Blöde Frage  -  mehr Eigenheimzulage durch nachträgliche Dämmung?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Blöde Frage  -  mehr Eigenheimzulage durch nachträgliche Dämmung?

Auch auf die Gefahr hin das ich jetzt ausgelacht werden  -  ich riskiere es mal:
Unser Einfamilienhaus wurde 2002 fertig gestellt. Ich kam also noch in den Genuss der Eigenheimzulage.
Ich Depp habe aber damals am falschen Ende gespart und außer wärmedämmenden Steinen nur noch Isolierputz verwendet.
Auf weitere Dämmung habe ich damals aus Kostengründen verzichtet  -  wofür ich mir heute noch in den Allerwertesten beißen könnte.
Nun, damals gab es ja noch die zusätzliche Förderung in Höhe von 800 DM pro Jahr wenn man ein Energiesparhaus baut (wurde soviel ich weiß 2003 verschärft).
Aber meine Eigenheimzulage erhalte ich ja aus dem 2002.
Nun kommt sie  -  die saublöde Frage:
Mit 5 cm zusätzlicher Dämmung würde ich den Niedrigenergiehaus Standard von 2002 erfüllen. Ein Kollege war etwas schaler als ich daher weiß ich das die 5 cm ausrecihen würden.
Könnte ich noch in den Genuss der zusätzlichen Förderung kommen, solange bis meine Eigenheimzulage 2008 ausläuft?
Für jedes Kind gilt dies ja auch noch.
Oder ist nichts zu holen?
Wenn das der Fall sein sollte dann warte ich nämlich noch ein wenig bis ich wieder etwas mehr Geld zur Verfügung habe und dämme dann richtig bzw. ändere generell meine Heizungsanlage.
Also, bitte nicht lachen über die dumme Frage ;-)) )
Für jedes
  • Name:
  • Ulli
  1. Liebe (r) Ulli ...

    Jetzt eine Hau-Ruck-Aktion, nur ein paar Mäuse vom Fiskus zu holen  -  nein danke.
    gäbe es wirklich Geld, gäbee es das erst ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Dämmung, also max. 4 Jahre lang.
    Wenn jetzt aber 5 cm Dämmung draufkommen, kann man/Frau darauf nicht ohne weiteres noch Lage Dämmung nachlegen. => Eigentor.

    Lieber noch ein paar Jahre warten, dann richtig zuschlagen und bis dahin über zwei neue Bänke in der Schule freuen, die von Ihrem nicht kassierten EGH-Zulage gekauft werden konnten.


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