Neues Dach am Ortgang nicht abgedichtet. Ist das richtig?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Neues Dach am Ortgang nicht abgedichtet. Ist das richtig?

Auf mein 3 Familienhaus Baujahr 1919 wurde im Rahmen einer Brandsanierung ein komplett neues Dach gesetzt. Alle Sparren und Pfetten wurden erneuert, Dampffolie, Zwischensparrendämmung (16 cm), Unterspannbahn, Lattung, Konterlattung und Eindeckung komplett neu gemacht. Zum Ortgang hin wurden Ortgangpfannen verlegt. Allerdings wurde der Ortgang nicht beigeputzt. So kann ich nun seitlich unterhalb der Ortgangpfannen ins Dach hineinschauen auch unter die Unterspannbahn. Und wo ich reingucken kann, kann auch Wind und Regen und Schnee rein. Frage: Kann man das noch als okay bezeichnen? Fordert die EnEVAbk. in einem solchen Fall nicht die luftdichte Gebäudehülle? Gehört die Abdichtung zwischen Dach und Giebelkrone nicht mit zum Neuaufbau eines Daches
Für Antworten dankt Kai
  • Name:
  • Kai Krause
  1. Hallo Kai Krause, die EnEV bezieht sich natürlich ...

    Hallo Kai Krause,
    die EnEVAbk. bezieht sich natürlich nur auf Neubauten bzw. neu Saniertes. Und da bezieht sich die Luftdichtigkeit auf eine andere Ebene, nämlich die Dampfbremse unterhalb (raumseitig) der Wärmedämmung. Sie sind aber eine Ebene weiter oben. Hier ist keine luftdichte Hülle gefordert. Aber der Anschluss zum Giebel muss natürlich winddicht, z.B. durch Beiputz mit Kellenschnitt, ausgebildet werden, da haben Sie recht. Sonst könnte eventuell Feuchtigkeit unter der Unterspannbahn auf die Zwischensparrendämmung gelangen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  2. äääääääähhhhhhhhhhh? sicher?

    Foto von Stefan Ibold

    Moin Herr Schwabe,
    sind sie mit Ihrer Aussage sicher?
    Meinen sie nicht, dass die EnEVAbk. auch für Altbauten gilt? Insbesondere dann, wenn wie hier mehr als 20 % eines Bauteils saniert werden?
    Winddichtheit ist  -  nebenbei  -  in der EnEV nicht gefordert. Luftdichtheit hingegen schon in den ersten DINAbk. 4108 aus 1952.
    Wenn die Mauerkronen nichtgedämmt sind, stellen sie u.U. eine große und evtl. schädendige Wärmebrücke dar. Hier sehe ich die Gefahr und weniger im Eindringen von Flugschnee.
    Grüße
    Stefan Ibold
  3. Was stimmt denn nun?

    Erst mal vielen Dank für die Antworten, aber mir als vollständigem Baulaien stellt sich nun die Frage: Muss ein solcher Übergang zwischen Mauerwerk und Dach luftdicht und gedämmt sein oder nicht. Mein Architekt rudert zurzeit ziemlich rum und sagt, nein, eine Wärmebrücke könne da nicht entstehen und überhaupt sei das ja vorher auch so undicht gewesen. Höchsten zum Schutz vor sich einnistenden Insekten sollte man das vielleicht besser doch abdichten. Tatsache ist aber, dass das Bauordnungsamt in der Baugenehmigung den Wärme und Schallschutznachweis laut EnEVAbk. für den beheizten Spitzbogen und das Dachgeschoss gefordert hat. Und alles was ich dazu bisher gelesen habe ist, dass der Übergang zwischen tragendem Mauerwerk und Leichtbauteilen wie dem Dach luftdicht auszuführen ist. Wie sieht es mit der Rechtslage nun genau aus?
    Grüße von Kai Krause
  4. Na, wieviel cm sind denn zwischen Mauerkrone,

    Dachlattung oder Ortgangschalung?
    Wie dick ist das Mauerwerk und aus welchen Stein ist es.
    Ist die Fassade normal geputzt? Kommt noch was drauf?
    Grüße
  5. Beschreibung

