Welche Version der EnEV gilt ab wann (Stichwort Bebauungsplan / Bauantrag)?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Welche Version der EnEV gilt ab wann (Stichwort Bebauungsplan / Bauantrag)?

Wir (Baulaien) beabsichtigen, evtl. in einem gerade erschlossen werdenden Neubaugebiet in BW ein Reihenhaus vom Bauträger zu kaufen. Der aktuell gültige Bebauungsplan ist aus 2008. Baureife der Grundstücke vermutlich erst Herbst 2009, bis dahin sollte die EnEVAbk. 2009 in Kraft getreten sein. Lt. Bauträger wäre dann aber trotzdem noch die "alte" EnEV gültig. Ist das korrekt oder eine Sparmaßnahme des Bauträgers? Es gibt doch noch viele Gebiete mit immer noch gültigen, nie geänderten B-Plänen von anno Tobak, dort könnte man ja Neubauten nach Steinzeitstandards errichten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort (en)
  • Name:
  • BM
  1. Tag der Antragsstellung maßgebend

    es kommt darauf an wann der Bauträger den Bauantrag oder Baubeginnsanzeige beim Bauamt einreicht.
    In einem P-Plan finden Sie nur Planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen aus denen z.B. hervorgeht wie hoch die Traufhöhe sein darf oder was für eine Dachform und Farbe Ihr Haus haben darf, jedoch ist die EnEVAbk. in Ihrer gültigen Fassung zurzeit EnEV 2007 in Kraft getreten am 1.10.2007 für das Bauvorhaben maßgebend.
    Mit der Einführung der EnEV 2009 wird allerfrühestens im Frühjahr/Sommer 2009 gerechnet. Dann tritt die EnEV 2007 außer Kraft und wird durch die EnEV 2009 ersetzt.
  2. das stimmt nur teilweise

    Der Bauträger hat Recht, wenn er genehmigungsrechtlich im Jahre 2008 nur die Einhaltung der EnEVAbk. 2007 schuldet. Für den Werkvertrag gilt jedoch, dass er bei Ausführung der Bauleistungen die zur Bauzeit aktuellste Fassung der EnEV schuldet, auch wenn sie da noch nicht bauaufsichtlich eingeführt sein muss, Hauptsache sie ist bereits veröffentlicht, auch wenn das Datum der Genehmigungsrechtlichen Einführung erst später datiert. Ein Anwalt hat mir erklärt, dass dies zumeist aus den Bauverträgen ableitbar ist, weil die jeweils aktuelle Fassung der EnEV die Regeln der Technik darstellt, die ja bei der Bauausführung zwangsläufig einzuhalten sind. Sie können also 2009 vermutlich mehr fordern als EnEV 2007, klären Sie das mal mit einem versierten Baurechtsanwalt.
  3. EnEV 2009

    Hallo
    Freiwillig wird der Bauträger wohl nicht nach den Richtlinien der EnEVAbk. 2009 bauen, da werden schon Mehrkosten auf sie zukommen ...
    Aber egal ob EnEV 2007 oder 2009, die EnEV ist reines Baurecht und sagt nur "bedingt" etwas über den tatsächlichen Verbrauch an Heizenergie aus.
    Das "gerade so erfüllen der EnEV bedeutet 0815 billig Bauweise", energetisch gut geplante Häuser mit entsprechendem niedrigen Verbrauch sehen anders aus und werden auch anders geplant ...
    Gruß
  4. je mehr, desto mehr?

    Eine Verdoppelung der Wärmedämmung führt zu einer Halbierung des Wärmedurchgangkoeffizenten.
    Betrachte ich aber Aufwand zu Wärmedurchgang erkenne ich, dass irgendwann eine Erhöhung der Dämmung unsinnig wird. Und das ist die EnEVAbk. 2009.
  5. Das heißt, wenn er sich mit dem Bauantrag ...

    Das heißt, wenn er sich mit dem Bauantrag beeilt, kann er nach 2007er bauen? Werkvertrag wird es wohl nicht werden, er verkauft fertige Häuser.
    Der Unsinn mit dem Bebauungsplan war wohl der erste Test ...
    Vielen Dank!
    Grüße

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