EnEV 2009 Dämmung
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

EnEV 2009 Dämmung

Liebe Leser,
wir stehen vor folgendem Problem: wir suchen eine Doppelhaushälfte im Bestand.
Aktuelles Angebot: Fertighaus-Doppelhaushälfte (Standort Südbayern), Baujahr. 2000, Dachdämmung 140 mm Dämmschicht (wahrscheinlich U-Wert 0,3).
Es gibt eine oberste nicht begehbare Geschossdecke.
Sollten wir die Immobilie zur Eigennutzung erwerben, müssten wir dann binnen zwei Jahren gemäß EnEVAbk. 2009 auf U-Wert 0,24 nachrüsten?
Die Dame von der Sparkasse meinte, dass dies nur dann erforderlich sei, wenn wir die Immobilie weitervermieten würden, was m.E. aber keinen Sinn ergibt. Haben wir etwas übersehen?
Vielen Dank für Eure kompetenten Antworten und LG
Tim
  • Name:
  • Tim
  1. Vielleicht hätten Sie mal vor Ihrer Fragestellung den vorhergehenden EnEV-Thread gelesen.

    Gegenfrage: Woraus besteht die oberste Geschossdecke derzeit? Hoilzbalkendecke mit Dämmung? Dann gilt sie nicht als "ungedämmte Decke" und muss im Sinne der EnEVAbk. § 10 Abs. 3 auch nicht nachträglich gedämmt werden.
    Die Dame von der Sparkasse hat gleich gar keine Ahnung. Vermietung hat mit der Dämmpflicht der obersten Geschossdecke gar nichts zu tun.

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