Kellerumnutzung in Wohnraum: EnEV-Anforderungen, Genehmigung & Kosten für Altbau?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Kellerumnutzung in Wohnraum: EnEV-Anforderungen, Genehmigung & Kosten für Altbau?

Ich plane ein Haus in Berlin (Baujahr. 1925) zu erwerben. In dessen Keller/Souterrain liegen zwei schon bislang beheizte Räume, die nicht als Aufenthaltsräume zur Wohnnutzung genehmigt sind, baurechtlich illegal aber seit Errichtung stets als Wohnräume genutzt wurden. Bei Kauf möchten wir eine Umnutzung von Kellernutzung zu Wohnnutzung genehmigen lassen. Aufgrund des Berliner Bauordnungsrechts müssten wir dazu die Fenster etwas vergrößern lassen. Die Frage ist, ob dadurch Pflichten nach der EnEVAbk. ausgelöst werden?

Die beiden Räume sind ca. 15 m² und ca. 13 m² groß. Das Haus ist insgesamt nicht gut gedämmt.

Wenn ich es richtig verstehe (bin zwar Jurist, aber bautechnischer Laie), ist § 9 EnEV die entscheidende Weiche für uns. Das Bilanzverfahren können wir nicht nutzen, da das Haus insgesamt schlecht gedämmt ist.

Greift hier aber evtl. eine der Geringfügigkeitsregelungen ein, sodass wir bei dem Umbau gar keine EnEV-Anforderungen erfüllen müssen?

Oder bedeutet zumindest das Bauteilverfahren, dass nur die vergrößerten Fenster den Anforderungen der EnEV entsprechen müssen? (so würde ich die EnEV und Auslegung 14-2 zur EnEV 2009 § 9 i.V.m. Anlage 3 verstehen, die ich im Internet gefunden habe)

Oder müssen wir gar auch noch Außenhülle und Boden dämmen und ggf. weitere Maßnahmen ergreifen? (so ein Architekt in einer ersten Stellungnahme) Die Frage dürfte daher sein: was ist das "Bauteil" iS der EnEV? Das Fenster, der betroffene Teil der Außenwand, der ganze umgenutzte Raum samt Wänden, Boden und Decke oder ...?

Daher meine Frage an die hiesigen Experten: Ist die EnEV anwendbar und welche Anforderungen stellt sie?

Vielen Dank vorab. Rückfragen  -  insbesondere zu möglicherweise noch fehlenden Angaben  -  beantworte ich gerne.

  • Name:
  • Jonas
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Illegale Wohnnutzung kann zu erheblichen Bußgeldern und Rückbauverpflichtungen führen.

    🔴 Kritisch: Bauliche Veränderungen ohne Genehmigung können die Statik des Gebäudes gefährden.

    🔴 Kritisch: Nichtbeachtung der EnEVAbk./des GEG kann zu hohen Nachrüstungskosten führen.

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    Ich beurteile die geplante Kellerumnutzung in Berlin (Baujahr 1925) als komplex, da mehrere Aspekte zu berücksichtigen sind. Die bestehenden, beheizten Räume im Souterrain, die bisher illegal als Wohnräume genutzt wurden, bedürfen einer baurechtlichen Genehmigung für die Umnutzung.

    🔴 Gefahr: Ohne Genehmigung drohen Bußgelder und Rückbauverpflichtungen.

    Die Berliner Bauordnung (BauO Bln) schreibt größere Fensterflächen für Aufenthaltsräume vor. Dies kann bauliche Veränderungen erfordern, die wiederum die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auslösen.

