Fenster  -  DIN 4108 Mindestwärmeschutz
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Fenster  -  DIN 4108 Mindestwärmeschutz

Hallo liebe Fachleute,
bin beim Stöbern in der DINAbk. 4108 auf ein für mich verblüffendes Ergebnis gestoßen (oder habe ich was übersehen?). Während sich für nahezu alle Außenbauteile die k-Wert-Anforderungen seit Einführung der DIN 4108 (1952) ständig verbessert haben, so blieben die Anforderungen an Fenster nahezu unberührt. Bereits 1952 hieß es sinngemäß: "In Außenwänden von Aufenthaltsräumen empfiehlt es sich, Doppel- oder Verbundfenster anzuordnen. " Die einzige "Entwicklung" erfolgte mit Einführung der DIN 4108 (Stand 1981) Wo festgeschrieben wurde, dass dies von der Empfehlung zur Pflicht wurde und seit 2003 heißt es in der DIN 4108-2: "Außen liegende Fenster oder Türen von beheizten Räumen sind mindestens mit Isolier- oder Doppelverglasung (Isolierverglasung, Doppelverglasung) auszuführen. "
Wo bleibt da die Entwicklung? Warum steht in der so modernen EnEVAbk. (§ 8 und Anhang 3) nur für den Austausch vorhandener Fenster oder den erstmaligen Einbau eines Fensters in ein bestehendes Gebäude eine Mindestanforderung bzgl. U-Wert dieses Bauteils? Warum kann man nicht auch für Neubauten einen Mindest-UGAbk.-Wert für Normalverglasungen und einen weiteren für Funktions- bzw. Sondergläser festlegen? Im Bereich Gebäudesanierung hat es ja in der EnEV auch geklappt, warum geht es in DIN 4108-2 nicht?
Wir können, wenn wir so weitermachen mit EnEV und DIN 18599, bald Wärmeschutz als eigenes Studienfach einführen. Riesige Nachweise und dann eine so Lücke? Was habe ich übersehen? Gibt es eine eigene DIN  -  Mindestwärmeschutz für Fenster und Fenstertüren  -  Anforderungen?
  • Name:
  • Ben Krause
  1. schon richtig

    zum Ersten: DINAbk. 4108-2:
    Die DIN 4108-2 regelt Anforderungen an den Mindestwärmeschutz. 'Auszug aus dem Vorwort zu DIN 4108-2:
    "Durch Mindestanforderungen an den Wärmeschutz der Bauteile im Winter [ ... ] wird ein hygienisches Raumklima soweit ein dauerhafter Schutz der Baukonstruktion [ ... ] sichergestellt. "
    In Kombination mit den Inhalt dieser Norm soll das heißen: Hierin werden nur die Mindestanforderungen festgelegt, die erforderlich sind, dass es nicht zur Bauschädigung kommt. Also Vermeidung von Kondensatbildung und Schimmelpilzbildung. Es geht hierbei überhaupt nicht um Energieeinsparung. Und dies trifft eben auch auf die Fenster zu. Um Kondensatbildung am Glas zu vermeiden, reichen eben in der Regel Isolier- oder Doppelverglasung (Isolierverglasung, Doppelverglasung) aus.
    Die EnEVAbk. regelt hingegen den energiesparenden Wärmeschutz. Hier geht es also um Energieeinsparungen, und regelt Mindestanforderungen, die jedoch das Gebäude in seiner Gesamtheit betrachten. In der Regel sind Wärmeschutzmaßnahmen erforderlich, die über die Anforderungen der DIN 4108-2 hinausgehen. Aber eben nicht müssen. Allerdings ist im Energiebilanzverfahren das Anforderungsniveau der EnEV an Qp und H (T) einzuhalten.
    Das Ziel der EnEV ist es nicht, Mindestanforderungen an einzelne Bauteile vorzugeben. Das Gebäude in seiner Gesamtheit muss die EnEV einhalten. Und dann darf auch ein Fenster mit "normaler" Isolierverglasung drin sein, wenn dieser zusätzliche Energieverlust über andere Bauteile oder die Heizanlagentechnik kompensiert wird. Manchmal ist es auch gar nicht möglich, tolle Wärmeschutzverglasungen einzubauen. Man denke an Fenster mit besonderen Eigenschaften (z.B. Brandschutz)
    => bei Neubauten entscheidet der Bauherr zusammen mit dem Planer, wie die EnEV umgesetzt wird. Immer ist dies eine Kombination aus baulichem und anlagentechnischem "Wärmeschutz".
    Im Bestand ist es zum Teil anders. Wenn hier das Energiebilanzverfahren angewandt wird, dann wird genauso Verfahren wie im Neubau. Also dürfen auch "schlechte" Bauteile dabei sein, wenn's durch andere Bauteile kompensiert wird. Anforderungsniveau: Neubau + 40 % (wie bekannt). Dieses Vorgehen ist dann wirtschaftlich, wenn umfassend saniert wird, möglichst inkl. Anlagentechnik ...
    Die genannten Mindestanforderungen greifen nur, wenn ein "Bauteilverfahren" (ähnlich WSVO '95) angewandt wird. Wird die Außenwand gedämmt, dann ist U = 0,35 einzuhalten. Werden Fenster erneuert, dann ist Uw = 1,7 W/m²K einzuhalten. usw.
    Dieses Vorgehen ist dann interessant, wenn nur einzelne Bauteile erneuert werden, also bei nicht umfangreichen Sanierungen ...
    ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich ...

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