Nachweise bei niedrig/normal beheizten Räumen
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Nachweise bei niedrig/normal beheizten Räumen

Hallo,
ich habe eine Frage zu den erforderlichen Nachweisen beim Umbau einer Markthalle. Diese besteht aus zwei normal beheizten Kopfbauten und einer niedrig beheizten Halle in der Mitte. Das gesamte Gebäude wird mit einer gemeinsamen Heizungsanlage versorgt. Es werden Fenster und Fassadenteile getauscht, eine Dachdämmung angebracht usw., also wesentliche Änderungen durchgeführt. Das beheizte Volumen wird nicht verändert.
Ich habe die EnEVAbk. so verstanden, dass für die Nachweise die unterschiedich beheizten Gebäudeteile getrennt betrachten werden müssen.
Bei der niedrig beheizten Halle genügt ein Bauteilnachweis für die geänderten Bauteile, ein Energiebedarfsausweis ist nicht nötig? Aber was ist mit den Kopfbauten? Und ein Primärenergiebedarf muss wegen der gemeinsamen Heizung sowieso nicht nachgewiesen werden?
Danke schon mal für Tipps!
  • Name:
  • Jörg Rädler
  1. geht ...

    Das vorliegende Gebäude gliedert sich in einen Bereich mit normalen Innentemperaturen und in einen Bereich mit niedrigen Innentemperaturen. Die Heizwärme wird für beide Gebäudeteile über einen gemeinsamen Wärmeerzeuger bereitgestellt. In der Stellungnahme der Bautechnikkommission der Bauministerkonferenz wird für den Nachweis solcher Gebäudekombinationen festgelegt:
    "Wenn eine Heizungsanlage auch Wärme für Gebäudeteile bereitstellt, für die DINAbk. V 4701-10 keine Nachweisregeln für den Jahres-Primärenergiebedarf enthält, ist demzufolge auch für den anderen Gebäudeteil der Jahres-Primärenergiebedarf nicht zu begrenzen, für den er auf Grund der Regelungen des § 3 Abs. 1 EnEVAbk. eigentlich zu begrenzen wäre. Hier darf der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust 76 % des jeweiligen Höchstwertes nach Anhang 1, Tabelle 1, Spalte 5 nicht überschreiten. "
    meines Erachtens gilt:
    Dieses Vorgehen sollte im Rahmen des zu erstellenden Nachweises für den normal beheizten Bereich angewandt werden. D
    Der Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarf ist somit nicht erforderlich (eigentlich auch nicht möglich!). Es ist 0,76 x zul HT nachzuweisen ...

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