Wahl des Berechnungsverfahrens
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Wahl des Berechnungsverfahrens

Bei einer Nutzungsänderung einer Wetterschutzhalle (Kalthalle) zu einer kleinen KFz-Werkstatt (mit Einbauten < 50 m² für die Personalräume mit Mobiler Ölheizung + Elektroheizung ) stellt mir das Bauamt die Frage zum Wärmeschutz für das gesamte Gebäude. Nun habe ich das Problem wonach führt man (n) hier den Nachweis. Da die Einbauten lediglich eine Fachwerkkonstruktion mit großen Einscheibensicherheisglas ist wird nicht einmal der Mindestwärmeschutz erreicht. Im Abschnitt 1 EnEVAbk. Anwendungsbereich (§ 1) sind folgende Gebäude von der Verordnung Ausgenommen:
" ... Betriebsgebäude die Großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden". Als Betreibsgebäude gelten in diesem Zusammenhang Werkstätten und Werkhallen bei denen es betriebsbedingt notwendig ist das Türen und Tore oder sonstige großflächige Öffnungen lang anhaltend offen stehen und dementsprechend auch keine Heizenergie aufgewendet wird um für entsprechende Innenraumtemperaturen zu sorgen.
Was wäre hier richtig?
DINAbk. 18599?
Bauteilverfahren?
oder nach § 4 EnEV, jedoch nach § 8 und Anlage 4 schwierig da bei dem Wärmeerzeuger keine Regeln der Technik vorliegen?
  • Name:
  • Andreas Eisenack
  1. Wenn

    die Halöle nicht beheizt wird, dann brauchen Sie die bei der Berechnung auch nicht berücksichtigen, sondern nur für den Büroraum (Aufenthaltsraum) einen Nachweis führen. Da es sich hier um ein Ein-Zonen-Modell handelt, könnten Sie das mit einem EnEVAbk.-Programm für Wohngebäude rechnen.
  2. ja aber die Heizungsanlage ...

    hierbei handelt es sich um ein Wärmeerzeuger bei dem keine Regel der Technik vorliegen.
    Wird hier der zulässige spezifische Transmissionsverlust auf 76 % der in Tab. 1 Anhang 1 begrenzt?
  3. Sie haben es!

    Ansonsten bieten viele EnEVAbk.-Programme aber auch für diverse Altanlagen (vor 1995) Berechnungsdaten an.

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