    Ob die EnEV/das GEG greift, hängt davon ab, ob die Umnutzung als "wesentliche Änderung" im Sinne des Gesetzes gilt. Hierbei können das Bilanzverfahren oder das Bauteilverfahren zur Anwendung kommen. Geringfügigkeitsregelungen könnten relevant sein, müssen aber im Einzelfall geprüft werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, einen Architekten und einen Energieberater hinzuzuziehen, um die baurechtlichen und energetischen Anforderungen zu klären und eine rechtskonforme Lösung zu finden. Lassen Sie die Statik des Gebäudes prüfen, um sicherzustellen, dass die geplanten baulichen Veränderungen keine negativen Auswirkungen haben.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    EnEV/GEG
    Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Beide Gesetze regeln die energetischen Anforderungen an Gebäude, insbesondere bei Neubau und Sanierung.
    Verwandte Begriffe: Energieausweis, Wärmedämmung, Heizungsanlage
    Berliner Bauordnung (BauO Bln)
    Die Berliner Bauordnung (BauO Bln) ist das Landesbaugesetz für Berlin. Sie regelt die baurechtlichen Anforderungen an Gebäude und bauliche Anlagen.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Abstandsflächen
    Nutzungsänderung
    Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Raum oder Gebäude für einen anderen Zweck genutzt werden soll als bisher. Eine Nutzungsänderung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baurecht, Aufenthaltsraum
    Bilanzverfahren
    Das Bilanzverfahren ist eine Methode zur energetischen Bewertung von Gebäuden. Dabei wird der Energiebedarf des gesamten Gebäudes betrachtet.
    Verwandte Begriffe: Energieausweis, Primärenergiebedarf, Wärmebrücke
    Bauteilverfahren
    Das Bauteilverfahren ist eine Methode zur energetischen Bewertung einzelner Bauteile (z.B. Fenster, Wände).
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, U-Wert, Wärmebrücke
    Geringfügigkeitsregelungen
    Geringfügigkeitsregelungen sind Ausnahmen von den Anforderungen der EnEV/des GEG für bestimmte Fälle, z.B. bei geringfügigen Änderungen an Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: EnEV, GEG, Ausnahmen
    Aufenthaltsraum
    Ein Aufenthaltsraum ist ein Raum, der zum Wohnen, Schlafen, Arbeiten oder für ähnliche Zwecke bestimmt ist.
    Verwandte Begriffe: Wohnraum, Nutzfläche, Raumhöhe

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Genehmigungen sind für eine Kellerumnutzung erforderlich?
      Für die Umnutzung eines Kellers zu Wohnraum ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Die genauen Anforderungen sind in der jeweiligen Landesbauordnung (hier: Berliner Bauordnung) festgelegt. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung zu setzen, um die notwendigen Unterlagen und Verfahren zu klären.
    2. Welche Anforderungen stellt die EnEV/das GEG an eine Kellerumnutzung?
      Die Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden. Bei einer Umnutzung kann es erforderlich sein, die Außenhülle (Wände, Decken, Boden) energetisch zu sanieren, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Dies kann beispielsweise durch Dämmmaßnahmen geschehen.
    3. Was ist der Unterschied zwischen Bilanzverfahren und Bauteilverfahren?
      Das Bilanzverfahren betrachtet das gesamte Gebäude energetisch, während das Bauteilverfahren einzelne Bauteile (z.B. Fenster, Wände) betrachtet. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, hängt von der Art und dem Umfang der Umnutzung ab. Ein Energieberater kann hierzu Auskunft geben.
    4. Was sind Geringfügigkeitsregelungen?
      Geringfügigkeitsregelungen können unter bestimmten Umständen Ausnahmen von den Anforderungen der EnEV/des GEG ermöglichen. Ob eine solche Regelung greift, muss im Einzelfall geprüft werden.
    5. Welche Rolle spielt ein Architekt bei einer Kellerumnutzung?
      Ein Architekt kann die Planung der Umnutzung übernehmen, die Bauantragsunterlagen erstellen und die Bauausführung überwachen. Er ist auch in der Lage, die baurechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen und eine gestalterisch ansprechende Lösung zu entwickeln.
    6. Welche Rolle spielt ein Energieberater bei einer Kellerumnutzung?
      Ein Energieberater kann die energetische Bewertung des Gebäudes durchführen, die Anforderungen der EnEV/des GEG ermitteln und Sanierungsempfehlungen geben. Er kann auch bei der Beantragung von Fördermitteln behilflich sein.
    7. Was kostet eine Kellerumnutzung zu Wohnraum?
      Die Kosten für eine Kellerumnutzung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Umfang der baulichen Veränderungen, den energetischen Sanierungsmaßnahmen und den Honoraren für Architekt und Energieberater. Eine genaue Kostenschätzung ist erst nach einer detaillierten Planung möglich.
    8. Welche Risiken birgt eine Kellerumnutzung?
      Eine Kellerumnutzung birgt Risiken wie z.B. Feuchtigkeitsprobleme, Schimmelbildung, unzureichende Belichtung und Belüftung sowie die Nichteinhaltung baurechtlicher Vorschriften. Es ist daher wichtig, die Umnutzung sorgfältig zu planen und von Fachleuten begleiten zu lassen.

