unser Bauträger musste nachträglich die Fluchttreppe ändern und hat diese nun etwas unglücklich an der Fassade befestigt. Er hat einfach jeweils ca. 30x40 cm² der Steinwolle herausgeschnitten und die Konsolen direkt an Wand, bzw. Betondecke befestigt. Durch den breiten Flansch und eine zusätzliche Steife entsteht somit in Kombination mit der Stahlplatte an der Wand und der Feuertreppe außen eine super Wärmebrücke, selbst wenn er die Konsole wieder einpackt. Meiner Ansicht nach entspricht dies nicht mehr dem Stand der Technik, aber der Bauträger sagt, dass eine punktuelle Durchdringung zulässig sei. Kann ich ihm anhand von Passagen in der EnEVAbk. 2009, welche Vertragsgegenstand ist, oder bestimmten Auszügen in den DINAbk.-Normen nachweisen, dass mit dieser Konstruktion ein Baumangel vorliegt (so es denn einer ist). Oder muss der Bauträger zusätzliche Nachweise erbringen, dass bauphysikalisch alles in Ordnung ist? Ich habe keine Lust, dass in einem neu gebauten Haus der Schimmel an der Wand sprießt!
Der Wandaufbau ist: 17,5 cm Kalksandstein + 16 cm Steinwolle (Speedrock II, Rockwool) Im Bereich der Decke: Stahlbetondecke + 16 cm Steinwolle
Vielen Dank für die Mithilfe.