EnEV 40 % Regel ...
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

EnEV 40 % Regel ...

Sehr geehrtes Forum,
die Überschreitung der Werte nach EnEVAbk. um 40 % bei Änderungen am Gebäude nach § 8 Abs 2 EnEV ist klar.
Was für Werte nehme ich nach § 13 Abs 2 der EnEV an.
Neubauwerte oder auch die 40 % Regel. Auf einer Planer CD sah ich die 40 % Regel, in einem EnEV Bedarfsausweis Programm, wurde mit Neubauwerten gerechnet, trotz das ich das Häckchen an "Änderung nach § 13 Abs. 2 " gesetzt habe.
Kann mir bitte jemand sagen was nun eindeutig anzuwenden ist.
Vorab Danke.
M. E
  1. Was haben sie denn am Gebäude gemacht?

    Nur Dämmung/Heizung verbessert oder gleichzeitig Erweiterung des beheizten Bauwerksvolumens?
    Für wesentliche Änderungen eines bestehenden Gebäudes gilt natürlich die 40 %-Regel, vgl. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13 der EnEVAbk. (AVV Energiebedarfsausweis). Es sind die zulässigen Höchstwerte für Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust eines vergleichbaren Neubaus sind auszuweisen und erkennbar mit einem Aufschlag von 40 % zu versehen.
  2. Meine Frage bezog sich auf drei energetische Verbesserung + Heizung ...

    Sehr geehrter Herr Tilgner,
    die EnEVAbk. ist zum Teil sehr verworren, und wenn ich noch in einem EnEV Programm dick angezeigt bekomme, obwohl ich das Häkchen an der richtigen Stelle gesetzt habe "wesentliche Änderung nach § 13 Abs. 2 , und da steht EnEV nicht erfüllt.
    Ist das Programm falsch Programmmiert? Trotz das ich auch berücksichtige , das ich die nicht geänderten Bauteile vereinfacht behandel, in diesem Fall.
    Wenn ich das Häckchen auf § 8 setze schlägt er dann nämlich 40 % drauf.
    Wenn ich nun das Gebäude erweitere. Welche Werte setze ich dann an?
    Für den erweiterten Gebäudeteil Neubauwerte?
    Vorab vielen Dank.
    MfG
    M. E,
  3. Literaturtipp

    Schoch: EnEVAbk.  -  Novelle 2004 Altbauten, Bauwerk Verlag GmbH
    Das beantwortet für rd. 50,00 € all diese Ihre Fragen.
  4. Einen Softwarekurs

    können wir hier nicht bieten, erst recht nicht, wenn wir nicht weißen mit welcher Software Sie da rechnen. Vielleicht haben Sie am Anfang versehentlich Neubau eingegeben und das kollidiert dann später mit Ihrer 40 %-Eingabe?! Wer weiß?! Fakt ist  -  Bei wesentlichen Änderungen müssen sie einen Energiebedarfsausweis erstellen die Grenzwerte liegen dabei 40 % über den Neubauwerten.
    Bei Bauwerkserweiterungen gibt es verschiedene Stufen (unter 30 m³, unter 100 m³, mehr als 50 % Volumenzunahme des V-alt) all dies und viel mehr finden sie in dem von mir empfohlenen Büchlein gut erklärt. Die Investition lohnt sich auf ihrem Weg zum Architekten, Bauingenieur oder Energieberater.
  5. Habe nachgelesen und EnEV Programm ...

    Sehr geehrter Herr Tilgner,
    ich habe noch nochmals mit dem Software Programm gearbeitet, und bin mir anfürsich sicher das ich es richtig bediene.
    In der Verwaltungsvorschrift steht das mit dem 40 % nach § 8 Abs 2 bezogen.
    Wenn ich dies im Software Programm markiere (§ 8), dann schlägt er 40 % drauf.
    Wenn ich es auf § 13 Abs 2 setze, geht er auf Neubauwerte.
    Trotz das ich bestehendes Gebäude markiert habe, und Vereinfachungsregel verwende (vorhandene Bauteile).
    PS: Ein Softwarekurs brauche ich nicht, vielen Dank für den Buch Tipp.
    MfG
    M. E
  6. Merke :

    Vor dem Anwenden kommt das Verstehen!
    ME = zugelassener Energieberater?
    Dann pass auf, dass Du anonym bleibst!
    Tipp: Vergiss die 40 %-Regel.
  7. Die EnEV ist ...

    Sehr geehrter Herr JDB,
    die EnEVAbk. ist selbst für Fachleute schwer verständlich.
    Wenn Sie die EnEV so gut kennen, muss ein solcher Kommentar trotzdem nicht sein. :-)
    Danke
    MfG
    M. E
  8. Hallo M.E.

    don't worry! Herr JDB ist immer etwas streng, aber oft sehr kompetent, wenn man aus ihm eine Antwort herauskitzelt! Nun zum Thema: Es schein, dass in ihrem Softwareprpogramm ein Bedien- oder Programmierfehler (Bedienerfehler, Programmierfehler) vorliegt. § 13 regelt nur, ab wann überhaupt ein E-Bedarfsausweis erstellt werden muss und was dann drinstehen soll. § 8 (2) legt fest, dass bei Änderungen von Gebäuden die 40 %-Regel greift. Das gilt auch für wesentliche Änderungen an Gebäuden. Warum Ihr Programm plötzlich Neubaustandard ansetzt geht mir nicht auf. Wollen Sie verraten, welches Tool Sie benutzen?
  9. wenn die Software was taugt, dann

    gibt es auch eine kostenfreie Hotline, die Ihnen solche "Checkbox-Fragen" beantortet.
  10. Ich verwende ...

    Sehr geehrter Herr Tilgner,
    ich verwende Energieberater Professional 5.09 f.
    PS: Ich habe das von Herrn JDB auch nicht als böse aufgefasst.
    MfG
    M.E.
  11. Aber

    es war böse gemeint!
  12. Ist ...

    mir auch egal. :-)) )
    MfG
    M.E.

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