Energiebedarfsausweis vorzuelgen?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Energiebedarfsausweis vorzuelgen?
Hallo, habe mal eine Frage bzgl. Vorlage des Energiebedarfsausweises bei den zuständigen Behörden, wie es so schön heißt im § 13 der EnEVAbk.. Wenn ich das richtig verstehe, dann muss man ihn beim Baugenehmigungsverfahren mit einreichen, falls verlangt. Bei uns (in Bayern) wurde er bisher nicht verlangt. Somit wird ja die Genehmigung erteilt, obwohl nicht kontrolliert wird, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Ist das in den anderen Bundesländern auch so?
Gruß aus Bayern
Gruß aus Bayern