Abdichtung Balkonterrasse (Baujahr 1970): Wärmedämmung nach EnEV nötig?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Abdichtung Balkonterrasse (Baujahr 1970): Wärmedämmung nach EnEV nötig?

3-stöckiges Mehrfamilienhäuser (Bayern, 140 WEAbk., Baujahr 1970, Viel Beton). Die Balkonterrasse bildet jeweils TEILWEISE das Dach der darunter liegenden Wohnung. Es treten Undichtigkeiten auf, die behoben werden müssen. Dabei wurde bisher die Folie erneuert und eine Wärmedämmung nach EnEVAbk. hinzugefügt. Die Wärmedämmung erscheint mir nutzlos, da der Balkonteil ja jeweils nicht rundherum wärmegedämmt werden kann und somit die Kälte in den Dachteil hineinfließt. Außerdem erhöht sich der Bodenbelag, wodurch die Höhe der Betontische, die den Balkon nach außen hin abschließen, verringert wird und z.B. von kleinen Kindern erklettert werden kann, welche dadurch einem Absturzrisiko ausgesetzt werden.
Frage: Unter welchen Umständen könnte man die Wärmedämmung weglassen?
z.B. wenn man statt einer (von der Hausverwaltung favorisierten) Sanierung nur eine Reparatur der undichten Folie durchführt? Ist das komplette Auswechseln der Folie eine Sanierung (mit dem Zwang die EnEV zu erfüllen?) oder könnte dies immer noch als Reparatur (ohne den Zwang, eine Wärmedämmung einzubauen?) gelten?
Vielen Dank, Volker Wegner
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  • Volker Wegner

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