gemietete Doppelhaushälfte  -  keine Dämmung zw. OG und DG
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

gemietete Doppelhaushälfte  -  keine Dämmung zw. OG und DG

Wertes Forum,
vielleicht können Sie mir einen Tipp geben, wie ich mit meinem Vermieter Verfahren kann?
Ich habe eine Doppelhaushälfte gemietet, im März 2006. Das Haus ist schon seit 1970 (Bau) im Besitz des Vermieters, wurde immer vermietet.
Da der Winter ja recht ausgiebig war, musste ich feststellen, das sehr viel teure Heiz-Energie verloren geht. Die geschieht über die kaum gedämmten Dachschrägen mit Holzverkleidung im Obergeschoss (Luftzug spürbar) und die ungedämmt Holz-Decke zum Dachgeschoss. Das Dach selbst ist nicht gedämmt, der Dachboden ist nicht ausgebaut und wird nur als Lager genutzt.
Nun erfuhr ich von der EnEVAbk., bin mit deren Umsetzung nicht vertraut. Daher folgende Fragen:
Ist mein Vermieter verpflichtet, für eine "ausreichende" Dämmung zu sorgen? Wenn ja, wo und ab wann?
Werden Mietshäuser von irgend einer Stelle auf die EnEV-Konformität überwacht, oder muss man sich, wie in meinem Fall, selbst darum kümmern?
Ich bedanke mich für Ihre Hilfe.
Viele Grüße P.L.
  • Name:
  • Peter Leimers
  1. Hier mal ein Link

    zur Dämmung einer Geschossdecke  -  veraltet!
    • Name:
    • Reg2023-Herr Rog-2149-Kan
  2. So wie geschildert ...

    So wie geschildert gibt's da nur 2 Möglichkeiten:
    1. Mit dem Vermieter "vernünftig" reden.
    2. Ausziehen.
    Die EnEVAbk. bietet hier (leider) keinen Ansatzpunkt. Der Dachraum ist offensichtlich begehbar und könnte mal ausgebaut werden.
    Freundliche Grüße

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