leider haben wir bis heute mit unserem Hausbau, der in 2006 fertiggestellt wurde, sehr viele Probleme und stehen noch immer vor Gericht. Unser Rohbau hatte so viele Probleme, dass er einmal zurückgebaut werden musste. Zumindest das Mauerwerk (Poroton) zeigte sich danach in einem viel besseren Zustand.
Wir wenden uns an dieses Forum hier, weil wir - nicht erst seit heute - glauben, dass unser Haus hinsichtlich Wärmedämmung nicht ordentlich geplant bzw. der Bau ausgeführt wurde.
Dazu einige Fragen:
Planung des Hauses inkl. Bauantrag erfolgte in 2004 zu Zeiten der EnEVAbk. 2002. Mit Baubeginn in 2005 stellte man fest (es gibt leider kein Bodengrundgutachten, auch wurden wir als Bauherren nicht auf die Notwendigkeit hingewiesen), dass wir unser Haus nicht wie geplant an das bereits bestehende Nachbachhaus heranbauen kann. Grundwasser bzw. die unterschiedlichen Gründungshöhen der Keller waren die Probleme. Unser von uns beauftragte Architekt plante also die unterirdische Verschiebung des Kellers. Ein Teil des Hause (ca. 3 m) ist also nicht unterkellert und ein Teil des Kellers nicht überbaut.
Für diese Änderung gab es auch einen erneuten Bauantrag bzw. einen Nachtrag zum Bauantrag. Unsere Frage: Hätten wir von dem Statiker einen neuen Wärmeschutznachweis erhalten müssen? Und hätte dieser Wärmeschutznachweis nach EnEV 2002 oder dann zur jetzt gültigen EnEV 2004 erstellt werden müssen?
Wir kommen darauf, weil der nicht unterkellerte Bereich am Boden spürbar kälter ist, als der unterkellerte Bereich? Wir haben keine Fußbodenheizung!
Hätte der nicht unterkellerte Bereich von unten gedämmt werden müssen? Ist, aus unserer Erinnerung heraus, nicht geschehen. Wie wird so etwas überhaupt gemacht? Dämmung legen und dann den Flüssigbeton für die Bodenplatte (also Boden EGAbk.) drauf?
Weiter fällt uns nach und nach auf, dass es auf fast allen Steckdosen ebenfalls spürbar zieht. Wir haben mit einen Hochlochziegel von Wienerberger gebaut. Hätte der Architekt in seinen Ausschreibungen die luftdichte Installation der Dosen planen müssen? Aus seinen Unterlagen geht hieraus nichts hervor! Oder hätte der Elektriker sein Gewerk besser ausführen müssen? Was sagt die EnEV 2002 bzw. EnEV 2004 dazu?
Da wir ja bereits vor Gericht sind (wenn die mal Zeit haben), haben wir natürlich auch einen Rechtsanwalt. Wir wollen aber nicht blind einen weiteren Punkt aufmachen, den wir dann womöglich auch noch verlieren, sondern Tipps bekommen, wie wir uns verhalten können? Wie können wir nachweisen, dass hier Planungs- und/oder Ausführungsfehler (Planungsfehler, Ausführungsfehler) vorliegen? Sollen wir ein selbständiges Beweisverfahren beantragen? Selber tätig werden? Was kostet so etwas?
Auf Nachfrage nach dem geänderten Wärmeschutznachweis (nach der Umplanung des Kellers), teilte uns der Statiker mit, dass er keine Unterlagen mehr von uns hat. Das alleine ist schon sehr merkwürdig, hatte er doch alles in elektronischer Form gespeichert. Dazu kommt, dass er als Streitverkündeter (wir haben den Architekten verklagt, dieser hat den Statiker mit ins Spiel gebracht) ebenfalls in diesem Fall beteiligt ist. Er wird also noch alle Unterlagen haben!
Freuen uns auf Antworten. Falls Informationen fehlen, sagt bitte kurz Bescheid.
Danke und viele Grüße,