Vermietung eines Hauses mit Lüftungsanlage ist es wichtig, die Mieter über die korrekte Bedienung und Wartung der Anlage zu informieren. Regelmäßige Wartung, wie der Filterwechsel, sollte im Mietvertrag geregelt werden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass die Anlage ordnungsgemäß funktioniert, um Schimmelbildung zu vermeiden.
    7. Wie oft muss eine Lüftungsanlage gewartet werden?
      Eine Lüftungsanlage sollte regelmäßig gewartet werden, um eine optimale Funktion und Hygiene sicherzustellen. Die Filter sollten je nach Herstellerangaben alle 3 bis 6 Monate gewechselt werden. Eine umfassende Wartung durch einen Fachmann ist in der Regel alle 1 bis 2 Jahre empfehlenswert.
    8. Was passiert, wenn keine ausreichende Lüftung vorhanden ist?
      Wenn keine ausreichende Lüftung vorhanden ist, kann es zu erhöhter Luftfeuchtigkeit und Schimmelbildung kommen. Dies kann die Bausubstanz schädigen und gesundheitliche Probleme verursachen. Zudem kann es zu einem unangenehmen Raumklima und Geruchsbildung kommen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Lüftungskonzept erstellen
      Erstellung eines individuellen Lüftungskonzepts für Neubau oder Sanierung.
    • Schimmelbildung vermeiden
      Tipps und Maßnahmen zur Vorbeugung von Schimmel in Wohnräumen.
    • Förderung von Lüftungsanlagen
      Informationen zu staatlichen Förderprogrammen für den Einbau von Lüftungsanlagen.
    • Rechtliche Aspekte der Lüftungspflicht
      Überblick über die gesetzlichen Anforderungen an die Lüftung von Gebäuden.
    • Vergleich von Lüftungssystemen
      Vor- und Nachteile verschiedener Lüftungssysteme (zentral vs. dezentral).
  2. EnEV 2009: Lüftungsanlage – Keine Pflicht bei fehlendem Eintrag?

    Hallo, ich habe noch etwas vergessen zu ...
    Hallo, ich habe noch etwas vergessen zu Hallo,

    ich habe noch etwas vergessen zu erwähnen.

    In unserem Energieausweis ist in der Spalte  -  Lüftung - nichts aufgeführt.

    Kann ich dann davon ausgehen, dass es auch nicht vorgeschrieben ist.

    • Name:
    • Petra
  3. DIN-Norm: Lüftungskonzept – Lobbyinteressen vs. Umsetzbarkeit

    Es gibt eine DINAbk., ...
    die ein Lüftungskonzept vorschreibt. Das ergibt dann Dank wohl von Lobbyinteressen beinflusster Berechnung mit unklarer bis undurchsichtiger Berechnungsgrundlage meist die Notwendigkeit irgendeiner nutzerunabhängigen Lüftung. Nutzerunabhängig kann aber auch eine völlig blödsinnige, weil energieverschleudernde Spaltlüftung im Fensterprofil sein.

    Ob diese DIN überhaupt so anzuwenden ist, ist unter Fachleuten (auch wenn gleich wieder einige hier Blödsinn schreien werden) nicht unumstritten  -  mindestens!

    Lassen Sie sich von dem Kollegen mal die verschiedenen Systeme, deren Kosten und deren Umsetzbarkeit in dem ja wohl schon zumindest fertig geplanten BVAbk. erläutern. Auch dahingehend, wie sinnvoll es im Hinblick auf die Schimmelvorsorge bei Mietwohnungen ist.

    MfG

  4. DIN 1946-6: Lüftungsanlage – Nicht zwingend erforderlich nach EnEV 2009

    Ich geh mit der DINAbk. 1946-6 weniger streng ins Gericht
    (wir haben halt nichts besseres als diese Norm)!  -  aber Herr Dühlmeyer hat Recht  -  Sie brauchen die Lüftungsanlage nicht zwingend.

    Die DIN 1946-6 ist erst Mai 2009 veröffentlicht worden und war zu diesem Zeitpunkt noch lange nicht allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)  -  heute kann man wohl oder übel davon ausgehen.

    Aber solange es im EnEVAbk.-Nachweis 2009 immer noch die Option gab die Lüftungswärmeverluste mit einem Klick auf den Schalter [ohne Lüftungsanlage / Fensterlüftung] zu definieren, wird das Weglassen einer Lüftungsanlage ja wohl zulässig gewesen sein ...

    Sollte es wirklich wider erwarten bei einem modern gedämmten Haus Probleme mit der Luftqualität geben, dann kann man immer noch für kleines Geld Falzlüfter in den Fenstern nachrüsten. Dabei wird es dann aber kaum um Schimmelsorgen gehen, sondern eher um zu hohe CO2-Belastung oder zu hohe MAC-Werte der Raumluft.

