Energiesparverordnung notwendig bei Sanierung für den Eigenbedarf?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Energiesparverordnung notwendig bei Sanierung für den Eigenbedarf?

Hallo.
Wir haben uns ein altes Haus gekauft und müssen dieses komplett sanieren! Wir wollen dies nicht verkaufen oder vermieten, sondern für den Eigenbedarf nutzen.
Wir wollen sinnvoll sanieren, aber keine "unnötigen" Kosten entstehen lassen. Mit der angedachten Sanierung (Fassade, Heizung, Fenster, Dach) halten wir uns an die vorgegebenen groben Richtlinien der Verordnung. Ist denn trotzdem eine Energieberatung/-Überwachung durch einen Energieberater zur Einhaltung der Energiesparverordnung (09) zwingend nötig? Oder kann ich prinzipiell sanieren wie ich will?
Unser Wohnort ist Magdeburg / Sachsen Anhalt.
Vielen Dank für ihre Antworten.
IR
  • Name:
  • IR
  1. EnEV = Pflicht

    es sei denn, die Unwirtschaftlichkeit würde bewiesen.
    Dürfte schwerfallen; in 5 Jahren steht der Ölpreis >150$/bl.
    Selberrechnen
  2. Energieberatung ...

    Hallo
    Sie wollen die Fassade, Heizung, Fenster und das Dach sanieren, na dann dürfte wohl eine "Effizienzstufe" der KfW-Bank (1,4 % Zinsen und Tilgungserlass von 5-15 %) machbar sein.
    (Dazu brauchen sie einen EBAbk. ...)
    Zwingend nötig ist ein EB nicht, einfach auf alle Zuschüsse verzichten und die Sanierung selbst "Planen/Ausführen" ...
    Gruß
  3. Energieberatung noch keine Planung

    Eine Energieberatung ist sicherlich sinnvoll, um Ihnen alle Möglichkeiten und Fördermöglichkeiten aufzuzeigen. Eine Planung ist das aber noch nicht.
    Solche Vorhaben sollte man fachlich planen und bauüberwachen lassen. Nicht jeder Energieberater führt auch Planung, Detailplanung und Ausführungsüberwachung durch. Das sind Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen). Da Sie schon eine Vorstellung haben, welche Bauteile Sie modernisieren wollen, können Sie sich überlegen, gleich mit einem Planer zusammenarbeiten, der neben den energetischen Berechnungen auch Planung und Bauüberwachung abdecken kann.
  4. ja aber, ...

    Vielen Dank für die ersten Antworten.
    Vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt, deshalb noch einmal kuz dazu:
    Wir wollen eigentlich keinen Energieberater! Wir wollen schon sinnvoll sanieren, aber keine unnötigen Kosten haben. Deshalb: Müssen wir nach der E-Verordnung sanieren? Reicht die von 07? Oder reicht es die einzelnen Gewerken energiesparend zu halten? Muss da ein E-Berater seinen Segen zugeben?
  5. Hier die EnEV

    Hier der entsprechnde Paragraph der EnEV 2009, die für Ihr BVAbk. gilt:

    Das bedeutet im Wesentlich, dass die EnEV erfüllt ist, wenn die U-Werte dieser Tabelle erreicht werden:

    Zweite Möglichkeit ist, die Energiebilanz für das Gesamtgebäude aufstellen zu lassen um den Primärenergiebedarf und auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverluste ermitteln zu lassen. Die Werte dürfen 40 % schlechter sein, als für die für einen Neubau geltenden
    Werte. Bei diese Berechnungsmöglichkeit kommt man oft besser weg, wenn die Möglichkeiten bei den Dämmstoffdicken begrenzt sind.
    In beiden Fällen werden Sie, wenn Sie es nicht selbst berechnen können, einen EnEV-Nachweisaufsteller (nicht nur Energieberater, den öffentlich rechtlichen Nachweis muss er auch aufstellen können) bemühen müssen. Nur gibt es keine offizelle Stelle, wo diese Berechnungen einzureichen sind. Es fehlt also in der Regel an behördlicher Kontrolle. Haben sollten Sie die Nachweise aber trotzdem, als Nachweis, dass das Gesetz eingehalten wurde.
    Dadurch, dass Sie Kosten für sachverständige Planung und Bauüberwachung von vornherein ausschließen, legen Sie schon den Grundstein für eine mangelhafte Ausführung oder fehlerhafte Maßnahmen, die z.B. bauphysikalisch nicht funktionieren. Falsche oder unsachgemäß ausgeführte Maßnahmen mindern im Verkaufsfall eher den Gebäudewert, als ihn zu steigern. Sorry, ist halt eine Berufskrankheit, immer auf sowas hinzuweisen ;-)

  6. ah ja

    Vielen Dank für ihre Erklärung und die Links. Das verstehe ich so sehr gut.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN