Altbau-Umbau
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Altbau-Umbau
Hallo!
In einem alten Gebäude, in dem bereits zwei Wohnungen und ein Veranstaltungsbereich vorhanden sind, soll der Veranstaltungsbereich zur Wohnung umgebaut werden. Veränderungen am Dach stehen an. Die künftige Beheizung erfolgt für das gesamte Gebäude durch eine neu zu installierende Gasheizung (vorher Öl). Weitere wärmetechnische Sanierungen sollen erst einmal nicht erfolgen.
Frage:
Welche Anforderungen müssen nach EnEVAbk. eingehalten werden?
Die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises ist meines Erachten nicht erforderlich, das keine wesentlichen Änderungen anstehen. Reicht der Nachweis des Mindestwärmeschutzes für das Dach?
Danke!
Niehaus
In einem alten Gebäude, in dem bereits zwei Wohnungen und ein Veranstaltungsbereich vorhanden sind, soll der Veranstaltungsbereich zur Wohnung umgebaut werden. Veränderungen am Dach stehen an. Die künftige Beheizung erfolgt für das gesamte Gebäude durch eine neu zu installierende Gasheizung (vorher Öl). Weitere wärmetechnische Sanierungen sollen erst einmal nicht erfolgen.
Frage:
Welche Anforderungen müssen nach EnEVAbk. eingehalten werden?
Die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises ist meines Erachten nicht erforderlich, das keine wesentlichen Änderungen anstehen. Reicht der Nachweis des Mindestwärmeschutzes für das Dach?
Danke!
Niehaus
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Mindestwärmeschutz reicht nicht aus.
Wenn Veranstaltungbereich vorher schon als "normal beheizt" geplant/genehmigt war, dann wirkt sich die Nutzungsänderung nicht so weit aus, dass ein kompletter Nachweis nach EnEVAbk. erforderlich wird.
Dies vorausgesetzt gilt für's Dach:
Die Änderungen im Dach fallen unter EnEV § 8 (Änderung von Gebäuden , bedingte Anforderungen)
siehe EnEV, Anhang 3, Tabelle 1, Zeile 4a bzw. 4b
(max U = 0.30 bzw.0.25)