Bin ich im Irrenhaus?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Bin ich im Irrenhaus?
Hallo, ich habe jetzt nach Drängen meine Wärmeschutzberechnung nach EnEVAbk. 2002 bekommen. Hanghaus mit Wohnkeller (Büro), Erdkontakt in der Toilette, HWR, Lagerraum und Hälfte des Gästezimmers (Toilette, Gästezimmer beheizt, a. Flur u. Büro ohne seitlichen Erdkontakt)
Der Knall:
nach EnEV 2002 beim Bauteil Außenwand an Erdreich, ist dort Polystyrol-Extruderschaum mit Dicke 4 cm aufgefürt
Ausführungsplanung (Architekt) 6 cm Perimeterdämmung/Drainplatte
LVAbk. = Bauvertrag 6 cm Drainplatte
Ausführung 2,8 cm Drainplatte
Die Kellerdämmung hat sich in der Luft aufgelöst. Bei der Bauabnahme haben wir die fehlende Dämmung bemängelt, der Bauunternehmer meint, es ist nicht sein Bier, die steht nicht im Bauvertrag. Die Dickenänderung der Dränplatten wurde angeblich mit dem 1. Architekt abgesprochen.
Die Bauabnahme fand mit dem 2. Architekten statt, der erst ins Boot gestiegen ist.
Also gebaut ist es nicht wie in der Wärmeschutzberechnung u. Ausführungsplanung steht und keiner ist schuld. Wände aus Poroton 30 cm gemauert.
Hat jemand für mich die Tipps, wie ich mich verhalten kann?
Die Folgen für mich?
Bauamt? Oder nachdämmen? von innen dämmen? Neue EnEV Berechnung?
Oder klagen?
DesWeitern haben wir eine Wärmebrücke entdeckt, Ein Teil der Bodenplatte (20 cm) ist außerhalb des Hauses und soll als Podest fürs Büro dienen, ist nicht von der Bodenplatte thermisch getrennt. Kein Isokorb, mit der evtl. Dämmung kann ich doch nicht unter die Bodenplatte kriechen ...
Ich wollte ein normales schimmelfreies warmes Haus ...
Danke für Ihre Anregungen, Thomas Grünbeck
Der Knall:
nach EnEV 2002 beim Bauteil Außenwand an Erdreich, ist dort Polystyrol-Extruderschaum mit Dicke 4 cm aufgefürt
Ausführungsplanung (Architekt) 6 cm Perimeterdämmung/Drainplatte
LVAbk. = Bauvertrag 6 cm Drainplatte
Ausführung 2,8 cm Drainplatte
Die Kellerdämmung hat sich in der Luft aufgelöst. Bei der Bauabnahme haben wir die fehlende Dämmung bemängelt, der Bauunternehmer meint, es ist nicht sein Bier, die steht nicht im Bauvertrag. Die Dickenänderung der Dränplatten wurde angeblich mit dem 1. Architekt abgesprochen.
Die Bauabnahme fand mit dem 2. Architekten statt, der erst ins Boot gestiegen ist.
Also gebaut ist es nicht wie in der Wärmeschutzberechnung u. Ausführungsplanung steht und keiner ist schuld. Wände aus Poroton 30 cm gemauert.
Hat jemand für mich die Tipps, wie ich mich verhalten kann?
Die Folgen für mich?
Bauamt? Oder nachdämmen? von innen dämmen? Neue EnEV Berechnung?
Oder klagen?
DesWeitern haben wir eine Wärmebrücke entdeckt, Ein Teil der Bodenplatte (20 cm) ist außerhalb des Hauses und soll als Podest fürs Büro dienen, ist nicht von der Bodenplatte thermisch getrennt. Kein Isokorb, mit der evtl. Dämmung kann ich doch nicht unter die Bodenplatte kriechen ...
Ich wollte ein normales schimmelfreies warmes Haus ...
Danke für Ihre Anregungen, Thomas Grünbeck
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Fragt sich nur wer Patient is
eventuell helfen ihnen ja die Antworten im LinkWeiterführende Links:
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Ich habe mich mit der EnEV nicht auseinander gesetzt
Ich habe mir noch keine Gedanken gemacht, wie wichtig die EnEVAbk. 2002 ist,
und doch für die nä Woche Termin beim RA besorgt ...
natürlich bin ich über mich und meine Sorglosigkeit sehr enttäuscht, wollte mir Klageweg sparen, da dort keine Gewinner zu erwarten sind
Thomas