Hallo
Im Zuge meiner Weiterbildung zum Holztechniker schreibe ich gerade an meiner Facharbeit, in der es um die Einrichtung einer Tischlerei geht.
Ich habe vor die Fenster eines bestehenden Gebäudes zu erneuern, es handelt sich um mehr als 20 % der Bezugsfläche also ist klar das die EnEVAbk. zum tragen kommt. Der Vermieter des Gebäudes lässt mir freie Hand bei der Sanierung des Gebäudes (80 m²).
Meine Frage dreht sich um § 16 der EnEV:
"Energieausweise und Empfehlungen
für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 16
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
(1) Wird ein Gebäude errichtet oder geändert und werden im Zusammenhang mit der Änderung die nach § 9 Abs. 2 erforderlichen Berechnungen durchgeführt, hat der Bauherr sicherzustellen, dass ihm, wenn er zugleich Eigentümer des künftigen oder vorhandenen Gebäudes ist, oder dem Eigentümer des Gebäudes ein Energieausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertig gestellten oder geänderten Gebäudes gemäß den §§ 17 und 18 ausgestellt wird. Wird das beheizte oder gekühlte Volumen eines Gebäudes um mehr als die Hälfte erweitert und werden dabei Berechnungen nach § 3 Abs. 2 oder 5 Satz 2 oder § 4 Abs. 3 für das gesamte Gebäude durchgeführt, ist Satz 1 entsprechend anzuwenden. Der Eigentümer hat den Energieausweis der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
(2) Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück, selbständiges Eigentum an einem Gebäude oder Wohnungs- oder Teileigentum (Wohnungseigentum, Teileigentum) verkauft werden, hat der Verkäufer dem Kaufinteressenten einen Energieausweis gemäß § 17 sowie § 18 oder § 19 zugänglich zu machen. Satz 1 gilt entsprechend für
den Eigentümer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermietung, der Verpachtung oder beim Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.
Bezüglich § 16 hatte ich eine kleine Diskussion mit meinem Mentor. Muss ich den Vermieter einen Energieausweis (von einer dazu befugten Person) ausstellen lassen, weil ich Änderungen am Gebäude tätige werde? Oder ist der Vermieter dazu verpflichtet mir einen Energieausweis (mit den Veränderungen) auf Anfrage auszuhändigen? (mein Mietvertrag beginnt erst nach der Sanierung)
Danke für eure Hilfe
MfG Tom13
Wer hat sich um Energieausweis zu Kümmern Bauherr/Eigentümer
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Wer hat sich um Energieausweis zu Kümmern Bauherr/Eigentümer
-
§ 16 Satz 1 ...
§ 16 Satz 1 sagt doch schon alles. Kümmern muss sich der Bauherr, also der, der die baulichen Veränderungen veranlasst. Empfänger ist der Eigentümer. -
Die EnEV ...
Die EnEVAbk. mit diesem § 16 "güldet" doch noch gar nicht.
Sie muss erst noch durch den Bundesrat (geplant am 08.06.07) und wenn sie da durch läuft in den einzelnen Bundesländern mit Durchführungsverordnungen ergänzt werden.
Freundliche Grüße -
Das ...
Das war aber nicht die Frage, oder?
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Energieausweis, Eigentümer". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Schädigt Heizen mit Pellets unsere Wälder?
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?
- … Energieausweis …
- … Fordern sie vom Vermieter erst mal den Energieausweis an und vergleichen sie dann den Ausweis durch einen Experten …
- … Das mit dem Energieausweis ist eine gute Idee. …
- … Zu den Pflichten des Vermieters gehört die Übergabe vom Energieausweis bei Mietbeginn und die Verankerung von Gebrauchsregeln für die Wohnung, z.B. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - 36,5er YTONG-Außenmauern dämmen?
- … Aufbau oder auch für den bestehenden Altbau darunter? Muss solch ein Energieausweis auch erstellt werden, wenn der gesamte Wohnraum, also Erd- und Obergeschoss …
- … (Erdgeschoss, Obergeschoss) ausschließlich privat vom Eigentümer genutzt wird? …
- … Na dann hat Ihr Planer das schon bedacht, daher will ich bzgl. EnEV nicht weiter ins Detail gehen. Es geht auch vorrangig nicht um einen Energieausweis, sondern um den Energiesparnachweis, den hat der Planer anscheinend …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Altbau ohne Außendämmung mit Energiepasswert 60- wie ist das möglich?
