ich habe Fragen zu der Ausführung der Kellerabgangstür, Kelleraußentür und den Kellerinnentüren in unserem Townhouse (Fertigstellung 2013), da ich nicht glauben kann, dass die Ausführung im Hinnlick auf die EnEVAbk. 2009 so in Ordnung ist. Der Bauträger scheint die Angelegenheit momentan auszusitzen.
Ich habe hierzu zwei Pläne hochgeladen.
pdf 1: Kellergeschoss Der Bauträger hat den Flur und den Treppenaufgang als Warmbereich definiert. Die Tür zur unbeheizten mittelgroßen Tiefgarage (G.U. G.01.01) ist eine nicht luftdichte (laut Bauordnung im Hinblick auf den Brandschutz OK) T 30 Tür. Muss hier im Hinblick auf die EnEV 2009 nicht auch ein bestimmter Dämmwert eingehalten werden bzw. Luftdichtigkeit gegeben sein?
Innentüren G.UGAbk. 02.01,02.02,03.01 (letztere zum Abstellraum unter der Treppe ins Erdgeschoss; die Betontreppe hat seitlich mit unverschlossenen Fugen): diese Grenzen ebenfalls den Warmbereich "Treppenhaus und Flur" vom Kaltbereich "Abstellraum G" ab und sind nicht luftdicht. Muss des Weiteren nicht auch hier ein bestimmter Dämmwert eingehalten werden?
pdf 2: Erdgeschoss Die Kellerabgangstür G. 0.01.04.01 ist ebenfalls nicht luftdicht und hat keine besondere Wärmedämmung ("normale" Innentür).
Das Haus ist mit einer kontrollierten Be- (über Nachströmelemente in Fenster und Fassade sowie Türunterschneidungen) und Entlüftung ohne Wärmerückgewinnung ausgestattet. Wird das System nicht auch durch die Undichtigkeiten im Kellerbereich gestört (wird ggf. keine Frischluft von Draußen, sondern Kellerluft bzw. Tiefgaragenluft angesaugt?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei meinen Fragen weiterhelfen können. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen