EnEV 2009 Lüftungsanlage Pflicht
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

EnEV 2009 Lüftungsanlage Pflicht

Hallo ,

wir bauen eine Doppelhaushälfte und haben die EnEVAbk. 2009 als Grundlage.

Wir bauen kein kfw Haus .

Wir wollen dieses Haus vermieten .

Wir sind mit dem Haus fast fertig. Unser Architekt ist verstorben und dem neuen Architekten ist aufgefallen , dass wir keine Lüftungsanlage im Haus haben .

Mal abgesehen von der Empfehlung , wegen der Schimmelbildung.

Sind wir verpflichtet so eine Entlüftungsanlage im Haus zu haben?

Es ist ja ein enormer Aufwand (mal abgesehen von den zusätzlichen Kosten ) das jetzt noch nachträglich zu machen .

Ich würde mich freuen wenn sich jemand melden würde.

MfG

  • Name:
  • Petra
  1. Hallo, ich habe noch etwas vergessen zu ...

    Hallo, ich habe noch etwas vergessen zu Hallo,

    ich habe noch etwas vergessen zu erwähnen.

    In unserem Energieausweis ist in der Spalte  -  Lüftung - nichts aufgeführt.

    Kann ich dann davon ausgehen, dass es auch nicht vorgeschrieben ist.

    • Name:
    • Petra
  2. Es gibt eine DIN, ...

    die ein Lüftungskonzept vorschreibt. Das ergibt dann Dank wohl von Lobbyinteressen beinflusster Berechnung mit unklarer bis undurchsichtiger Berechnungsgrundlage meist die Notwendigkeit irgendeiner nutzerunabhängigen Lüftung. Nutzerunabhängig kann aber auch eine völlig blödsinnige, weil energieverschleudernde Spaltlüftung im Fensterprofil sein.

    Ob diese DINAbk. überhaupt so anzuwenden ist, ist unter Fachleuten (auch wenn gleich wieder einige hier Blödsinn schreien werden) nicht unumstritten  -  mindestens!

    Lassen Sie sich von dem Kollegen mal die verschiedenen Systeme, deren Kosten und deren Umsetzbarkeit in dem ja wohl schon zumindest fertig geplanten BVAbk. erläutern. Auch dahingehend, wie sinnvoll es im Hinblick auf die Schimmelvorsorge bei Mietwohnungen ist.

    MfG

  3. Ich geh mit der DIN 1946-6 weniger streng ins Gericht

    (wir haben halt nichts besseres als diese Norm)!  -  aber Herr Dühlmeyer hat Recht  -  Sie brauchen die Lüftungsanlage nicht zwingend.

    Die DINAbk. 1946-6 ist erst Mai 2009 veröffentlicht worden und war zu diesem Zeitpunkt noch lange nicht allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)  -  heute kann man wohl oder übel davon ausgehen.

    Aber solange es im EnEVAbk.-Nachweis 2009 immer noch die Option gab die Lüftungswärmeverluste mit einem Klick auf den Schalter [ohne Lüftungsanlage / Fensterlüftung] zu definieren, wird das Weglassen einer Lüftungsanlage ja wohl zulässig gewesen sein ...

    Sollte es wirklich wider erwarten bei einem modern gedämmten Haus Probleme mit der Luftqualität geben, dann kann man immer noch für kleines Geld Falzlüfter in den Fenstern nachrüsten. Dabei wird es dann aber kaum um Schimmelsorgen gehen, sondern eher um zu hohe CO2-Belastung oder zu hohe MAC-Werte der Raumluft.

  4. Sie sind nicht verpflichtet eine ventilatorgestützte Lüftungsanlage

    Foto von wiki

    in das Bauvorhaben zu integrieren.

    Sie sind jedoch verpflichtet ein Lüftungskonzept nach DINAbk. 1946-6 erstellen zu lassen und dieses in der Bauplanung zu berücksichtigen.

    Es mag doch einmal sachverständig erklärt werden, wie sonst der "Spagat" zu den unterschiedlichen Anforderungen der EnEVAbk. (möglichst Luftdicht) und der DIN 4108 (Mindestluftwechsel) hinzubekommen wäre.

    Dass jemand etwas nicht versteht lässt auf Mängel schließen, die es dringend aufzuarbeiten gilt.

  5. Man muss nur an den richtigen Mieter geraten

    Foto von wiki

    Unabhängig davon, was durch öffentliches Recht möglicherweise vorgeschrieben ist, sollten Sie sich fragen, wie Ihre zukünftigen Mieter in dem Gebäude klarkommen werden. Sind das z.B. alles Singlewohnungen oder Wohnungen für Familien? Und wie groß sind die Schlafräume?

    Nur als Hinweis: Nehmen wir mal zwei Erwachsene plus ein Baby, die in einem Schlafzimmer von z.B. 15 m² x 2,5 m Raumhöhe die Nacht verbringen sollen. Wenn kein Fenster gekippt oder die Schlafzimmertür offenstehen gelassen wird, dann hat man nach ein paar Stunden dort eine CO2-Konzentration, die den Wert für die maximale Arbeitsplatzkonzentration überschreitet. Die Familie schläft dann also unter Bedingungen, die für einen Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz rechtlich unzulässig wären.

    (Ja klar, CO2 für sich genommen ist kein Schadstoff. Aber ein klares Anzeichen für unzulängliche Lüftung. Und mangelnde Lüftung führt zu Kopfschmerzen, Reizbarkeit, Mattigkeit, Konzentrationsstörungen sowie einer erhöhten Anfälligkeit für Infektionskrankheiten.)

    Nun können die Leute einfach ein Fenster kippen und gut ist. Sie könnten aber auch darauf verweisen, dass die Notwendigkeit eines dauerhaft gekippten Fensters bei einem Neubau ja wohl gar nicht geht und die Miete kürzen sowie vom Vermieter die Herausgabe des Lüftungskonzepts für das Gebäude/die Wohnung fordern.


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