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  2. Keller-Aufenthaltsräume: Baurechtliche Aspekte & Architekten-Empfehlung

    Foto von wiki

    Aufenthaltsräume im Keller
    Aufenthaltsräume im Keller haben mehrere baurechtliche Gesetze und Verordnungen und nicht nur eine ausreichende Belichtung und Isolierung, da solltest du dich an einen Architekten wenden für einen entsprechenden Bauantrag, oder aber vorab bei dem zuständigen Bauamtsleiter in deinem Bezirk um ein Gespräch bitten.
  3. EnEV-Anforderungen: Architekt vs. Laie – Tragbarkeit der Kellerisolierung

    Anfrage galt nur EnEVAbk.
    Wie aus meinem bisherigen Text schon hervorgeht, habe ich bereits einen Architekten kontaktiert und beabsichtige auch, diesen zu beauftragen. Als Laie habe ich allerdings keine Ahnung, ob er mih auch richtig berät und insbesondere alle Kniffe bzgl EnEV kennt. Da eine vollständige Kellerisolierung für mih finanziell uU nicht tragbar sein wird, möchte ich aber Gewissheit darüber haben, dass tatsächlich die Anforderungen der EnEV eine solche nötig machen. Bauordnungsrechtlich besteht hier kein großeres Problem  -  daher ist meine Frage auf die EnEV reduziert. Ich würde mich über eine qualifizierte Antwort dazu sehr freuen.

    Vielen Dank vorab!

    PS: die Räume liegen übrigens nebeneinander, falls das eine Rolle spielen sollte.

    • Name:
    • Jonas
  4. Fenstertausch: EnEV Anlage 3 – Neue Fenster im Altbau

    Fenstertausch
    Da müssen die neuen Fenster nur die Vorgaben der Anlage 3 der EnEVAbk. einhalten. Das dürfte nicht weiter schwierig sein.
  5. Fenstereinbau: Dämmung der Innenleibung nach TR 20!

    Und beim Einbau
    denkt ihr Architekt hoffentlich an die Technische Richtlinie Nr. 20 des Glaserhandwerks, nach der es allgemein anerkannte Regel der Technik ist, dass man die Innenleibungen der Fenster dämmt, wenn man in eine alte Fassade neue Fenster einbaut (Vermeidung einer schimmelpilzkritischen Wärmebrücke im Bereich der Fenstermontagefuge).

    ... und an ein Lüftungskonzept nach DINAbk. 1946-6 denkt der Architekt sicher auch😉

  6. Fenstereinbau: Dämmung & Lüftung – Architekt oder Bauherr?

    Fenstereinbau
    Vielen Dank für Ihre Info und die Hinweise zu Dämmung/Lüftung, die entweder der Architekt bedenkt  -  oder jetzt eben ich Aufgrund Ihres Hinweises!
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

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    Kellerumbau Berlin: EnEVAbk., Genehmigung & Kosten im Altbau

    💡 Kernaussagen: Die Umnutzung eines Kellers zu Wohnraum in Berlin erfordert die Beachtung der EnEV und der Berliner Bauordnung. Ein Architekt ist für den Bauantrag unerlässlich. Die Einhaltung der Technischen Richtlinie Nr. 20 des Glaserhandwerks beim Fenstereinbau ist wichtig, um Schimmelbildung zu vermeiden. Ein Lüftungskonzept nach DINAbk. 1946-6 ist ebenfalls erforderlich.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Fenstereinbau: Dämmung der Innenleibung nach TR 20! sollte beim Einbau neuer Fenster in eine alte Fassade die Dämmung der Innenleibungen beachtet werden, um Wärmebrücken und Schimmelbildung zu vermeiden.

    ✅ Zusatzinfo: Beim Fenstertausch müssen die neuen Fenster die Vorgaben der Anlage 3 der EnEV erfüllen, wie im Beitrag Fenstertausch: EnEV Anlage 3 – Neue Fenster im Altbau erwähnt.

    👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Architekten für die Planung und Genehmigung des Kellerumbaus. Achten Sie auf die Einhaltung der EnEV-Anforderungen und der Technischen Richtlinie Nr. 20 beim Fenstereinbau. Prüfen Sie, ob eine vollständige Kellerisolierung finanziell tragbar ist, wie im Beitrag EnEV-Anforderungen: Architekt vs. Laie – Tragbarkeit der Kellerisolierung diskutiert.

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