Wie kann man mit EnEV 2009 (Oktober) noch KfW55 bauen?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Wie kann man mit EnEV 2009 (Oktober) noch KfW55 bauen?

Hallo zusammen,
wir sind mitten im Planen unseres Hauses und kommen so langsam ans Ende unseres Verstandes bzgl. EnEVAbk., KfW70/55 und dergleichen.
Es soll ein Massiv Holzhaus werden. Die Werte, die mir bekannt sind: U-Wert Außenwand 0,219, eingebautes Fenster 1,1. Dach ist noch unbekannt.
Ich habe nun vielmehr ein generelles Problem: Wie wird entschieden, ob man ein KfW55 Haus (und somit den guten Kredit) hat oder nicht? Wer oder was ist da verantwortlich? Ich verstehe es so, dass jedes individuelle Haus einen errechneten Soll Wert bzgl. Primärenergiebedarf hat. Dies wäre der zulässige Wert für Neubauten laut EnEV 2009, Oktober.
Jetzt müsste ich ja um 45 % drunter kommen, um ein KfW55 Haus bauen zu können. Das ist fast unmöglich, da ja die EnEV schon um ca. 30 % die Anforderungen verschärft hat ... Wo ist mein Denkfehler? Oder ist ein KfW55 Haus nun nur noch a) für Superreiche mit 80 cm dicken Wänden zu realisieren oder b) ist dies nur duch Schindluderei zu bekommen, in dem man die tollen Dämmwerte nur vorgaugelt und somit fälscht ...?
Der Anbieter unseres Hauses (Zimmermann und Holzexperte) hat mittlerweile mein Vertrauen. Ich glaube ihm, wenn er sagt, dass auf dem Markt viel gepfuscht wird und dass es nicht nur auf diese Werte ankommt ... Mag sein! Fertighausanbieter XY wirbt mit seiner Außenwand mit U-Wert 0,13. Mein teureres Haus scheint "nur" 0,22 zu haben. Kann ja sein, dass es unterm Strich fast wurscht ist und man am Ende nur ein paar € mehr an Heizkosten zahlt. Kann aber auch sein, dass ich der gelackmeierte bin, da der "ach so wichtige" Wert für die KfW entscheidend ist und ich somit keine guten Konditionen bekommen.
ICh schreibe viel, da ich leicht verzweifelt bin.
1. Ist denn der Primärenergiebedarf wirklich der zu vergleichende Wert?
2. Dieser kann doch mWn gar nicht errechnet werden, wenn die Art der Heizungsanlage noch gar nicht fest steht, oder?
3 Das aber wäre doch ein Teufelskreis, da ich ja NACH der Berechnung die passende Anlage rausfinden möchte ...
Ah ... am besten ich bleib weiterhin zur Miete wohnen ... *trotz*
Danke für jede Hilfe,
Mark
  • Name:
  • marqus
  1. kfw-55 bezieht sich auf EnEV 2007

    Schauen Sie mal hier:

    Einfach gesagt: Das Pendant zum Effizienzhaus 55 nach EnEVAbk. 2007 ist das Effizienzhaus 70 nach EnEV 2009. Was Sie bauen wollen ist also ein Effizienzhaus 70,30 % besser als Mindestanforderung der EnEV 2009.
    Ich bin zwar nicht so der U-Wert Fanatiker wie andere hier (gerade bei Massivhäusern sind für mich U-Werte um 0,25 völlig OK), aber in der Holzständerbauweise kann man U-Werte unter 0,20 durchaus als zurzeit gängigen Qualitätsstandard ansehen. Ihr Zimmermann veräpfelt Sie. Auch bei der Verglasung mit Ug = 1,1 liegt Ihr Anbieter schief. Wenn Sie den Effizienzhaus-Kredit haben wollen, dann soll er da mal 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung vorsehen. Den Rest läuft dann über die Anlagentechnik. Was ist da vorgesehen?
    Gruß

  2. Nachtrag ...

    wobei Ihr Zimmermann sicherlich teilweise wieder Recht mit manchen Fertighausanbietern. Nur beim U-Wert mogeln werden die nicht, das ist zu leicht nachzurechnen. Da wird bei detaillierten Wärmebrückennachweisen gemogelt, bei der Anlagentechnik, bei Flächen und Volumen, bei Fenster-U-werten, bei Wärmerückgewinnungsgrad von Lüftungsanlagen und und und ...
    Ich hatte kürzlich Nachweise von kfw-40-Häusern nachträglich zu prüfen ... es waren immer erhebliche Mängel in den Nachweis, und die Nachweise ganz knapp ohne Luft zum Anforderungswert gerechnet, und damit nach Prüfung kaputt ...
    Gruß
  3. nein?

    apropos U-Wert-mogeln: wie würdest du das nennen, wenn der Holzanteil
    im EnEVAbk.-Nachweis mit 12 % gerechnet wird und in Wirklichkeit sind 28 % drin?
    außerdem Dämmung aus .. du weißt woher? .. ohne Bonusregelung ...
    wärmebrückenmalus .. nö ... 0 (!)
    u-Werte  -  das letzte große abenteuer ;)
    zurück zum Thema:
    • U-Wert Außenwand ist für einen Holzbau miserabel.
    • U-Wert für die restliche Gebäudehülle?
    • ep-Werte für die Heizungsanlage kann man zumindest abschätzen
    • Lüftungsanlage mit wrg?
    • die therm. Fensterqualitäten sind noch genauer festzulegen

    sollen die Wände nur aus Holz bestehen? keinerlei Dämmung?
    wird nicht der Nachweis objektbezogen erstellt und ist der nicht Grundlage
    für die bauteilweise (und evtl. Bauwerksspezifische) Auslegung?
    das wäre eine normale "Planung".


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