  5. Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Pflicht trotz EnEV-Anforderungen!

    Foto von wiki

    Sie sind nicht verpflichtet eine ventilatorgestützte Lüftungsanlage
    in das Bauvorhaben zu integrieren.

    Sie sind jedoch verpflichtet ein Lüftungskonzept nach DINAbk. 1946-6 erstellen zu lassen und dieses in der Bauplanung zu berücksichtigen.

    Es mag doch einmal sachverständig erklärt werden, wie sonst der "Spagat" zu den unterschiedlichen Anforderungen der EnEVAbk. (möglichst Luftdicht) und der DIN 4108 (Mindestluftwechsel) hinzubekommen wäre.

    Dass jemand etwas nicht versteht lässt auf Mängel schließen, die es dringend aufzuarbeiten gilt.

  6. Lüftungsanlage: Mieterverhalten & Raumgröße – Entscheidende Faktoren

    Foto von

    Man muss nur an den richtigen Mieter geraten
    Unabhängig davon, was durch öffentliches Recht möglicherweise vorgeschrieben ist, sollten Sie sich fragen, wie Ihre zukünftigen Mieter in dem Gebäude klarkommen werden. Sind das z.B. alles Singlewohnungen oder Wohnungen für Familien? Und wie groß sind die Schlafräume?

    Nur als Hinweis: Nehmen wir mal zwei Erwachsene plus ein Baby, die in einem Schlafzimmer von z.B. 15 m² x 2,5 m Raumhöhe die Nacht verbringen sollen. Wenn kein Fenster gekippt oder die Schlafzimmertür offenstehen gelassen wird, dann hat man nach ein paar Stunden dort eine CO2-Konzentration, die den Wert für die maximale Arbeitsplatzkonzentration überschreitet. Die Familie schläft dann also unter Bedingungen, die für einen Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz rechtlich unzulässig wären.

    (Ja klar, CO2 für sich genommen ist kein Schadstoff. Aber ein klares Anzeichen für unzulängliche Lüftung. Und mangelnde Lüftung führt zu Kopfschmerzen, Reizbarkeit, Mattigkeit, Konzentrationsstörungen sowie einer erhöhten Anfälligkeit für Infektionskrankheiten.)

    Nun können die Leute einfach ein Fenster kippen und gut ist. Sie könnten aber auch darauf verweisen, dass die Notwendigkeit eines dauerhaft gekippten Fensters bei einem Neubau ja wohl gar nicht geht und die Miete kürzen sowie vom Vermieter die Herausgabe des Lüftungskonzepts für das Gebäude/die Wohnung fordern.

  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Lüftungsanlage Pflicht nach EnEVAbk. 2009: Kosten, Nachrüstung & Schimmel vermeiden?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Pflicht zur Installation einer Lüftungsanlage gemäß EnEV 2009 bei einem Neubau einer Doppelhaushälfte zur Vermietung. Es wird erörtert, ob ein fehlender Eintrag im Energieausweis die Pflicht aufhebt und welche Rolle die DINAbk. 1946-6 dabei spielt. Nutzerverhalten und Raumgröße werden als wichtige Faktoren für die Notwendigkeit einer Lüftungsanlage hervorgehoben. Die Kosten und die Umsetzbarkeit verschiedener Lüftungskonzepte werden ebenfalls thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Pflicht trotz EnEV-Anforderungen! besteht die Pflicht zur Erstellung eines Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6, auch wenn keine ventilatorgestützte Lüftungsanlage integriert werden muss. Dies dient dazu, den Spagat zwischen den Anforderungen der EnEV (Luftdichtheit) und der DIN 4108 (Mindestluftwechsel) zu bewältigen.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag DIN 1946-6: Lüftungsanlage – Nicht zwingend erforderlich nach EnEV 2009 wird darauf hingewiesen, dass die DIN 1946-6 zum Zeitpunkt der EnEV 2009 noch nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik galt. Es wird die Option der Fensterlüftung im EnEV-Nachweis 2009 erwähnt.

    💰 Kosten: Die Diskussion berührt auch die Kosten verschiedener Lüftungssysteme und deren Umsetzbarkeit, insbesondere im Hinblick auf Mietwohnungen. Es wird angedeutet, dass nutzerunabhängige Lüftungen, wie z.B. Spaltlüftungen, zu Energieverschwendung führen können (siehe DIN-Norm: Lüftungskonzept – Lobbyinteressen vs. Umsetzbarkeit).

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die zukünftigen Mieter und deren Lebensumstände (z.B. Familien mit Babys) bei der Entscheidung für oder gegen eine Lüftungsanlage zu berücksichtigen (Lüftungsanlage: Mieterverhalten & Raumgröße – Entscheidende Faktoren). Die Raumgröße und das Nutzerverhalten beeinflussen die Luftqualität und das Risiko von Schimmelbildung erheblich.

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