EnEV mit Außenmaßbezug
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
EnEV mit Außenmaßbezug
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Ja, ...
Ja, natürlich. Meistens wird dadurch auch das Ergebnis besser -
nein, tut es nicht!
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es gilt Außenmaßbezug
Bei EnEVAbk.-Berechnungen gilt Außenmaßbezug.
Maßgebend ist das äußere Ende der Dämmebene. Vorsicht also bei vorgehängten Fassaden.
Nur dann ergibt auch ein sich ändernder Psi-Wert bei sich ändernden Dämmstoffdicken im Falle einer Wärmebrückenbetrachtung mittels Wärmebrückenkatalog bei dem Detail Wandecke zum Beispiel überhaupt erst einen Sinn.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren - welche DINAbk. ist denn gemeint? -
es gilt Außenmaßbezug
Bei EnEVAbk.-Berechnungen gilt Außenmaßbezug.
Maßgebend ist das äußere Ende der Dämmebene. Vorsicht also bei vorgehängten Fassaden.
Nur dann ergibt auch ein sich ändernder Psi-Wert bei sich ändernden Dämmstoffdicken im Falle einer Wärmebrückenbetrachtung mittels Wärmebrückenkatalog bei dem Detail Wandecke zum Beispiel überhaupt erst einen Sinn.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren - welche DINAbk. ist denn gemeint? -
Unfug ...
Unfug bei EnEVAbk.-Berechnungen - egal ob Neu- oder Altbau - gilt der Außenmaßbezug. Punkt.
Freundliche Grüße -
nachgefragt
Wie ist es denn z.B. bei einer Fensterlaibung?
Da gilt doch Rohbaumaß.
Gerade beim Altbau mit WDVSAbk. ist das häufig nicht mit dem Außenmaß identisch. -
nur für Fenster
Der Bezug auf das Rohbaumaß gilt nur für Fenster. Siehe auch -
Außenmaßbezug
Ich schließe mich der Mehrheit an und sage Außenmaßbezug. Bei einem Variantenvergleich sind also die Maße der äußersten, für den Wärdurchgangswiderstand wirksamen, Schicht maßgebend.
Also bei einem WDVSAbk. wird auch noch der Außenputz in der Kubatur und den Flächen berücksichtigt.
Bei hinterlüftetem Verblendmauerwerk wird nur bis Außenkante Dämmung gerechnet, bei kerngedämmten Mauerwerk wird auch die Verblendschale berücksichtigt.
Gruß