vorgelete Berechnung scheint nicht zu stimmen
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

vorgelete Berechnung scheint nicht zu stimmen

Hallo,

uns wurde ein "Nachweis über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden gemäß EnEVAbk. 2009" von unserem Bauleiter vorgelegt. Bei genauerem Hinsehen fällt auf, dass dieser einige Abweichungen hinsichtlich der gegebenen Tatsachen aufweist. So stimmen z.B. Himmelsrichtungen, Flächen und verwendete Materialien nicht mit dem überein, was in Wirklichkeit vorhanden ist. Inwieweit ist der Aussteller des Ausweises verpflichtet, diesen ordnungsgemäß auszustellen? Kann er haftbar gemacht werden? An wen kann man sich wenden, wenn er Fehler abstreitet und eine Nachberechnung verweigert? Vielen Dank für die Einschätzungen.

Bau-Meister

  • Name:
  • Bau-Meister
  1. Kommt drauf an

    Minimale Abweichungen in der Bezeichnung der Bauteilschichten bleiben für die Einhaltung der EnEVAbk. meistens folgenlos, so z.B. ist es kaum von Bedeutung ob als Innenputz Gipsputz oder Kalkzementputz eingegeben wurde. Hingegen spielen Dämmstoffdicke und Wärmeleitwert eine viel größere Rolle. Eine Vertauschung der Himmelsrichtung Ost/West wäre auch eher nachrangig.

    Der Aussteller selbst ist ohne Auftrag nicht verpflichtet, den EnEV-Nachweis zu aktualisieren, wenn die Bauausführung vom zugrunde liegenden EnEV-Nachweis abweicht.

    In der Praxis kommt es aber öfter vor, dass die EnEV-Nachweise nach Bauausführung wegen Abweichungen und Planungsänderungen neu ausgestellt werden. Solange wie die EnEV (oder der darüber hinaus gehende Energiestandard kfw etc.) damit noch eingehalten wird ist es ja OK.

    Bei den meisten EnEV-Nachweisen für Bauträger und Generalunternehmer"S/Generalübernehmer"s wird der EnEV-Nachweis sehr knapp gerechnet. Die kleinste Qualitätsunterschreitung am Bau kann dann dazu führen, dass die EnEV nicht mehr ohne Zusatzmaßnahmen einzuhalten ist.

    Falls der Aufsteller gemogelt hat, dann ist das eher an Stellen, die Sie als Laie nicht direkt im Nachweis erkennen können. Da wäre zum Beispiel der detaillierte Wärmebrückennachweis, in dem viel zu gute Wärmebrückenverlustkoeffizienten und nicht alle Wärmebrücken berücksichtigt werden, Mogeleien beim Trinkwasserwärmebedarf, bei der Erzeugeraufwandszahl, beim Volumen, etc. Da lagen mir schone einige Nachweise vor, wo hier an da getrickst wurde, um den Bau noch irgendwie nachzuweisen.

    Wenn Sie bzgl. des EnEV-Nachweises kein Vertrauen haben, können Sie zwar erstmal einen Mangel behaupten und ggf. auch juristische Maßnahmen einleiten (z.B. selbständiges Beweisverfahren). Davon rate ich aber eher ab. Besorgen Sie sich einen privat beauftragten Sachverständigen (EnEV-Nachweisersteller, staatlich anerkannte Sachverständige für Wärme- und Schallschutz (Wärmeschutz, Schallschutz)) der den EnEV-Nachweis prüft und anhand der vor Ort festgestellten baulichen Situation eine Vergleichsrechnung anstellt. Wenn alles passt, haben Sie zwar Geld nur für Ihre Beruhigung investiert, wenn es aber nicht passt, dann geht der Spaß erst richtig los.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN