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Treppenhaus mit Heizkörper  -  von allen Seiten Dämmung notwendig?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Treppenhaus mit Heizkörper  -  von allen Seiten Dämmung notwendig?

Hallo,

wir haben eine Wohnung in einen Neubau-Mehrfamilienhaus gekauft. Es gibt ein innenliegendes Treppenhaus, das bis in das Kellergeschoss reicht. Dort in der untersten Ebene befindet sich auch der einzige kleine Heizkörper des gesamten Treppenhauses (Kellergeschoss plus 3 Vollgeschosse plus Penthouse).

Ich wundere mich nun, dass dieser  -  dem Augenschein nach ja beheizte Raum  -  durch eine ungedämmte Stahlbetonwand von der frei belüfteten Tiefgarage getrennt ist. Und unter der Bodenplatte des Treppenhauses (und des unbeheizten Kellers) gibt es unseres Wissens auch keine Dämmung.

Als Laie dachte ich, dass man alle beheizten Bereiche mit Dämmung einpacken muss.

Ist dem nicht so?

  1. Stimmt

    Sie bzw. die Hausverwaltung sollte sich mal den vollständigen EnEVAbk.-Nachweis (nicht nur den Ausweis) vom Bauträger zureichen lassen, dann kann ein Fachmann das mal prüfen.
  2. jaein

    Die EnEVAbk. gilt für beheizte Wohnungen und nicht für Treppenhäuser, diese müssen nicht auf eine bestimmte Temperatur gehalten werden. Allgemeine Bereiche in einem Mehrfamilienhaus werden nicht beheizt. Somit ist der Heizkörper eine reine Energieverschwendung zu Lasten aller Eigentümer. Folglich genügt es, wenn der Heizkörper entfernt wird. Aber trotzdem sollten Sie den Energieausweis auf Stimmigkeit prüfen. Habe selbst gerade einem Aussteller des Ausweises nachgewiesen, dass der Ausweis gefälscht war. Er hat den Ausweis sofort zurückgezogen und die Verwendung untersagt. Beachten Sie dazu in der EnEV besonders die Bußgeldvorschriften.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Nun ...

    Der Vorschlag den HK einfach zu entfernen sollte man erst in die Tat umsetzen, wenn man den kompletten EnEVAbk.-Nachweis mal durchgeblättert hat. Evtl. sind die Treppenhauswände zu den Wohnungen nicht so gut, dass sie mit einem komplett unbeheizten TH klar kämen und deshalb eine Temperierung des TH mittels HK erforderlich ist und deshalb das TH als niedrig beheizter Raum bei der Berechnung innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegt.

    Fazit: Sowas kann nur ein Fachmann prüfen. EnEV-Nachweis und tatsächliche bauliche Ausführung sollten hier unbedingt mal verglichen werden!

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