    Also die Außenwand besteht aus ca. 50 cm Ziegelmauerwerk, ist verputzt und frisch gestrichen. Die Giebelkrone ist treppenförmig gemauert und genau diese Treppen sind offen, an manchen Stellen bestimmt 10 Zentimeter hoch.
  6. Wer war denn damit beauftragt, das zu schließen? :-(

    Vom Dachdecker wohl nicht automatisch zu erwarten. Sind die Ecken mit "abgebrannt", oder wer hat die abgerissen? Oder wurden die gar neu aufgemauert?
    Die alten Sparren und Pfetten waren sicher auch nicht so hoch, bzw. es ist jetzt die Konterlattung zusätzlich hinzu gekommen.
    Hat denn der Dachdecker keine Bedenken angemeldet, weil er seine Unterspannbahn nicht gerade in einer Ebene bis über die Giebelwände führen kann.
    Abdecken lassen und Maurer ran holen und abgleichen lassen. Gerüst schon weg?
    Wieviel Dachüberstand?
    Grüße
  7. kompliziert

    Also: das alte Dach ist komplett abgebaut und entsorgt worden. Das Haus steht in einer geschlossenen Bebauung, in der die Häuser zwar Giebel an Giebel gebaut sind, aber alle Giebel anders sind und deshalb in Teilen nicht an die Nachbarhäuser anschließen. Die beiden Giebel selbst waren rußgeschwärz und angebrannt, weshalb sie komplett sandgestrahlt wurden und dann von Innen neu verputzt wurden. Da hat aber offensichtlich niemand darüber nachgedacht auch die Giebelkronen beizuputzen. Natürlich ist das neue Dach jetzt durch Lattung und Konterlattung höher geworden. Deshalb ist da wahrscheinlich jetzt auch der Spalt. Der Dachdecker sagt: "Ich Dachte, der Maurer würde das Beiputzen". Er hat aber seine Abdeckbahn seitlich am Ortgang nicht geschlossen. Der Architekt sagt: Das war ja vorher auch nicht dicht. Er selbst hat nämlich  -  meiner Meinung nach  -  vergessen, dass das Dach nun höher wird und dass das auch Auswirkungen auf die Anschlüsse ans Mauerwerk hat. Dachüberstand gibt es an der Stelle gar nicht. das Gerüst ist schon abgebaut. der Architekt hatte alles als ordnungsgemäß abgenommen. Erst mein Nachbar, der aus seiner Dachluke seitlich den Giebel sieht HaAbk. mich auf die Lücke aufmerksam gemacht.
  8. Oh, oh,

    da sind vielleicht auch Brandschutzanforderungen generell und in dem jetzigen Zustand mit Sicherheit nicht eingehalten.
    Welchen Abstand haben denn Dachfenster oder Dachgauben zum Grenzgiebel.
    Nennen Sie Ihren Standort.
    Grüße
  9. also

    Abstände von Gauben und Dachfenstern sind vom Bauordnungsamt (NRW) als Bestand in der vorliegenden Form akzeptiert worden. Mir stellt sich lediglich die Frage, ob beim Neuaufbau dieses Daches die Verbindung zwischen Mauerwerk und Dach ganz normal hätte geplant und ausgeführt werden müssen oder ob es sich jetzt  -  wie der Architekt mich glauben lassen will  -  nur noch um optisches Beiarbeiten handelt, dass, so der Architekt, keine bauphysikalische Notwendigkeit für die Luftdichtheit besteht.
  10. Ja, ich bin mir mit meiner Aussage sicher, ...

    Ja, ich bin mir mit meiner Aussage sicher, denn ich habe ja sowohl von Neubauten wie auch von Sanierten (das sind die mehr als 20 %) geschrieben, Herr Ibold. Ich habe auch nicht geschrieben, dass die EnEVAbk. Winddichtigkeit verlangt, sondern dass der Anschluss winddicht auszuführen ist. Das ist allgemein anerkannte Regeln der Technik.

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