- … in Erahnung dieses Wunsches hat mir der Eigentümer eine Kopie des Energieausweises (voller Stolz ) heute übergeben zur …
- … Der Eigentümer würde sogar weitere Daten Preis geben. …
- … Hausdaten ) im Internet, inkl aller Hausdaten zu Energieverbrauch, wenn der Eigentümer einverstanden ist, könnte ich Ihnen die Inserat-Adresse mitteilen, dazu müsste ich …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Wärmedämmung und Energieausweis
- … Wärmedämmung und Energieausweis …
- … Energieausweis ist nur zum Vergleich ... …
- … Energieausweis ist nur zum Vergleich …
- … eigentlich ist der Energieausweis ja Pflicht. Jetzt gibt es Verkäufer die sagen einfach Haus ist …
- … so richtig oder ist da irgendwas faul? Brauche ich z.B. einen Energieausweis damit ich die die Stärke der Isolierung berechnen kann? Oder haut …
- … Energieausweis ist nur zum Vergleich eine Verpflichtung zu konkreten Baumaßnahmen entsteht dadurch nicht. …
- … Wenn ein Gebäude/Wohnung verkauft wird oder neu vermietetet wird, besteht für den Verkäufer/Eigentümer die Verpflichtung, dem Interessenten den Energieausweis zugänglich zu machen. Egal …
- … ich habe erstmal keine Verpflichtung zu dämmen (außer Dach). Der jetzige Eigentümer sagt halt er erstelle keinen Energieausweis, die Maklerin sagt dazu …
- … Als Käufer haben Sie natürlich ein Anrecht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen. Wenn der Verkäufer Ihrer Aufforderung in angemessenem Zeitraum …
- … ihn sogar anschwärzen und er muss mit einem Ordnungsgeld rechnen. Der Energieausweis muss Ihnen aber nur vorgelegt werden, nicht ausgehändigt. …
- … einen haben. Als Vermieter sind später Sie in der Pflicht, einen Energieausweis bereit zu halten. Sie könnten aber auch, je nach Größe des …
- … fehlt. Dann haben Sie das Geld raus, um später selbst einen Energieausweis aufstellen zu lassen. …
- … Mal nur die Sache mit dem Energieausweis betrachtet ... …
- … -://www.zukunft-haus.info/de/verbraucher/energieausweis/rund-um-den-energieausweis/anlaufstellen-ordnungswidrigkeiten.html …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - BRANDBESCHLEUNIGER POLYSTYROL
- … Alternativen: Man ändert den Missstand selbst (in Absprache mit dem Hauseigentümer) ... da fallen wir spontan drei Alternativen ein ... vielleicht übernimmt …
- … der Hauseigentümer sogar die Materialkosten ... …
- … Der Vermieter, der Mieter, der Hauseigentümer! …
- … doch Schimmel an? Dazu steht weiter auf der Postkarte: Viele Hauseigentümer entscheiden sich gegen eine energiesparende Wärmedämmung, weil sie Angst vor Schimmel …
- … Da kann ich nur die Hauseigentümer beglückwünschen, wenn Sie weiter standhaft bleiben. …
- … Mieter, Vermieter und Hauseigentümer bleiben Sie kritisch und holen Sie sich stets eine unabhängige zweite …
- … Deswegen ist der verbrauchsorientierte Energieausweis bei den Energieberatern auch so unbeliebt. …
- … lieber. Es liegt wohl nur am Sparwillen (oder Sparzwang) der Hauseigentümer, weil PS-Dämmung im Fassadenbereich etwas günstiger kommt. Ein Argument, Fassaden nicht …
- BAU-Forum - Dach - Welche Dacheindeckung ist das?
- … wollen sie Eigentümer von diesem Haus werden? …
- … wollen sie Eigentümer von diesem Haus werden …
- … und einem Sachverständigen für Altbauten. Die wichtigsten Fragen sind Dämmung, Bausubstanz, Energieausweis, Feuchtigkeit, Schimmel und Denkmalschutz. Könnte mir eine Veränderungssperre für diese Häuser …
- … Foto wäre dann auch nicht rechtens. Gehen sie doch zum Hauseigentümer und stellen sich als Blockwart für Dachangelegenheiten vor. Der beantwortet ihre …
- BAU-Forum - Dach - Vollgedämmtes unbelüftetes Flachdach - Fachwissen heute?
- … immer wieder auf Bungalows der 60 er, 70er Jahre. Oft haben Eigentümer die Abdichtung erst vor max. 10 Jahren erneuert, das Dach aber …
- … bis sechsfachen verglichen mit jundgen Häusern ab ca. 1999/2000. Bedarforientierte Energieausweise stellen immer die große Schwachstelle undgedämmtes Flachdach heraus. Selbst Anlagentechnik ab …
- BAU-Forum - Dach - Mal wieder: Dämmung oberste Geschossdecke
- BAU-Forum - Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus - Innendämmung mit Rigips/Styropor bei Einbau Heizung
- … Energieausweis? …
- … seit hahren ist es Pflicht, einen Energieausweis beim Kauf vorzulegen. Wird schon deshalb nicht gemacht, weil das …
- … und Ärger sparen. Ein EnEVAbk.-Nachweis kostet erstmal Geld. Was fängt ein Eigentümer mit einem Wisch an, auf dem ein Was-auch-immer-Energieverbrauch von 200 kWh …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Energieausweis, Eigentümer" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Energieausweis, Eigentümer" oder verwandten Themen zu finden.